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20.03.15
14:38 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 14 und 25: Oberste Zielsetzung muß der Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen sein

Innenpolitik
Nr. 140/15 vom 20. März 2015
Johannes Callsen zu TOP 14 und 25: Oberste Zielsetzung muß der Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen sein
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Kaum gibt es ein Urteil zur Erbschaftssteuer, schon sitzen die Geier wieder auf den Dächern. Und der Antrag der Koalition macht deutlich, dass es ihr um pure Umverteilung geht – zu Lasten langjähriger und erfolgreicher Familienbetriebe, die in ihrer Region verankert sind, verantwortungsvoll arbeiten und Arbeitsplätze schaffen.
Sie wollen an das Geld der Leute heran. Sie wollen an das Geld der Erben heran. Sie wollen an das Geld der Vermögenden heran, und zwar auch auf Kosten von Arbeitsplätzen, auch auf Kosten von wirtschaftlicher Entwicklung und auch auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit.
Das wollen Sie, weil man nur mit immer mehr Geld rot-grüne-blaue Politik machen kann. Haushaltsbescheidenheit ist ein Fremdwort für die rot-grün-blauen Wohltäter. Sie verfügen über die höchsten Steuereinnahmen, die Schleswig-Holstein jemals hatte, aber reichen tut Ihnen das nicht. Sie wollen immer mehr. Sich mit 10,3 Milliarden Euro zu bescheiden und damit auch einmal auszukommen, scheint Ihre Vorstellungskraft zu übersteigen.
Was Ihnen wirklich vorschwebt, das hat Dr. Stegner gnadenlos entlarvt:
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Sie schlugen allen Ernstes kürzlich in der FAZ vor, Erben zu erlauben, mit Unternehmensanteilen ihre Steuerschuld zu begleichen, wenn sie die Erbschaftssteuer auch nach Stundung nicht begleichen können. Eine vergleichbare Regelung sehe die Abgabenordnung schon jetzt bei Kunstwerken vor. Das ist nicht nur absurd, das ist der Weg in die Teilverstaatlichung von Unternehmen.
Und es zeigt, in was für einer wirtschaftspolitischen Traumwelt sie leben. Da wollen Sie tatsächlich Mittelständische Unternehmen, von deren Überleben nach einer Firmenübergabe an die nächste Generation mitunter viele Hundert Arbeitsplätze abhängen, mit dem Handel und der Steuerschuld von Kunstwerken vergleichen.
Wahrscheinlich sollen die teilverstaatlichten Unternehmen auch noch so viele Gutachten zur Begutachtung der Echtheit aufs Auge gedrückt bekommen, dass das letzte Gutachten die Insolvenz feststellt. Es bleibt festzuhalten: Die Koalition hat nicht verstanden, dass es hier darum geht, dass bei Unternehmensübergaben zu aller erst diejenigen zu schützen sind, die in den mittelständischen Betrieben arbeiten und mit Ihren Steuern unser Staatswesen bezahlen.
Deshalb muss aus Sicht der CDU die oberste Zielsetzung sein, dass Arbeitsplätze und Unternehmen erhalten bleiben. Nur mal die Zahlen: 175.000 Unternehmen mit rund 750.000 Arbeitnehmern sind bei der IHK Schleswig-Holstein Mitglied.
Einer Studie der HWB Unternehmensberatung Kiel zufolge steht in den kommenden Jahren bei mehr als 7.000 Betrieben in Schleswig-Holstein eine Unternehmensnachfolge an. Das entspricht 4 Prozent aller Unternehmen. In den nächsten zehn Jahren sind in Schleswig-Holstein und Hamburg sogar 14.000 Unternehmen mit fast 400.000 Mitarbeitern von Unternehmensnachfolgen betroffen. An diesen Zahlen können Sie schon ablesen, dass man gerade bei der Erbschaftsteuer mit Populismus viel kaputt machen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Nachbesserung bei der Erbschaftssteuer bis Mitte 2016 angeordnet. Nicht deren vollständige Neugestaltung. Es wäre wirtschaftspolitischer Unsinn, durch eine Erbschaftsbesteuerung die Fortführung von Betrieben und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen zu gefährden. Wir brauchen auch weiterhin Verschonungsregelungen.
Schon heute scheitern viele Betriebsübergänge, weil die nächste Generation

Seite 2/3 den Betrieb nicht fortführen möchte oder zu hohe Auflagen bekommt. Eine höhere Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen wird dieses Problem weiter verschärfen. Ein geregelter Übergabeprozess benötigt nach Auffassung von Experten eine Zeit von ein bis drei Jahren. Diese Umstände müssen bei der Unternehmensübergabe und damit auch bei der Gestaltung der Erbschaftssteuer mitberücksichtigt werden.
Unternehmen brauchen Planungs- und Rechtssicherheit, damit Unternehmensübergaben erfolgreich sein können. Das gilt gerade für den Mittelstand und das Handwerk in Schleswig-Holstein. Aber dass die Koalition für den Mittelstand nichts übrig hat, haben Sie ja mit ihren wirtschaftsfeindlichen Gesetzen oft genug bewiesen. Und Herr Garg, aus der Erbschaftssteuer eine reine Landessteuer zu machen, da können wir allenfalls erst dann drüber reden, wenn Herr Stegner in Rente ist. Denn wenn Herr Stegner das Instrument in die Hände bekommt, dann steht zu befürchten, dass wir nicht zum Musterländle aufsteigen, sondern eher den Projekttitel „DDR 2.0“ tragen werden.
Mittelständische Familienbetriebe sollten grundsätzlich von der Erbschaftssteuer freigestellt werden, wenn der Betrieb fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten werden. Für kleinere Betriebe sollte eine vereinfachte Nachweispflicht, z.B. über die Zahl der Arbeitsplätze oder die Lohnsumme Möglich sein. Das sind unsere Leitlinien für eine Reform der Erbschaftssteuer, damit Mittelstand und Handwerk in Schleswig-Holstein Zukunft haben.



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