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21.02.13
15:22 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 4: Die Grünen machen sich heute unglaubwürdig

Bildungspolitik
Nr. 100/13 vom 21. Februar 2013
Heike Franzen zu TOP 4: Die Grünen machen sich heute unglaubwürdig
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Im September letzten Jahres fand die erste Bildungskonferenz statt. Dort kündigte die Bildungsministerin an, den Dialog mit den Betroffenen ernst nehmen zu wollen. Deshalb verschob sie die für dieses Jahr vorgesehene Schulgesetzänderung auf 2014. Drei Tage später brachten die Regierungsfraktionen den ersten Entwurf zur Schulgesetzänderung ins Parlament ein. Der jetzige Bestand der Schulstrukturen soll auf keinen Fall mehr verändert werden.
Mit anderen Worten: SPD, Grüne und SSW haben Angst. Sie haben Angst davor, dass die Menschen an den Schulen bestehende Freiheiten nutzen. Angst, dass sie Entscheidungen treffen, die Ihnen von der Regierungskoalition nicht gefallen. Dabei haben Sie hier im Parlament immer erzählt, dass die Menschen all das, was CDU und FDP beschlossen haben, schrecklich finden und gar nicht wollen. Wozu dann Ihr Entscheidungsfreiheitsbeschneidungsgesetz? Warum führen Sie den Dialog über G8, G9, GY und abschlussbezogene Klassen an Gemeinschaftsschulen nicht? Ich sage Ihnen warum: Sie wissen, dass sie diesen Dialog verlieren würden.


Pressesprecher Dirk Hundertmark, Mareike Watolla Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 Insbesondere beim Angebot neunähriger Bildungsgänge an den Gymnasien. Viele Eltern wünschen sich das. Deshalb lassen Sie sich gar nicht erst darauf ein. Dialog findet bei Ihnen nur dort statt, wo andere Ihrer Meinung sind.
Das wird auch daraus deutlich, dass die Ministerin im Bildungsausschuss erklärte vom Vorgehen der Koalitionsfraktionen überrascht worden zu sein. Allerdings nicht davon, dass diese einen Gesetzentwurf einbrachten. Nein, sie war nur überrascht, dass dieser so schnell kam. War Ihnen das peinlich, Frau Ministerin? Das verstehe ich gut. Denn so hat jeder erfahren, dass Sie schon davon wussten, als sie noch einen offenen Bildungsdialog ankündigten. Das hätten Sie sicherlich lieber noch ein paar Wochen unter der Decke gehalten, damit die Berichterstattung über den Bildungsdialog dadurch nicht eingetrübt würde.
Im Dezember ist dann offensichtlich irgendwem aufgefallen, dass die versprochenen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen gar nicht genehmigungsfähig sind. Weder der Bedarf, noch das öffentliche Bedürfnis sind da. Einigen Abgeordneten wurde mulmig, weil sie in ihren Wahlkreisen Versprechungen gemacht haben, die sie nicht halten können. Also wird das öffentliche Bedürfnis schnell mal neu definiert. Das Gesetz, das dafür sorgen soll, dass die bestehenden Schulstrukturen bis zum Ende des Bildungsdialoges erhalten bleiben, erfuhr eine Änderung, welche die bestehenden Schulstrukturen vollkommen über den Haufen wirft. Das ist natürlich überhaupt kein Problem, weil diese Änderung von SPD, Grünen und SSW gewollt wird. Es kommt noch besser: Bevor wir heute über den Gesetzentwurf abstimmen, haben die Schulen und die Schulträger bereits Nachricht erhalten, dass sie mit der Genehmigung einer Oberstufe rechnen können. Die vom Landkreistag eingeforderte Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung interessiert Sie nicht die Bohne. Die vernichtende Kritik der Experten aus der Anhörung im Bildungsausschuss tropft an Ihnen ab.
Im Zusammenhang mit der Größe kleiner Außenstellen von Grundschulen, reden Sie Frau Ministerin, gern von einer pädagogischen Größe, die gewährleistet sein muss, damit der Unterricht auch eine entsprechende Qualität hat. Das Argument gilt allerdings nur für die kleinen Grundschulen, in die weder SPD, Grüne noch SSW viel Herzblut stecken. Für die Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen wird dieses Argument an die Seite geschoben. Ich will Ihnen mal Ihre Rahmenbedingungen nennen.
Oberstufen an Gemeinschaftsschulen sollen drei Jahre Zeit haben, um 50 Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase zu erreichen. Sie haben neun Oberstufen im Land eine Zusage gegeben. Diese Oberstufen müssen nach der derzeit gültigen Oberstufenverordnung mindestens zwei Profile anbieten, ein sprachliches und ein mathematisch-naturwissenschaftliches.

Seite 2/4 Das heißt, es muss ein Spektrum von 14 Fächern im ersten Jahrgang abgedeckt werden. Die Fachleute aus den Schulen sagen uns, dafür braucht man pro Jahrgang mindestens zehn Lehrkräfte, die diese Fächer auf Oberstufenniveau unterrichten können.
Sie haben in der Ausschusssitzung im Dezember erläutert, dass Sie 20 Planstellen für alle neuen Oberstufen bereitstellen wollen. Wie Sie an neun Oberstufen mit 20 Planstellen die Unterrichtsversorgung sichern wollen, ist ein von Ihnen wohl gehütetes Geheimnis. Wo die Planstellen herkommen sollen, haben sie auch nicht erläutert. Die zusätzlichen Planstellen in diesem Jahr sind ja für die Differenzierungsstunden und Inklusion vorgesehen. Es bleiben also nur die bestehenden Gymnasien, aus denen für die Oberstufe qualifizierte Lehrkräfte abgezogen werden können. Vermutlich hat die Betonung der Notwendigkeit pädagogisch sinnvoller Größen für die Grundschule den Hintergrund, dass die Lehrerplanstellen an pädagogisch nicht sinnvolle Gemeinschaftsschuloberstufen gegeben werden sollen.
Und jetzt kommen die Regierungsfraktionen mit einer weiteren Änderung des Schulgesetzes. Die Rahmenbedingungen für die Oberstufen sollen nur für ein Jahr gelten. Das haben Sie gestern mit dem Änderungsantrag zum Änderungsantrag zur Änderung des Schulgesetzes wieder zurückgenommen. Was Sie aber wollen, hat Herr Habersaat uns im Ausschuss erklärt.
Ein Habersaat – ein Wort!
Sie wollen weitere Anregungen aus dem Bildungsdialog für die Einrichtung von Oberstufen aufnehmen. Es wird also im nächsten Jahr zu einer Veränderung der Rahmenbedingungen kommen. Das schafft Unruhe an den Schulen und untergräbt die Planungssicherheit der Schulträger, die sich nicht auf die heutigen Aussagen im Schulgesetz verlassen können. Man kann nur allen Schulen und Schulträgern empfehlen: Finger weg von den Oberstufen, bevor nicht klar ist, wie die Rahmenbedingungen endgültig aussehen sollen. Eine ganze Reihe von Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet. Sollen die Schulträger erst mal investieren, um dann in drei Jahren festzustellen, dass die 50 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase leider nicht erreicht werden und das dann die Oberstufe wieder geschlossen werden muss? Wie soll der Fachlehrermangel, den wir jetzt schon in den Oberstufen, insbesondere in den Naturwissenschaften, haben an den Oberstufen ausgeglichen werden? Oder fallen diese Fächer dann von vornherein aus? Welche Auswirkungen haben weitere Oberstufen auf die Profilvielfalt unserer Oberstufen?
Die Schülerzahlen werden weiter sinken. Das heißt also, selbst wenn wir die Quote an Abiturienten erhöhen können, werden es nicht mehr Kinder sein, die

Seite 3/4 das Abitur machen. Zumindest darauf haben uns die Experten in der Anhörung im Ausschuss bereits eine Antwort gegeben. Es geht zu Lasten der Vielfalt der Profile und der Wahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Weniger Schüler an immer kleineren Oberstufen führen zu einer deutlichen Verringerung ihrer Wahlmöglichkeiten in der Oberstufe! Bis hin zur Sorge, dass man an einigen Oberstufen nur noch in mathematisch-naturwissenschaftlichem Profil mit dem Profilfach Biologie Abitur machen können wird. Was sagen die Koalitionsfraktionen dazu? Nichts, das ist Ihnen schnuppe!
All das haben Sie ausgeblendet und schnell mal im Ruck-Zuck-Verfahren ein Gesetz auf den Weg gebracht.Gestern haben wir eine Verschiebung der Beschlussfassung beantragt, besonders vor dem Hintergrund, dass in zwei Tagen die Bildungskonferenz tagt. Am Samstagnachmittag soll über schulgesetzliche Änderungen beraten werden. Wir wollen diese Beratungen abwarten und Anregungen aufnehmen.
Liebe Kollegen von den Grünen. Sie waren es vor allem, die sich bereits in der letzten Legislaturperiode für einen offenen Dialog stark gemacht haben. Sie haben diesen im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Sind Sie eigentlich mit Ihrem Dialog zufrieden? Sie haben mit der Einbringung des Gesetzes durch die Fraktionen eine frühzeitige ministerielle Anhörung und Einbeziehung aller Beteiligten wie der Kommunen und der Personalräte umgangen. Die Anhörung im Bildungsausschuss zum Thema Oberstufen fand im Schweinsgalopp statt. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Ministerium bereits mit seinen Mitteilungen an die Schulträger Fakten geschaffen. Die Anzuhörenden haben zu Recht die Sinnhaftigkeit dieser Anhörung in Frage gestellt. Ihre berechtigten Sorgen und ihre Kritik haben überhaupt keinen Wiederhall in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf gefunden. Jetzt beschließen Sie zwei Tage vor der Bildungskonferenz diese Schulgesetzänderung, die alles andere als ein Moratorium darstellt. Eine Verschiebung der Gesetzgebung um einen Monat hätte an der derzeitigen Sachlage nichts geändert. Das neue Schuljahr beginnt erst im August. Die Schulen, die Oberstufen einrichten wollen, wissen auch schon Bescheid.
Sie zeigen heute, dass es ihnen nicht auf den Dialog ankommt, sondern lediglich auf die Umsetzung ihrer eigenen bildungspolitischen Vorstellungen. Bei der SPD wundert mich das nicht, da haben die Menschen nichts anderes erwartet. Aber die Erwartungshaltung an Sie, liebe Kollegen von den Grünen, war eine ganz andere. Sie machen sich unglaubwürdig!
Wir werden diesem Entscheidungsfreiheitsbeschneidungsgesetz nicht zustimmen.



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