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20.06.14
10:27 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 27: Eine erneute Verschuldung des UKSH muss ausgeschlossen werden

Finanzpolitik
Nr. 344/14 vom 20. Juni 2014
Tobias Koch zu TOP 27: Eine erneute Verschuldung des UKSH muss ausgeschlossen werden
Sperrfrist Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Als wir im Jahre 2005 nach 17 Jahren Regierungszeit von SPD und Rot-Grün wieder Regierungsverantwortung für Schleswig-Holstein übernommen haben, da haben wir nicht nur einen überschuldeten und hochdefizitären Landeshaushalt vorgefunden, nein, zusätzlich hatten SPD und Grünen um diesen Landeshaushalt herum eine ganze Reihe von Schattenhaushalten errichten.
In einem Schattenhaushalt waren die Schulden der Landesliegenschaften aus dem rot-grünen Immobiliendeal ausgelagert. In dem anderen Schattenhaushalt waren die Schulden aus der Beteiligung an der HSH Nordbank geparkt.
Bei der Krankenhausfinanzierung erhielten die Krankenhäuser schon lange keinen finanziellen Zuschüsse mehr, sondern mussten stattdessen im eigenen Namen Kredite aufnehmen, deren Zinsen dann vom Land bezahlt wurden, während sich die Krankenhäuser immer weiter verschuldeten.
Mit diesen Schattenhaushalten haben wir in unserer Regierungszeit Schluss gemacht! Die Schulden der Immobilienverwaltung und des
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Beteiligungsmanagements wurden wieder in den Landeshaushalt überführt und werden jetzt transparent als Schulden des Landes ausgewiesen. Die Krankenhausfinanzierung haben wir auf ganz neue Füße gestellt. Jetzt erfolgt die Finanzierung wieder durch echte Zuschüsse und nicht durch Kreditermächtigungen.
Ein Schattenhaushalt ist jedoch übergeblieben, nämlich der stetig aufwachsende Bilanzverlust des UKSH, welches seit seiner Gründung in rot-grüner Regierungszeit in keinem einzigen Jahr schwarze Zahlen geschrieben hat. Diese Schulden des UKSH sind Schulden des Landes, denn dafür steht Schleswig-Holstein aufgrund der Gewährträgerhaftung zu 100 Prozent gerade. Niemand kann glaube ich ernsthaft davon ausgehen, dass es dem UKSH jemals gelingen wird, diesen Schuldenberg aus zukünftigen Gewinnen wieder abzutragen. Deshalb ist es prinzipiell richtig, auch diesen Schattenhaushalt aufzulösen und die Schulden in den Landeshaushalt zu überführen.
Dennoch gab es auch zur Regierungszeit von CDU und FDP einen guten Grund dieses nicht zu tun und ich kann mich auch keine entsprechende Forderung der FDP aus unserer gemeinsamen Regierungszeit erinnern.
Durch eine Übernahme der gegenwärtig rund 250 Mio. Euro Schulden würde sich nämlich für das UKSH nicht viel verändern. Auch im kommenden Jahre würden erneut rote Zahlen geschrieben werden! Anstelle eines Befreiungsschlages wäre eine Schulden übernahme eher so etwas wie eine Lizenz für die Aufnahme neuer Kredite. Wir würden die Schulden jetzt auf Null glatt stellen, fünf Jahre später wären dann die nächsten 200 bis 300 Millionen Schulden aufgelaufen und wir würden die gleiche Diskussion wieder führen. Deshalb muss das vordringliche politische Handeln darauf ausgerichtet sein, das UKSH aus den roten Zahlen zu führen.
Dafür haben wir in unserer Regierungszeit die bauliche Sanierung des UKSH auf den Weg gebracht, die es jetzt umzusetzen gilt. Deshalb kämpfen wir seit Jahren alle gemeinsam für eine auskömmliche Finanzierung unseres Universitätsklinikums bei den Basisfallwerten. Und auch das UKSH selbst bleibt aufgefordert, bei den eigenen Anstrengungen zur Reduzierung des Defizits nicht nachzulassen. Als CDU-Fraktion sagen wir „Ja“ zu einer Übernahme der Schulden des UKSH, wenn das Ziel einer schwarzen Null erreicht ist!
Fairerweise sollte man dabei nur auf das operative Ergebnis abstellen, sollte also die Zinsbelastungen für die aufgelaufenen Schulden herausrechnen, denn gegen diese immer stärker steigenden Zinsausgaben wird das UKSH

Seite 2/3 überhaupt nicht ansparen können. Wenn das Defizit abgebaut ist, dann ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Schulden des UKSH zu übernehmen. Für die Zukunft muss dann aber auch gelten, dass ein erneuter Marsch des UKSH in die Verschuldung nicht wieder stattfinden darf. Das heißt, wir müssen uns dann auch darüber klar sein, dass unter Umständen erneut auftretende Jahresverluste dann jeweils direkt aus dem Landeshaushalt auszugleichen sind. Ein negatives Eigenkapital des UKSH darf es zukünftig nicht mehr geben!
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der die Übernahme der Schulden des UKSH genau so prüfen will, wie in dem Antrag der FDP vorgesehen, aber eben unter den zuvor genannten Voraussetzungen.



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