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21.01.15
15:27 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 4 und 10: Wir unterstützen die Forderung aller Betroffenen nach einer Basisbefragung

Sozialpolitik
Nr. 020/15 vom 21. Januar 2015
Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 4 und 10: Wir unterstützen die Forderung aller Betroffenen nach einer Basisbefragung
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Es ist schon sehr bezeichnend, was wir hier gerade vor unserem Landeshaus erlebt haben. Gemeinsam demonstrierten hier – einträchtig nebeneinander, man kann auch sagen - Seit' an Seit' – Altenpfleger/innen, Krankenpfleger/innen, Kinderkrankenpfleger/innen, Gewerkschafter/innen, Verbandsvertreter/innen, und Arbeitgeber/innen.
Alle vereint – mit einem Ziel: Sie sagen NEIN zur Pflegekammer. Sie sagen auch deshalb Nein, weil die Pflegekammer keine Lösung für die jetzigen und zukünftigen Probleme in der Altenpflege ist. Ich glaube – wir alle sind uns einig, dass wir eine Aufwertung der Pflegeberufe, also der Kinderkranken-, der Kranken- und er Altenpflege brauchen und erreichen wollen – das ist unstrittig.
Es braucht mehr Personal und Veränderungen in der Personalbemessung. Gute Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und in Pflegeheimen müssen sein und auch über die Bezahlung in der Branche muss dringend geredet und verhandelt werden. Wir sagen aber NEIN zu einer Zwangsverkammerung in Schleswig-Holstein. Und damit sind wir nicht allein!


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Gemeinsam mit den verantwortlichen Tarifpartnern – also der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf der Arbeitnehmerseite und den Arbeitgeberverbänden andererseits, haben wir massive Zweifel an den Ergebnissen der Befragung von TNS Infratest vom Oktober 2013.
Gerade einmal 4,5 Prozent aller im Sinne des beabsichtigten Gesetzentwurfs Betroffenen wurden befragt. Fast genauso viele, wie sich Pflegekräfte mit einem Brief ans Land gewandt und NEIN zur Zwangsverkammerung gesagt haben. Insgesamt sind etwa 25.500 Männer und Frauen finanziell betroffen. Wir sind - gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände - der Meinung, dass vor der Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut die Betroffenen nicht einmal im Ansatz ausreichend informiert worden sind.
Es war nie die Rede von Pflichtbeiträgen, also Zwangsbeiträgen zwischen 10 und 20 Euro – monatlich. Und das ist - einfach gesagt - unerhört! Es war nicht die Rede von einer eigenen neuen Gerichtsbarkeit, die von den Pflegenden selbst zu finanzieren ist. Es war auch nicht die Rede von neuer und zusätzlicher Bürokratie für die Beschäftigten. Es war ebenfalls nicht die Rede von einer Zwangsverkammerung mit der massiven Folge, dass im Falle einer Beitrittsverweigerung zur Pflegekammer ein Berufsverbot die Folge sein wird.
Und es war so gar nicht die Rede von Standortnachteilen für Beschäftigte aus Nachbarbundesländern wie Hamburg, die ihren Beruf in Schleswig-Holstein ausüben möchten und hier zu Pflegekammerzwangsbeiträgen verpflichtet werden.
Sehr geehrte Frau Ministerin, sie sprachen auf dem Landespflegekongress am 19. November hier im Landeshaus von einem fairen Miteinander und hoher Dialogbereitschaft.
Nun müssen wir wohl feststellen, dass dieser Dialog nicht so sehr greift, wenn es um die geplante Pflegekammer geht. Wir schlagen Ihnen heute vor, diese direkte Dialogbereitschaft zu verwirklichen und fordern sie auf, basisdemokratisch in diesen Dialog mit allen betroffenen Menschen in Schleswig-Holstein einzutreten. Das wäre nur fair, allen 25.500 Pflegerinnen und Pflegern gegenüber, denn nur sie werden die finanziellen und bürokratischen Folgen dieser Kammer spüren. Das Land hat die Pflicht, vorher über diese Folgen aufzuklären – und zwar vollständig und vollumfänglich!
Und falls sie nun meinen, dass diese komplette basisdemokratische Befragung viel zu aufwendig sei, ist anzumerken, dass eine solche Befragung sowieso anstünde. Nämlich genau für die Erfassung zur Entrichtung der Kammerbeiträge – so steht es ja im Gesetzentwurf. Zu diesem

Seite 2/3 basisdemokratischen Verfahren ermuntern sie auch die Gewerkschaften DGB, Verdi und diverse Verbände, wie AWO, Diakonie, DRK, Caritas, bpa, der kommunale Arbeitgeberverband und diverse Personal- und Betriebsräte.
Vorher muss den Betroffenen klar sein, was auf sie monatlich zwangsweise zukommt. Hinzu kommt, dass vorher auch sicher zu stellen ist, dass über die Vor- und Nachteile durch die Gewerkschaften und weitere Beteiligte gründlich informiert werden kann. Das Ergebnis dieser Befragung bringt dann ein verlässliches Votum hervor, mit dem dann alle - auch wir - leben können und müssen.



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