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20.03.15
12:32 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 7: Bei der Novellierung der Bauordnung fehlt die Flexibilisierung der Standards im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung

Innenpolitik
Nr. 137/15 vom 20. März 2015
Petra Nicolaisen zu TOP 7: Bei der Novellierung der Bauordnung fehlt die Flexibilisierung der Standards im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Vor uns liegt der 97-seitige Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Landesbauordnung. Im September 2012 wurde die Musterbauordnung fortentwickelt, sie dient unter anderem zur Vereinheitlichung bundesweiter Baustandards. Zudem wurde die EU -Bauproduktrichtlinie 2013 aufgehoben und durch die EU-Bauproduktverordnung ersetzt. Durch beide Veränderungen ist eine Fortschreibung der Landesbauordnung angezeigt.
Insbesondere sind folgende materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Erleichterungen geplant: So sind z.B. im Bereich der nachträglichen energetischen Gebäudesanierung und für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie beispielsweise bestimmter Solar- und Kleinwindanlagen, Vereinfachungen vorgesehen. Bei solchen Vorhaben sind keine gesonderten Genehmigungsverfahren mehr erforderlich.
Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften über abweichende Abstandsflächentiefen, also über die Vergrößerung oder Verringerung, erlassen. Dadurch können die Kommunen Anforderungen hinsichtlich der
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Bebauungsdichte laut Baugesetzbuch harmonisieren.
Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile kann zukünftig von den vorgesehenen Abstandsflächen abgewichen werden, wenn sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Gemeinden können zukünftig in einer Satzung konkret bestimmen, welche genaue Zahl und Beschaffenheit von Stellflächen nachzuweisen ist. Dieses kann auch für Teile oder gesamte Gemeindegebiete festgelegt werden. Das Satzungsrecht ist neu, es führt zu einer Präzisierung der Landesbauordnung.
Eine weitere Änderung der Landesbauordnung soll im Bereich der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit sowie der Prüfsachverständigen vorgenommen werden. Hier ist die Einführung der öffentlich-rechtlichen Beauftragung durch die Bauaufsichtsbehörde geplant. Dieses mag durchaus sinnvoll sein, es wird in anderen Bereichen bereits praktiziert. Hier gilt es jedoch, eine Expertenanhörung abzuwarten.
Im Zuge der Änderung der Landesbauordnung muss ich jedoch den Bogen in Richtung Flexibilisierung von Standards im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung schlagen.
Die Kommunen sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen konfrontiert. Der Bund hat im Oktober 2014 eine Flexibilisierung im Bauplanungsrecht vorgenommen. Die kommunalen Spitzenverbände haben dazu Forderungen und Hinweise an die Landesregierung gegeben. Ziel muss es sein, bedarfsgerechte Lösungen zu finden.
Die Kommunalen Spitzenverbände drängen auf eine gesetzliche Formulierung, sofern die Schutzgüter Leib, Leben und Gesundheit nicht betroffen sind. Hier mag es die eine oder andere Verordnung oder freihändige Vergabe geben, die ebenfalls betroffen ist.
Herr Innenminister, hier sind sie am Zuge! Finden Sie eine Regelung im Baurecht oder an anderer Stelle, die in Einzelfällen ein Abweichen von festgelegten Standards im Rahmen unterhalb der EU-Schwellenwerte ermöglicht!
Die bedarfsgerechte Schaffung öffentlicher Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge muss zeitnah ermöglicht und gesichert werden! Fazit: Die anstehenden Veränderungen in der Landesbauordnung müssen bürgerfreundlicher und insbesondere im Interesse der Rechtsklarheit,

Seite 2/3 verständlicher formuliert werden. Vereinfachungen im Bauordnungsrecht sind wünschenswert!
Weitere Details haben wir im Innen- und Rechtsausschuss bzw. mit Experten miteinander zu beraten. Ich hoffe, dass mit der Fortschreibung der Landesbauordnung insgesamt eine Entlastung der Kommunen einhergeht, Bürokratieabbau vollzogen wird,es zu weiteren Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren kommt und (wichtig!), dass es im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung zu einer Flexibilisierung von Standards kommen kann!



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