Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.06.13
17:34 Uhr
CDU

Dr. Axel Bernstein zu TOP 35: Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir werbefinanziertes Lokalradio für nicht überlebensfähig

Medienpolitik
Nr. 374/13 vom 20. Juni 2013
Dr. Axel Bernstein zu TOP 35: Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir werbefinanziertes Lokalradio für nicht überlebensfähig
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionäre unter anderem festgeschrieben, dass sie die Digitalisierung des Hörfunks vorantreiben wollen und dass sie sich dadurch eine größere regionale Programmvielfalt mit Platz für Bürger- und Campusradios versprächen. Das kann man so machen – aber: das gibt es nicht zum Nulltarif!
Im Haushalt – meine Damen und Herren der Koalition – haben Sie dazu nichts – aber auch gar nichts – gesagt.
Bemerkenswert fand ich im Innen- und Rechtsausschuss, dass der Kollege Eichstädt bei der Diskussion zum werbefinanzierten Lokalradio erklärte, dass sei ja im Koalitionsvertrag gemeint.
Medienpolitisch steht nun aber die enorm wichtige Frage in Raum: Wollen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen Bürger- und Campusradio oder werbefinanziertes Lokalradio einführen? Das sind zwei grundlegend verschiedene Dinge!
Auslöser der Diskussion sind ja konkrete Vorarbeiten zur Änderung des
Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Staatsvertrages, die offensichtlich in der Staatskanzlei unternommen wurden. Im Innen- und Rechtsausschuss durften wir lernen, dass es einen Unterschied zwischen dem Entwurf „eines Referenten“ und „einem Referentenentwurf“ gibt.
Nach der Darstellung dort war es so, dass man den Rundfunkstaatsvertrag einer turnusmäßigen Bewertung unterzog, ob seine Regelungen denn noch zeitgemäß seien. Ganz zufällig befand sich zu diesem Zeitpunkt ein Trainee in der Staatskanzlei, der nun damit beschäftigt werden konnte, den Entwurf eines Referenten zu fertigen für den Fall, dass man nach nun fast 30 Jahren Rundfunkstaatsvertrag zu einer anderen, neuen Bewertung der dortigen Regelungen kommt.
Bewertung nach welchen und nach wessen Kriterien eigentlich?
Nun – meine Damen und Herren – hat unser Land in der Tat eine Regelung, die es so in keinem anderen Bundesland gibt: privater Hörfunk ist in Schleswig-Holstein grundsätzlich landesweiter Hörfunk.
Und dafür gibt es auch gute Gründe: Wenn wir von privaten Sendern journalistische Qualität und damit substanzielle Beiträge zur Meinungsvielfalt erwarten, muss ein solcher Sender in der Lage sein, aus Werbeeinnahmen so viel Erträge zu erzielen, dass eine qualitative, journalistische Arbeit daraus auch finanzierbar ist. Wenn nun privates Lokalradio gefordert wird, um die Meinungsvielfalt zu steigern, muss auch die Frage beantwortet werden, woher die Hoffnung gewonnen wird, dass lokale Sender entsprechende Einnahmen erzielen können.
Dafür spricht nämlich nicht viel – eigentlich gar nichts!
Lokale Sender in anderen Bundesländern, mit eher städtischer Struktur, als wir sie im Land haben, und die mehr Hörer erreichen könnten, gehen regelmäßig finanziell „am Stock“.
Das Problem eines von Werbekunden abhängigen Gefälligkeitsfunks ist eine reale Gefahr, wie unlängst der NDR im Medienmagazin ZAPP darstellte. Ebenso gewichtig ist aber auch die Gefahr, dass ein solches Experiment die bestehende Medienlandschaft ins Wanken bringen würde. Die bestehenden privaten Radiosender in Schleswig-Holstein refinanzieren sich überwiegend aus Werbeeinnahmen, die aus dem Land stammen.
Lokale Radios würden auch den gleichen Kundenkreis ansprechen müssen, der mit Ach und Krach heute die Tageszeitungen trägt. Beide, Radio und Tageszeitung, haben Werbeeinnahmen in erheblichen Umfangt an das

Seite 2/3 Internet verloren. Die große Gefahr ist also, das genau das Gegenteil von dem eintritt, was sie angeblich wollen: Die Medienvielfalt wird geschwächt, anstatt sie zu stärken!
Ich unterstelle hier niemandem Absicht – aber gut gemeint, ist eben nicht gut gemacht!
Meine Damen und Herren, wir fragen uns: War das Ganze denn nun tatsächlich ein Gedankenspiel der Fachabteilung, in der Staatskanzlei, das unglücklicherweise die Öffentlichkeit erreichte?
Nur zur Erinnerung:
Die Staatskanzlei hat sich begleitend zu dem Entwurf eines Referenten nach verfügbaren Frequenzen erkundigt. Die Landesmedienanstalt wurde gebeten, eine fachliche Stellungnahme abzugeben. Und: Es liegen angeblich bereits zwei Anträge auf lokales Privatradio vor.
Das alles ist wohl kaum Zufall!
Herr Ministerpräsident, sorgen Sie für ein transparentes Verfahren! Sorgen Sie dafür, dass es eine Debatte in der Sache geben kann. Und: Wenn es eine Unzufriedenheit in der Landesregierung oder den Mehrheitsfraktionen mit der heutigen lokalen Berichterstattung gibt, dann nennen Sie auch Ross und Reiter!
Für die CDU ist klar:
Wir wollen Medienvielfalt erhalten und stärken! Wir wollen, dass die Zeitungen und die privaten Radiosender im Lande das nötige Geld verdienen können, das man für Qualitätsjournalismus braucht! Wir lehnen Lokalradio nicht rundweg ab – Aber zum jetzigen Zeitpunkt halten wir werbefinanziertes Lokalradio in unserem Land für nicht überlebensfähig. Es schadet der Medienlandschaft insgesamt.
Deshalb fordern wir Sie auf: Lassen Sie die Hände weg von Staatsvertrag!



Seite 3/3