Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.06.14
16:06 Uhr
CDU

CDU, FDP und Piraten: Frau Professor Wende hat die Unwahrheit gesagt

18. Juni 2014
CDU, FDP und Piraten: Frau Professor Wende hat die Unwahrheit gesagt
Nach ihrer Einsicht in die Akten der Landesregierung zum rechtswidrigen Rückkehrrecht von Wissenschaftsministerin Professor Waltraud Wende an die Universität Flensburg sehen die wissenschaftspolitischen Sprecher der Oppositionsfraktionen, Daniel Günther (CDU), Christopher Vogt (FDP) und Uli König (Piraten) die Wissenschaftsministerin als der Unwahrheit überführt an:
„Wir halten nach dem Aktenstudium an folgender Bewertung fest:
1. Frau Professor Wende hat erheblichen Druck auf Mitglieder des Präsidiums der Universität Flensburg ausgeübt, um sich gegen deren ausdrücklichen Rat durch einen rechtswidrigen Beschluss zusätzliche Versorgungsansprüche zu sichern. Sie hat an der Entstehung des Beschlusses aktiv mitgewirkt. 2. Frau Professor Wende hat dem Präsidium bewusst die rechtliche Bewertung von Professor Löwer vorenthalten, um ihre Interessen durchzusetzen. 3. Frau Professor Wende hat der Fachaufsicht ihres Ministeriums den Präsidiumsbeschluss der Universität vorenthalten und dadurch aktiv eine weiter gehende Befassung damit verhindert.

Pressesprecher Pressesprecher Pressesprecher Dirk Hundertmark Dr. Klaus Weber Mario Tants Landeshaus, 24105 Kiel Postfach 7121, 24171 Kiel Postfach 7121, 24171 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefon 0431 988-1488 Telefon 0431 988-1603 Telefax: 0431-988-1443 Telefax 0431 988-1497 Telefax 0431 988-1602 E-Mail: info@cdu.ltsh.de E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.deE-Mail: mario.tants@piratenfraktion-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Internet: http://www.piratenfraktion-sh.de


Seite 1/8 4. Die diesbezüglichen Äußerungen des Ministerpräsidenten sind falsch. 5. Frau Professor Wendes Selbstdarstellung im Ausschuss als engagierte Wissenschaftlerin, der ihre eigene Versorgung nicht so wichtig war, war nicht zutreffend.
Belege (Abschriften aus den Akten):
Belege zu 1: Frau Wende hat erheblichen Druck auf Mitglieder des Präsidiums der Universität Flensburg ausgeübt, um sich gegen deren ausdrücklichen Rat durch einen rechtswidrigen Beschluss zusätzliche Versorgungsansprüche zu sichern. Sie hat an der Entstehung des Beschlusses aktiv mitgewirkt:
Email von Kanzler Frank Kupfer an Prof. Waltraud Wende und die Herren Panther und Reinhart vom 09. Mai 2012, 03.06 Uhr: „Bei der Darstellung der „angezielten Regelung“ werden jedoch Dinge „geregelt“, die m. E. … leider nicht in unserer Regelungskompetenz liegen...
Anschließend führte Herr Kupfer zehn Argumente auf, die gegen eine solche Regelung sprechen und führt dann weiter aus: „Ich denke, dass über diese Regelungen des Ministergesetzes ein Anspruch von Frau Wende auf eine Professorenstelle in Schleswig-Holstein ableitbar ist und empfehle, diese Rechtsposition (eines Nicht-Juristen) durch einen Fachanwalt für Beamtenrecht prüfen zu lassen...“.
Dienstliche Erklärung von Professor Werner Reinhart vom 23. Mai 2014: „Zudem war eine Abstimmung mit der Rechtsaufsicht vor Beschlussfassung von Professor Dr. Wende aus politischen Gründen als nicht opportun eingeschätzt und deshalb von ihr auch abgelehnt worden.“ (zu diesem Zeitpunkt war sie in Albigs Schattenkabinett)
Antwort Frau Professor Wende: am 11. Mai 2012, 11.03 Uhr, an die Herren Reinhart, Panther und Kupfer: „Liebe Männer des Präsidiums, manchmal ist die Welt so einfach, wie sie sich Nicht-Juristen vorstellen (auch wenn Kanzler das anders sehen!). Habe gerade mit dem Super-Verwaltungsjuristen telefoniert (Dr. Krull von der VW-Stiftung) sei Dank! Also, Kommentar des Juristen: Seine Uni würde hurra schreien, wenn eine solche Situation einträte und natürlich lässt sich die Lösung uni-intern finden“! Das Präsidium (diesmal ohne mich, ich könnte ja auch krank sein, und dann muss das Präsidium ja auch handlungsfähig bleiben) kann beschließen, mir eine Rückfalloption anzubieten, die 1. eine Professur beinhaltet und 2. die Leistungszulage regelt (und bitte Herr Kupfer, machen Sie letzteres nicht wieder kompliziert!). Es sollte dann schriftlich fixiert sein und sinnvollerweise mit dem Senatsvorsitzenden (der im übrigen selbst auf diese Idee gekommen war) abgesprochen sein. Letzteres sollte in der Schriftform dann ebenfalls

Seite 2/8 festgehalten sein. Jetzt ist es an Euch / Ihnen zu entscheiden, wo ich demnächst Bildungspolitik machen werde, WW“.
Email von Prof. Dr. Wende vom 14. Mai 2012, 13.55 Uhr: „Beste Herren, liest sich doch gut, habe lediglich noch ein sabbatical zugefügt und das „noch nicht Beamtin auf Lebenszeit“ in „Beamtin auf Zeit“ korrigiert. Das Ganze dann aber auf SCHÖNEM Papier mit Dienstsiegel und soooo. Grüsze WW. Übe mich gerade in Koalitionsformulierungen: oder – wie ein von mir ein geschätzter Politiker gestern gesagt hat – in „Politik blabla.“
Email von Prof. Dr. Waltraud Wende von 24. Mai 2012, 17.17 Uhr: „Werter Herr Kupfer, ich habe heute per Zufall das Schreiben gesehen, dass mir meine Rückfalloption sichern soll: Langsam wird die Angelegenheit ärgerlich! Ich möchte (wie Ihnen bekannt) dieses Schreiben selbstverständlich auf ordentlichem Papier mit Kopf der Universität erhalten und gehe davon aus, dass dies bis kommenden Mittwoch erledigt ist. Mit aktuell weniger freundlichen Grüszen Wara Wende“.
Der Beschluss wurde am 30. Mai 2012 unmittelbar vor der Senatssitzung unterschrieben. In dieser Senatssitzung schlug Frau Professor Wende als Präsidentin Frank Kupfer zur Wiederwahl als Kanzler der Universität vor.
Email vom 30. Mai 2012, 19.08 Uhr: „Liebe Frau Wende, ich habe den von allen heute unterschriebenen Beschluss zur Rückfallposition in einem verschlossenen Umschlag auf Ihren Schreibtisch gelegt. Mit besten Grüßen Frank Kupfer Ps.: Danke für die Einbeziehung meiner Person in Ihren Vorschlag zur Kanzlerwahl!“
Die dienstlichen Erklärungen, um die die Staatskanzlei gebeten hat, stehen dem Druckvorwurf entgegen. Diese wurden mit Schreiben der Staatskanzlei von den Mitgliedern des Präsidiums einschließlich Kanzler bis 23. Mai 2014, 12.00 Uhr eingefordert. Sie mussten also bis zur Sitzung des Bildungsausschuss vorliegen. Wann das Schreiben abgeschickt wurde, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Die Email an Prof. Reinhart, wurde am Dienstag, 20. Mai 2014, 18.56 Uhr verschickt.
Wir glauben aber, dass diese dienstlichen Erklärungen angesichts der öffentlichen Debatte und der Situation, in der sich die Betroffenen befinden, weniger Gewicht haben, als die oben zitierten Tatsachenbelege. Der Vollständigkeit halber Beispiele für die dienstlichen Erklärungen.
Dienstliche Erklärung Kupfer vom 23. Mai 2014: „ Es kann somit meines Erachtens keine Rede davon sein, dass von irgendeiner Seite erfolgreich auf mich Druck ausgeübt worden sei, einen als rechtswidrig erkannten Beschluss

Seite 3/8 zu formulieren und zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung des Beschlusses habe ich mich als Unterzeichner von keiner Stelle in irgendeiner Weise unter Druck gesetzt gefühlt.“
Dienstliche Erklärung Kupfer vom 23. Mai 2014: „Noch ein Hinweis: Bei dem (unter Umständen in diesem Kontext missverständlichen) Umstand, dass ich in der Mail, in der ich Frau Professor Dr. Wende die Überstellung des Beschlusses mitteile, Frau Professor Dr. Wende auch für die Einbeziehung meiner Person in ihren Vorschlag zur Kanzlerwahl danke, handelte sich um eine reine zeitliche Koinzidenz: Der Beschluss ist von den Unterzeichnenden am 30. Mai 2012 vor der Senatssitzung unterzeichnet worden, da sich alle Personen mit Ausnahme von Herrn Professor Dr. Panther, der den Beschluss bereits unterzeichnet hatte, zur Senatssitzung im Hause befanden. Die bereits mehrfach hochschulöffentlich avisierte Einbeziehung meiner Person in ihren Vorschlag zu der für den 27. Juni 2012 angesetzten Kanzlerwahl ist von Frau Professor Dr. Wende gegenüber dem Senat am 30. Mai 2012 unter dem TOP 7 verkündet worden. Meine Mail wurde unmittelbar nach der Senatssitzung verschickt und war damit der erste Kontakt nach der Senatssitzung.“
Belege zu 2: Frau Professor Wende hat dem Präsidium bewusst die rechtliche Bewertung von Professor Löwer vorenthalten, um ihre Interessen durchzusetzen.
Alle Präsidiumsmitglieder haben in ihren dienstlichen Erklärungen aufgeführt, dass Frau Professor Wende den hinzugezogenen Experten namentlich nicht identifiziert hat.
Dienstliche Erklärung Kupfer vom 23. Mai 2014: „Der am 16. Mai 2014 von Frau Professor Dr. Wende veröffentlichte „juristische Rat“ von Herrn Professor Dr. Löwer, Universität Köln, vom 18. Mai 2012 waren mir und meines Wissens nach auch anderen Vertretern der Universität Flensburg zuvor nicht bekannt. Er bezieht sich zudem – wie auch aus dem zweiten Absatz des Schreibens von Herrn Professor Dr. Löwer, indem er sich auf das Telefonat mit Frau Professor Dr. Wende bezieht, hervorgeht – auf einen anderen Sachverhalt und kann somit nicht mit den von Frau Professor Dr. Wende am 11. Mai 2012 kommunizierten Rechtsauskunft identisch sein.“
„Das Ergebnis meiner Prüfung wurde Frau Professor Dr. Wende am 09. Mai 2012 per Mail übermittelt und von ihr durch die Kommunikation der Rechtsauffassung des von ihr konsultierten Verwaltungsjuristen am 11. Mai 2012 beantwortet, in der die unmissverständliche Erwartung transportiert wurde, dass die Universität Flensburg dieser Rechtsauffassung folgt.“
„Nach Kenntnisnahme der Rechtsauskunft am 16. Mai 2014 muss konstatiert

Seite 4/8 werden, dass einerseits die falsche Grundannahme von Professor Dr. Löwer sofort erkannt worden wäre, aber andererseits auch erkennbar gewesen wäre, dass Herr Professor Dr. Löwer seine Empfehlung zu einem Beschluss der Universität, zu dem er offenbar im telefonischen Erstkontakt mit Frau Professor Dr. Wende geraten hat, inzwischen nicht mehr aufrecht erhält. Gerne hätte ich im Mai 2012 die Chance erhalten, dass von Herrn Professor Dr. Löwer unterbreitete Angebot zur vertieften Diskussion der angesprochenen Aspekte zu nutzen.“
Belege zu 3: Frau Professor Wende hat der Fachaufsicht ihres Ministeriums den Präsidiumsbeschluss der Universität vorenthalten und dadurch aktiv eine weiter gehende Befassung damit verhindert.
Am 08. Oktober 2012 wird ein Vermerk erstellt vom zuständigen Referat im Wissenschaftsministerium, in dem die Rechtsgültigkeit des Beschlusses der Universität problematisiert wird und zum Schluss kommt, dass „ein entsprechendes Vorgehen … vom MBW im Rahmen der Rechtsaufsicht beanstandet werden“ müsste.
Trotz explizierter Bitte der Abteilungsleiterin Hochschule übergibt Frau Wende ihr nicht den Beschluss der Universität Flensburg, so dass eine abschließende rechtliche Würdigung nicht passieren kann. Dienstliche Erklärung von Abteilungsleiterin Dr. Heide Ahrens vom 23. Mai 2014: „Im Herbst 2012 (Ende September / Anfang Oktober) erzählte mir Frau Ministerin Wende beiläufig am Rande eines Gespräches, dass der Senat der Universität Flensburg ihr eine „Rückkehroption“ eingeräumt habe … Ich habe … Rolf Fischer über diesen Sachverhalt informiert …, ohne dass uns die sogenannte „Vereinbarung“ bekannt gewesen wäre. … ich habe daraufhin die Ministerin, um ein vertrauliches Gespräch gebeten. Dieses fand am 24. Oktober 2012 statt. III StW und ich stellten die rechtliche Bewertung von III53 vor. Die Ministerin berief sich auf ein Gutachten eines Bonner Verfassungsrechtlers und beharrte auf Ihre Auffassung, dass die „Vereinbarung“ rechtens sei. … Frau Wende gab mir Anfang November ein Schreiben von Prof. Löwer vom 18. Mai 2012, aber nicht die „Vereinbarung“ mit der Universität Flensburg. In einem Gespräch an einem der Folgetage … habe ich der Ministerin erläutert, dass aus meiner Sicht die Vorbehalte gegen ein wie immer geartetes Rückkehrrecht damit nicht ausgeräumt sein. Ich stellte ihr gegenüber klar, dass die Fachabteilung die „Vereinbarung“ im Wege der Rechtsaufsicht über die Universität Flensburg prüfen und mit hoher Wahrscheinlichkeit beanstanden müsse, wenn ein Fall eintrete, dass diese zum Tragen kommen sollte. Die Ministerin bat mich in diesem Kontext, mit der Staatskanzlei als der zuständigen Dienststelle über ihre Versorgungsfrage zu sprechen. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich lediglich als Rechtsaufsicht über die Universität Flensburg involviert bin, aber nicht mit der Personaldienststelle die

Seite 5/8 Versorgung der Ministerin klären kann. Es wurde vereinbart, dass die Ministerin Kontakt mit der Staatskanzlei aufnimmt.“
Vermerk von Abteilungsleiterin Dr. Heide Ahrens vom 07. November 2012: „Weiteres Vorgehen: Frau Wende wird das Gutachten des Bonner Experten für Hochschulrecht vorlegen, auf dessen Grundlage die Vereinbarung geschlossen wurde. Auch die Vereinbarung mit der Universität soll der Abteilung III 5 vorgelegt werden.“
Bildungsministerin Prof. Dr. Wende in der Sitzung des Bildungsausschusses am 26. Mai 2014: „Die Abteilungsleiterin, der Staatssekretär und ich haben ein erneutes Gespräch gehabt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Rechtsabteilung das anders sehe als ich. Ich habe gesagt: Ich habe zwei Rechtsexpertisen, die einer von Herrn Löwer und die andere aus dem Wissenschaftsministerium. Ich verlasse mich eher auf Herrn Löwer als auf die Rechtsexpertise aus meinem Haus.“
Belege zu 4: Die diesbezüglichen Äußerungen des Ministerpräsidenten sind falsch.
Ministerpräsident Torsten Albig gemäß Wortprotokoll in der Sitzung des Bildungsausschusses am 26. Mai 2014: „Sie werden das aus jeglicher Äußerung, jeder Mail und allen schriftlichen Äußerungen zur Absichtserklärung entnehmen können.... Anders als meine Rechtsauffassung, die ich eben beschrieben habe, hat die Uni Flensburg zu jeder Zeit die Rechtsauffassung, dass § 3 Abs. 2 des Landesministergesetzes in Verbindung mit § 23 Abs. 12 Satz 2 Hochschulgesetz zu einer gebundenen Entscheidung führt, es also nicht – wie es meine Rechtsauffassung und die Rechtsauffassung der Staatskanzlei ist – in der alleinigen Hoheit des Landes liegt, zu entscheiden: Wird die ausscheidende Beamtin wieder ein Amt erhalten? Wenn ja, welches Amt? Wo wird dieses Amt sein?... Die Uni Flensburg, durchaus gestärkt durch das Schreiben von Herrn Prof. Dr. Löwer aus Bonn … ist an irgendeiner Stelle für uns erkennbar Druck ausgeübt worden? - nein. An keiner Stelle ist Druck ausgeübt worden, etwas rechtswidriges zu tun.“
Ministerpräsident Torsten Albig in seiner Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 14. Mai 2014: „Sie (Frau Wende) hat einen der renommiertesten Hochschulwissenschaftler Deutschlands gefragt, ob die Aussage ihres Hochschulpräsidiums – an der sie nicht mitgewirkt hat – zutreffend sei. Herr Professor Löwer aus Bonn hat ihr bestätigt, dem sei so. Mehr kann jemand, der selber nicht Jurist ist, nicht tun. Mehr kann er nicht tun, meine Damen und Herren.“
Ministerpräsident Torsten Albig in der Sitzung des Bildungsausschusses am

Seite 6/8 26. Mai 2014: „Das Schreiben von Herrn Professor Löwer war für den kompletten Sachverhalt ohne jede Bedeutung...“.
Belege zu 5: Frau Professor Wendes Selbstdarstellung als engagierte Wissenschaftlerin, der ihre eigene Versorgung nicht so wichtig war, war nicht zutreffend.
Frau Professor Wende erklärte in der Ausschusssitzung am 26. Mai 2014: „...an dem Tag, als ich gewählt worden bin, standen die Kameras und die Journalisten vor dem Senatsraum, und dann habe ich gesagt: Ja, ich bin die neue Präsidentin. Von hier auf jetzt, da habe ich überhaupt nicht mehr überlegt, weil ich wusste, ich kann die Universität Flensburg nicht im Stich lassen. Rein versorgungstechnisch hätte jeder Mensch gesagt: Überleg doch erst einmal, Du musst doch noch mit dem Ministerium verhandeln...Nein, Frau Wende hat damals gesagt....Ich nehme das Präsidentenamt an....Vielleicht merken Sie, dass ich nicht immer sozusagen nur den einen Weg gehe. (Mai 2010)
Aktenlage: Vermerk von VII 515, Gespräch mit Frau Prof. Dr. Waltraud Wende am 04. Juni 2010, in dem die Ministerin explizit auf ihre Gehalts- und Versorgungsansprüche informiert wird. Die Höhe des Funktionsleistungsbezugs habe die Universität Flensburg per Satzung geregelt, dieser Betrage 1.650 Euro. Frau Prof. Dr. Wende hält dagegen, dass ihr Bruttoeinkommen an der Universität Groningen ... Euro betrage. … Sie hätte somit einen Verlust in Höhe von ca. ... Euro. VII 5 weist darauf hin, dass die Satzung der Universität Flensburg über das Verfahren und die Voraussetzung zur Vergabe von Leistungsbezügen abweichende Vergütungen in besonders begründeten Fällen ermögliche, dies müsse Frau Prof. Dr. Wende jedoch zunächst mit der Hochschule erörtern. Anschließend weist VII 5 Frau Prof. Dr. Wende darauf hin, dass noch geprüft werden müsse, ob sie in ein Beamtenverhältnis übernommen werden könne. Frau Prof. Dr. Wende macht deutlich, … (dass) sie aber die Übernahme des Präsidentenamtes von der Übernahme in ein Beamtenverhältnis abhängig mache. VII 5 versichert, dass sich der Minister beim Finanzminister für eine Ausnahmegenehmigung einsetzen werde.
Mit Schreiben vom 05. Juli 2010 bestätigt Frau Prof. Wende, „... meine letzten Unsicherheiten aus dem Wege räumen konnten … Ja, ich nehme die Präsidentschaft an der Universität Flensburg an ...“
Rechtlicher Hintergrund für die Gewährung von Leistungszulagen:
§ 6 der Landesverordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete vom 17. Januar 2005 regelt, dass

Seite 7/8 Funktionsleistungsbezüge ausschließlich für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung gewährt werden. Auch die in § 5 der gleichen Verordnung geregelten so genannten besonderen Leistungsbezüge können nur für besondere Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung, die erheblich über dem Durchschnitt liegen und in der Regel über mehrere Jahre erbracht werden müssen, vergeben werden. Explizit geregelt ist, dass Leitungsbezüge nur als Einmalzahlung oder als monatliche Zahlung für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren befristet vergeben werden können.



Seite 8/8