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20.05.15
10:27 Uhr
CDU

Daniel Günther zu TOP 12: Das Parlament schafft die Grundlage - die Regierung ist für eine praktikable Umsetzung des Windkraftgesetzes verantwortlich

Energiepolitik
Nr. 200/15 vom 20. Mai 2015
Daniel Günther zu TOP 12: Das Parlament schafft die Grundlage - die Regierung ist für eine praktikable Umsetzung des Windkraftgesetzes verantwortlich
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Schleswig-Holstein und der Wind gehören fest zusammen. Mit der Windkraft ist unser Land zwischen den Meeren Motor für eine erfolgreiche Energiewende - sowohl im Norden als auch im gesamten Bundesgebiet. Allein im vergangenen Jahr konnten wir rechnerisch unseren Stromverbrauch im Land ausschließlich aus regenerativen Energien decken. Windräder sind eine wichtige Säule unserer schleswig-holsteinischen Energiewirtschaft. Die Vorgängerregierung von CDU und FDP hat hier wichtige Weichen gestellt und sich ehrgeizige Ausbauziele gesetzt. Dabei stand die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger immer im Mittelpunkt.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den Regionalplänen Wind in den Planungsräumen I und III hat uns jedoch vor neue Herausforderungen gestellt. Genau dieses Ziel, eine möglichst breite Bürgerbeteiligung und deren Absolutheitsanspruch, ist uns zum Verhängnis geworden. Die Windkraft lebt jedoch von der Akzeptanz in der Bevölkerung. Ein Wildwuchs von Windrädern stünde der Akzeptanz entgegen. Deshalb wollen wir einen gesteuerten Ausbau.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Wenn wir die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger nicht riskieren wollen, dann müssen wir der Gefahr des ungehinderten Wildwuchses entschieden und schnellstmöglich einen Riegel vorschieben. Die CDU steht zu ihrer Verantwortung. Das Gericht hat Verfahrensmängel festgestellt, die teilweise auch in unserer Regierungsverantwortung entstanden sind.
Sehen Sie auf die rechte Seite des Hauses. Bis auf den CDU-Abgeordneten Klaus Jensen trugen alle Abgeordneten von CDU und FDP damals Verantwortung. Wie wenig glaubwürdig wäre es, wenn sich genau diese Abgeordnete heute aus der Verantwortung stehlen würden. Auch darum sehen wir es als unsere Verpflichtung an, an einer Lösung konstruktiv mitzuwirken und der gemeinsamen Verantwortung für unser Land gerecht zu werden.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf trägt in einem wesentlichen Teil maßgeblich die Handschrift der CDU-Fraktion. Wir betreten damit rechtliches Neuland. Und damit bleiben verfassungsrechtliche Risiken. Diese abzuschätzen gehört in allererster Linie zu den Aufgaben der Regierung. Aber auch wir haben uns beraten lassen. Und sich nur hinzustellen und Bedenken zu äußern, aber selbst keine Lösung haben, ist für uns auch in der Opposition zu wenig. Wir haben schließlich nicht ewig Zeit.
Eine Enquetekommission mit dem Ziel einer absolut rechtlich wasserdichten Regelung hilft uns nicht weiter. Welche Alternative gibt es denn zu den geplanten Veränderungssperren?
Die Alternative wäre, die Verantwortung allein den Kommunen zuzuschieben. Flächennutzungspläne müssten kurzfristig überprüft und neu aufgestellt werden, Bebauungspläne ebenfalls. Planänderungsverfahren müssten kurzfristig in Gang gesetzt werden.
Jeder Kommunalpolitiker weiß, wie lange das dauert. Und jeder Kommunalpolitiker weiß auch, was das kosten würde. Die Folgen dieser Alternative wären: weiter bestehende Rechtsunsicherheit, unverantwortbare Kosten für die Gemeinden und ein bunter, undurchschaubarer Flickenteppich, der sich über das gesamte Land erstrecken würde.
Das zeigt: Diese Alternative wäre nicht ansatzweise leistbar! Die einzigen Profiteure wären Juristen und Planungsbüros. Genau darum haben wir uns gegen diesen Weg entschieden. Und dafür, den von Prof. Ewer aufgezeigten Weg mitzugehen. Aber nicht blind. Wir haben diesen Schritt sehr sorgsam abgewogen.



Seite 2/3 Wenn 10 Alternativen vorliegen, von denen neun schlecht sind und die eine Gute, nicht alle rechtlichen Bedenken zerstreut, ist nur Letztere verantwortbar. Einen Freibrief haben wir der Landesregierung nicht ausgestellt. Der Ursprungsentwurf des heute vorliegenden Gesetzentwurfs wäre ein solcher Freibrief gewesen. Landesweite Veränderungssperren darf es nur für den Bereich der Windkraft geben. Und nicht darüber hinaus, so wie es der erste Gesetzentwurf der Regierungskoalition vorgesehen hat.
Machen wir uns doch nichts vor: Ein solcher Freifahrtschein wäre gerade für die grünen Bremser in der Landesregierung ein ideales Mittel, um dringend benötige Verkehrsprojekte oder Gewerbeparks und Industrieansiedlungen zu verhindern. Das geht nicht!
Mit der heutigen Entscheidung, die wir in dieser Woche – nur vier Monate nach dem Windkrafturteil – fällen, schieben wir dem drohenden Wildwuchs einen Riegel vor. Wir sorgen dafür, dass der Ausbau der Windenergie weiter in geordneten Bahnen verläuft und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung erhalten bleibt.
Das Parlament geht mit diesem Gesetz in dieser Woche den ersten Schritt, den zweiten muss die Landesregierung gehen. Sie muss jetzt einen Windkrafterlass schaffen, der eine praktikable Anwendung der Ausnahmeregelung ermöglicht. Das bedeutet: Es muss ein Windkrafterlass und darf kein Windkraft-Verhinderungserlass sein.
Bei dem, was wir bisher vorliegen haben, besteht noch erheblicher Korrekturbedarf. Ich erwarte vom Ministerpräsidenten, dass er hier im Rahmen unseres Konsenses die gemeinsamen Ziele verfolgt. Kein Wildwuchs darf nicht heißen, dass die fast 400 beantragten Verfahren jetzt ausgebremst werden. Wenn alle weichen Faktoren jetzt automatisch zu einem Ausschlusskriterium würden, wie es die Vorlage derzeit vorsieht, dann kommen wir zu einer Verhinderungsplanung.
Sie, Herr Albig, haben den Prozess zur Chefsache gemacht, indem Sie die Landesplanung zur Genehmigungsbehörde umfunktioniert haben. Jetzt werden wir Sie daran messen!



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