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30.12.14
11:26 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Meyers Projektgesellschaft darf die Ausschreibung der westlichen Elbquerung nicht verzögern

Verkehrspolitik
Nr. 645/2014 vom 30. Dezember 2014
Hans-Jörn Arp: Meyers Projektgesellschaft darf die Ausschreibung der westlichen Elbquerung nicht verzögern
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat den heutigen (30. Dezember 2014) Planfeststellungsbeschluss für den schleswig-holsteinischen Teil der A 20-Elbquerung bei Glücksstadt begrüßt. Meyers heute unterbreiteter Vorschlag einer Projektgesellschaft dürfe nun keinesfalls zu einer Verzögerung der Ausschreibung führen:
„Jetzt muss zwingend im Jahr 2015 die Ausschreibung des Baus der Elbquerung erfolgen. Ich habe große Sorgen, dass die Prüfung des Vorschlags einer staatlichen Projektgesellschaft genau das verhindern wird. Das darf auf keinen Fall passieren“, forderte Arp.
Nur eine Ausschreibung im Jahr 2015 könne sicher stellen, dass die Grünen in Schleswig-Holstein den Bau nicht länger blockieren könnten. „Wenn der Tunnel gebaut wird, muss natürlich auch westlich der A 7 gebaut werden. Der im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW festgelegte A-20-Baustopp wäre dann endlich hinfällig“, so der CDU-Verkehrsexperte.
Wichtig sei deshalb, dass Meyer sich nun auf die in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben konzentriere.
„Meyer soll sich weniger Gedanken über die Aufgaben des Bundes machen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 und die Kraft besser auf seinen eigenen Job verwenden. Die Rechtsform der Realisierungsgesellschaft ist für unser Land heute egal. Viel wichtiger ist, dass die Ausschreibung fehlerfrei fertig wird. Darauf soll Meyer sich konzentrieren, da hat er genug zu tun“, so Arp.
Nach allen bisherigen Aussagen Meyers gehe er davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss auf Herz und Nieren geprüft worden sei. Eine weitere Niederlage vor Gericht könne sich das Land nicht erlauben.
„Dieser Verkehrsminister unterschreibt nichts ohne Netz und doppelten Boden. Meyer ist überhaupt nicht der Typ, der ein Risiko eingeht. Sonst hätte er bislang nicht so wenig erreicht“, so Arp.



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