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10.04.14
14:47 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Für eine Fährverbindung Brunsbüttel-Cuxhaven darf es keine Steuergelder geben

Verkehrspolitik
Nr. 217/14 vom 10. April 2014
Hans-Jörn Arp: Für eine Fährverbindung Brunsbüttel-Cuxhaven darf es keine Steuergelder geben
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat angesichts der heute (10. April 2014) vorgestellten Untersuchung über die Wirtschaftlichkeit einer Fährverbindung Brunsbüttel-Cuxhaven erneut darauf hingewiesen, dass diese ausschließlich aus privaten Mitteln finanziert werden darf:
„Für diese Fährverbindung darf es keine Steuergelder geben. Das wäre ein krasser Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht“, erklärte der CDU-Abgeordnete mit Verweis auf die in räumlicher Nähe laufende privat finanzierte Fährverbindung Glückstadt-Wischhaven.
Ihm sei kein privater Investor bekannt, der bereit sei, dieses Risiko ohne staatliche Unterstützung einzugehen. „Wenn der Gutachter die wirtschaftliche Machbarkeit bestätigt, dann kann er gerne selbst als Investor tätig werden. Sonst wird sich keiner finden“, so Arp. Der Verkehrsexperte warnte die rot/grünen Landesregierungen in Kiel und Hannover davor, die Studie zum Anlass für eine weitere Verzögerung der Planfeststellung der A 20 mit einer festen Elbquerung bei Glückstadt zu nehmen. „Die Vorgehensweise der SPD-geführten Landesregierungen ist mehr als durchsichtig. Sie nutzen jede Ausrede, um den Bau der A 20 weiter zu blockieren“, so Arp.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


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