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19.02.14
17:26 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 15: Es stellt sich die Frage nach der richtigen Schwerpunktsetzung im Justizbereich

Justizpolitik
Nr. 086/14 vom 19. Februar 2014
Barbara Ostmeier zu TOP 15: Es stellt sich die Frage nach der richtigen Schwerpunktsetzung im Justizbereich
Sperrfrist Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Die Landesregierung hat am 12.Februar 2014 einen Gesetzentwurf zur Reform der Paragrafen 211 und 212 Strafgesetzbuch in den Bundesrat eingebracht, und die Justizministerin hat nicht zuletzt im Innen- und Rechtsausschuss ihr großes Engagement in diesem Bereich zum Ausdruck gebracht.
Ich begrüße, dass der Bundesjustizminister angekündigt hat, zu diesem Thema eine Expertenkommission einzusetzen, um für die erforderliche parlamentarische Diskussionerst einmal eine fundierte Grundlage zu schaffen.
Richtig ist, dass die genannten Vorschriften für Mord und für Totschlag in der dunkelsten Epoche deutscher Geschichte entstanden sind. Richtig ist auch, dass mit Roland Freisler eine Person an der Formulierung dieser Vorschriften beteiligt war, die in der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine wichtige Position innehatte. Und richtig ist ebenso, dass sich in der Formulierung dieser Normen die heute nicht mehr vertretene Tätertypenlehre wieder findet.
Eines müssen wir aber auch bedenken: Gerade § 211 Strafgesetzbuch, also der Mordparagraf, ist aufgrund der
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Mordmerkmale sehr komplex. Erst durch die Rechtsprechung der deutschen Gerichte in der Nachkriegszeit wurden die Tatbestandsmerkmale inhaltlich ausgefüllt und ausdifferenziert. Bundesverfassungsgericht und Rechtsprechung der Obergerichte haben die Tötungsdelikte als verfassungsgemäß anerkannt. Dies gilt es zu beachten.
Wenn man redaktionelle Änderungen an diesen Normen vornehmen will, dann muss sichergestellt sein, dass ihr Anwendungsbereich unverändert bleibt. Dies gilt beim Mord hinsichtlich der Mordmerkmale. Und dies gilt auch im Hinblick auf die Rechtsfolge.
Das Thema ist nun auf der Ebene angekommen, auf der es effektiv behandelt werden kann. Nämlich auf Bundesebene. Hier liegt die Gesetzgebungszuständigkeit. Und hier wird man eine angemessene und durchdachte Entscheidung treffen.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass man das Thema, wenn man es schon angeht, auch richtig angehen sollte. Die genannten Regelungen sind nämlich nicht die einzigen, in denen sich die Tätertypenlehre innerhalb des Strafgesetzbuches findet. So findet sich in den Paragrafen 252 und 255 nach wie vor der Begriff des „Räubers“, der Begriff der „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ in § 20 StGB ist ebenso fragwürdig.
Wir haben im Bereich der Justiz viele Baustellen, auch in unserem Land. Wir führen Diskussionen über die Überlastung der Justiz. Ich erinnere hier an die Lage beim Landgericht Kiel, bei dem nach wie vor mehr als 200 nicht terminierte Strafverfahren liegen, unter anderem aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität, bei denen Verjährung droht.
Hier erwarte ich von der Justizministerin, dass Sie sich diesen Problemen mit dem gleichen Engagement widmet.
Insoweit sollte sich die Landesregierung auch sehr genau überlegen, ob Sie weitere personelle Kapazitäten in das Durchforsten von Gesetzestexten investiert.
In der Innen- und Rechtsausschusssitzung vom 08. Dezember 2013 hat die Ministerin etwas in der Form anklingen lassen, in dem sie die Initiative als Anstoß für weitere Arbeiten in dieser Richtung sah.
Ich habe Zweifel, ob ein solcher Personaleinsatz vor dem Hintergrund der im Land bestehenden Aufgaben eine richtige Schwerpunktsetzung wäre.



Seite 2/3 Wir werden den Gang der Initiative und die Ergebnisse des Bundesjustizministeriums interessiert begleiten. Aber aus meiner Sicht sollte das Thema für uns im Land damit auch erledigt sein.



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