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27.09.12
13:20 Uhr
CDU

Petra Nicolaisen zu TOP 11 und 25: Die von der Dänen-Ampel geplante Konsolidierungshilfe geht schon rechnerisch nicht auf!

Innenpolitik
Nr. 422/12 vom 27. September 2012
Petra Nicolaisen zu TOP 11 und 25: Die von der Dänen-Ampel geplante Konsolidierungshilfe geht schon rechnerisch nicht auf!
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, hat in ihrem heutigen (27. September 2012) Debattenbeitrag zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und SSW zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe darauf hingewiesen, dass die Pläne der Koalition schon rechnerisch nicht aufgehen. Darüber hinaus würden die Vorschriften gelockert. Zu begrüßen sei lediglich, dass die Koalitionsfraktionen von ihrem ursprünglichen Plan abgerückt seien, die Konsolidierungshilfe komplett abzuschaffen.
„16 von 17 Kommunen haben sich auf den steinigen aber notwendigen Weg der Konsolidierungshilfe begeben. Etwa 36 Millionen Euro wurden bereits ausgezahlt“, stellte Nicolaisen klar.
Sie bedauert, dass der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und SSW zur „Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe“ mehr Fragen aufwerfe, als er Antworten biete.
So seien Defizite von über 800 Millionen Euro abzubauen. Die neue Landesregierung wolle den Mitteleinsatz von 90 Millionen Euro beibehalten, den Zeitraum allerdings auf sieben Jahre verkürzen. „Das sind nur 630 Millionen Euro, das ist doch illusorisch“, so Nicolaisen.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Nach dem bisherigen Gesetz der CDU-geführten Landesregierung sei ausgeschlossen worden, dass eine Defizit-Kommune die strengeren Auflagen der Konsolidierungshilfe vermeidet, jedoch weiterhin die mit deutlich geringeren Auflagen verbundenen Fehlbetragszuweisungen erhält.
Zukünftig sollen die Defizitkommunen sich aus einem Sockelbetrag an Fehlbetragszuweisungen bedienen dürfen, und diesen dann durch die Konsolidierungshilfe ergänzen können.
Die bisherige Parlamentsbeteiligung sehe der Entwurf von SPD, Grünen und SSW nicht mehr vor. Voraussetzung für Konsolidierungshilfen ist nun, dass „die Gemeinde oder der Kreis im selben Jahr Fehlbetragszuweisungen nach §16a erhalten hat“.
Nicolaisen: „Das ist der völlig falsche Weg! Sie geben den Kommunen und Städten das Signal, sie könnten jetzt durch die Wahlfreiheit weniger sparen und würden trotzdem die Hilfen der kommunalen Familie erhalten.“
Bemerkenswert sei weiterhin, dass das Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2012 vorgesehen sei, die Dänen-Ampel ihre Regierungszeit also ein halbes Jahr vorverlegen wolle. Darüber hinaus fehlten klare und verbindliche Regelungen, die den Kommunen Sparanstrengungen abverlangen.
„Die spannende Frage ist die Ausgestaltung der Richtlinie, hier wäre Transparenz gegenüber den Geberkommunen nur fair. Ich fordere die Landesregierung auf, die Inhalte der Richtlinien bereits jetzt offen zu legen“, so Nicolaisen.



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