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23.01.15
14:20 Uhr
CDU

Daniel Günther zu TOP 25C: Die Rechts- und Planungsunsicherheit auf allen Ebenen gefährdet die Akzeptans der Energiewende

Energiepolitik
Nr. 032/15 vom 23. Januar 2015
Daniel Günther zu TOP 25C: Die Rechts- und Planungsunsicherheit auf allen Ebenen gefährdet die Akzeptans der Energiewende
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Selbstverständlich respektieren wir das Urteil des OVG zu den Windenteignungsflächen. Ich sage aber auch: Wir bedauern die Entscheidung ausdrücklich. Nach Ansicht der CDU drohen nach diesem Urteil weitreichende Konsequenzen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein.
Rechts- und PlanungsUNsicherheit besteht nun auf ALLEN Ebenen. Dieses Problem betrifft die Gemeinden, Kreise und Städte, die Bauämter, die Investoren, die Betreiber von Bürgerwindparks, die Netzbetreiber und die Bürgerbeteiligungsverfahren insgesamt.
Weil verlässliche Planungsgrundlagen jetzt entzogen wurden, drohen Kostensteigerungen, die am Ende die Bürger werden tragen müssen. Das ist die Ausgangslage drei Tage nach dem Urteil.
Mir fällt zu diesem Urteil vieles ein. Außer es, wie Sie, Herr Ministerpräsident, in einen Sieg für die Windkraft in Schleswig-Holstein umzudeuten. Ihr Fazit: „Die Entscheidung führt im Ergebnis zu mehr Windenergie, nicht zu weniger
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 […} Das Urteil stärkt die Investoren, denn wir haben jetzt mehr Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung“ - ist völlig fehl am Platz.
Denn die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ist die Basis für kommunale und damit weitergehende Planungen und Investitionen. Und alles, was damit zusammenhängt.
Deshalb müssen Sie nach diesem Urteil die Frage beantworten, wie Sie, Herr Ministerpräsident, die landesweite Koordinierung des Windenergie- und Netzausbaus durch die Regionalplanung sicherstellen wollen.
Die CDU ist vom 2010 gewählten Verfahren der Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen für die neue Landesplanung immer noch überzeugt. Das gleiche gilt insbesondere für die landeseinheitlichen Kriterien, die seinerzeit definiert worden sind. Mit den 2010 gesetzten Kriterien hatten wir eine weitestgehende Befriedung erreicht. Es zeigt sich jetzt, wie richtig es vom damaligen Innenminister Klaus Schlie war, eine zweite Anhörung gegen die massive Kritik von SPD, Grünen und SSW durchzusetzen.
Die Folgen des Urteils greifen direkt in die kommunale Planungshoheit ein. Wenn Bürgerbeteiligungsverfahren nicht mehr zu Rechtssicherheit führen, gefährdet dies die Akzeptanz für die Energiewende. Die lapidare Aussage des Ministerpräsidenten, angesichts zusätzlicher Flächen für Windenergieanlagen würden die meisten ohnehin an den Netzachsen gebaut, hilft niemandem weiter.
Wie die Landesregierung eine Stärkung der Investoren in dieses Urteil hinein interpretieren will, bleibt ihr Geheimnis. Vielmehr ist ein Stillstand wahrscheinlicher, da weder die Landesplanung noch die Bauämter vor Ort im Augenblick wissen, wie sie selbst laufende Genehmigungsverfahren rechtssicher zum Abschluss bringen können.
Auch meiner Fraktion liegt die konkrete Urteilsbegründung noch nicht vor. Natürlich ist es daher zu früh, um endgültige Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Es gibt aber drei Punkte, die für uns maßgeblich sind.
Erstens: Wir dürfen nicht auf Zeit spielen. Für den Übergang brauchen unsere Gemeinden jetzt Leitfäden und Handreichungen, um über eine Änderung ihrer Flächennutzungspläne völligen Wildwuchs und damit einen Flächenbrand zu verhindern. Wir brauchen eine schnelle Planungssicherheit für die Investoren, für die Gemeinden und für die Bürger.
Zweitens: Wir dürfen die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende nicht gefährden. In demokratischen Verfahren erreichte

Seite 2/3 Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern und von gewählten Stadt-, Kreis- und Gemeindevertretern dürfen nicht für wirkungslos erklärt werden. Die CDU hält an einer umfangreichen Bürgerbeteiligung fest. Wir brauchen gerichtsfeste demokratische Verfahren.
Drittens: Wir müssen dafür sorgen, dass die Strompreise nicht dadurch steigen, weil die Zahl der Windräder ungehindert in die Höhe schießt, die Netze den Strom aber gar nicht transportieren können. Denn die Zeche dafür bezahlt am Ende der Verbraucher mit seiner Stromrechnung. Und das würde die Akzeptanz für Windenergie ebenfalls massiv gefährden. Darum muss es unser vorrangiges Ziel sein, den Bau von Windrädern mit dem Netzausbau zu harmonisieren. Wir müssen den Ausbau der Windkraftenergie an die Geschwindigkeit des Netzausbaus koppeln. Daran führt kein Weg vorbei.
Sicher ist es noch zu früh, ein fertiges Konzept der Landesregierung zu erwarten.
Was wir jedoch von Ihnen erwarten, ist Problembewusstsein. Herr Ministerpräsident, mit Ihrer üblichen „Alles ist gut“-Rhetorik sorgen Sie nur für zusätzliche Verunsicherung!
Wir brauchen jetzt eine Landesregierung, die Bürgern, Gemeinden, Investoren und Netzbetreibern aufzeigt, wie sie künftig eine koordinierte Planung des Windenergie- und Netzausbaus sicherstellen wird.



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