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15.11.12
17:05 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp zu TOP 24+37: Die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan gilt für 15 Jahre – es geht um eine Schicksalsentscheidung

Verkehrspolitik
Nr. 502/12 vom 15. November 2012
Hans-Jörn Arp zu TOP 24+37: Die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan gilt für 15 Jahre – es geht um eine Schicksalsentscheidung
In der Landtagsdebatte zur Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan hat der verkehrspolitische Sprecher der Schleswig-Holsteinischen CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, heute (15. November 2012) betont, dass es um die in und für Schleswig-Holstein im Zeitraum von 2015 bis 2020 zu realisierenden großen Projekte gehe:
„Die nächsten 15 Jahre des Bundesverkehrswegeplans entscheiden, ob Schleswig-Holstein im Zentrum oder im Abseits der europäischen Zentren steht. Was diese Landesregierung nicht anmeldet, wird unser Land später auch nicht bekommen“, so Arp.
Entscheidend sei deshalb, welche Verkehrsprojekte die Landesregierung anmelde. Die diesbezüglichen ersten Einlassungen von Verkehrsminister Meyer im Landtag seien im Grundsatz zu begrüßen. Fraglich sei jedoch, ob diese angesichts des Widerstandes des Koalitionspartners auch in Regierungshandeln umgesetzt werden:
„Im Hinblick auf die großen Verkehrsprojekte A-20 und Fehmarnbelt-Querung haben Sie, Herr Meyer, jedenfalls mehr Unterstützung von uns, als von Ihrem Koalitionspartner“, so Arp.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Darüber hinaus gehe es auch um eine Priorisierung: „Sie müssen sich klar zur S4 und zu deren vordringlichen Bedarf in der Metropolregion Hamburg bekennen. Das Projekt der S4 erfährt sowohl in Hamburg, als auch in Schleswig-Holstein eine breite Unterstützung durch die Bevölkerung. Dem muss die Dänen-Ampel endlich Rechnung tragen und teure Prestigeprojekte wie die Stadtregionalbahn endgültig beerdigen“, so Arp.



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