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21.01.15
14:20 Uhr
CDU

Daniel Günther und Barbara Ostmeier: Justizministerin Spoorendonk zeigt mangelnden Aufklärungswillen und blindes Vertrauen in die Lübecker Anstaltsleitung

Innenpolitik
Nr. 019/15 vom 21. Januar 2015
Daniel Günther und Barbara Ostmeier: Justizministerin Spoorendonk zeigt mangelnden Aufklärungswillen und blindes Vertrauen in die Lübecker Anstaltsleitung
Nach der heutigen (21. Januar 2014) Fragestunde im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, und die justizpolitische Sprecherin, Barbara Ostmeier, Justizministerin Anke Spoorendonk mangelnden Aufklärungswillen und blindes Vertrauen in die Lübecker Anstaltsleitung vorgeworfen:
„Ich bleibe bei meiner Forderung an den Ministerpräsidenten, Frau Spoorendonk das Justizressort zu entziehen. Diese Fragestunde hat eindeutig unter Beweis gestellt, dass sie zu keinem Sachverhalt fachlich fundiert Stellung beziehen wollte oder konnte. Die Ministerin hat sogar Aussagen verweigert, zu denen sie verpflichtet gewesen wäre“, erklärte Günther.
Spoorendonk habe noch nicht einmal mehr Aussagen bestätigen wollen, die sie im Innen- und Rechtsausschuss oder gegenüber der Presse bereits getroffen hatte. Selbst in diesen Fällen habe sie sich darauf zurückgezogen, dass die Staatsanwaltschaft ermittle, oder ihr die Anstaltsleitung versichert habe, dass an der JVA alles ordnungsgemäß durchgeführt werde.
„Dieses Verhalten kann ich nur als Eingeständnis verstehen, dass die Ministerin die Hintergründe der Tat zu Beginn völlig falsch bewertet hat“, so
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Ostmeier.
Deshalb sei unerklärlich, dass Spoorendonk der Anstaltsleitung immer noch ein fehlerfreies Verhalten bescheinige. Diese habe ausdrücklich angewiesen, dass ihre Mitarbeiter „keine Polizei“ rufen. Der Versuch der Regierungskoalition, dies auch noch als Versäumnis der Vorgängerregierung darzustellen, sei abwegig.
„Wer nach einer Geiselnahme in seinem Verantwortungsbereich eine Dienstanweisung braucht, um unverzüglich Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten, der darf keine JVA mit 300 Mitarbeitern führen. Wenn Spoorendonk das als Regelungsmangel verteidigt, erwartet sie von ihren leitenden Mitarbeitern keinen gesunden Menschenverstand, sondern nur das buchstabengetreue abarbeiten von Dienstanweisungen. Das ist zu wenig“, so Ostmeier.
Bezeichnend sei auch, dass fast einen Monat nach der Geiselnahme weder die Ministerin selbst, noch ein Mitglied der Hausspitze ein Gespräch mit den direkt betroffenen Mitarbeitern geführt habe.
„Neben der fachlichen Kompetenz scheint ihr in diesem Fall auch das Feingefühl für den Umgang mit im Dienst verletzten Mitarbeitern zu fehlen“, so Günther.



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