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04.12.14
13:17 Uhr
CDU

Heike Franzen und Tobias Koch: Eine Ein-Drittel-Funktionärsminderheit im Parlament blockiert die Kontrolle von 700 Millionen Euro Steuergeldern

Finanzpolitik
Nr. 609/14 vom 04. Dezember 2014
Heike Franzen und Tobias Koch: Eine Ein-Drittel-Funktionärsminderheit im Parlament blockiert die Kontrolle von 700 Millionen Euro Steuergeldern
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch, und die Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, Heike Franzen, haben nach den Äußerungen von Grünen und SSW die heutige (04. Dezember 2014) Abstimmung im Finanzausschuss über ein Kontrollrecht des Landesrechnungshofes über die Verwendung von 700 Millionen Euro Eingliederungshilfe als Trauerspiel bezeichnet:
„Heute wurde deutlich, dass es eine zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament für das Prüfungsrecht gibt. Aufgrund der engen Verknüpfungen von Abgeordneten der SPD-Fraktion zur Funktionärsebene der Sozialverbände wird es über Fraktions- und Koalitionszwang trotzdem ausgehebelt. Das ist ein Trauerspiel“, so Koch in Kiel.
Heute hätten exakt diejenigen Koalitionsabgeordneten im Finanzausschuss das Prüfungsrecht abgelehnt, die noch 2012 ausdrücklich missbilligt hätten, „dass sich die Leistungserbringer seit vielen Jahren über den Willen des Landtags fortlaufend hinwegsetzen.“ (Auszug aus Drs. 18/323, Berichts- und Beschlussempfehlung zu den Voten zu den Bemerkungen des Landesrechnungshofes 2012 vom 08.11.2012)
Heike Franzen betonte, dass die Abstimmung auch den Menschen mit
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Behinderungen schade, da es auch künftig keine landesweit koordinierte Überprüfung der Verwendung der für sie zur Verfügung stehenden Mittel geben werde. Die von den SPD-Abgeordneten Beate Raudies und Lars Winter angeführte Begründung der Ablehnung des Prüfungsrechts bezeichnete Franzen als hilflose Ausrede. Raudies und Winter hatten erklärt, die Prüfung betreffe Frauen und Männer, die alltäglich Menschen mit Behinderung fördern, sie bei ihrer Integration unterstützen und ihnen dabei helfen, dass ihre besondere Situation sie nach Möglichkeit im Leben nicht behindert.“
Franzen dazu: „Das tun Sonderpädagogen an Schulen auch. Dennoch prüft der Rechnungshof die Verwendung der Steuergelder durch das Bildungsministerium. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die mit einem Vertrauensverlust überhaupt nichts zu tun hat".



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