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26.09.12
16:43 Uhr
CDU

Hauke Göttsch zu TOP 7: Oberflächenwasserabgabengesetz den Gegebenheiten anpassen

Umweltpolitik
Nr. 416/12 vom 26. September 2012
Hauke Göttsch zu TOP 7: Oberflächenwasserabgabengesetz den Gegebenheiten anpassen
Der Einzelplan 13 des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist immer noch stark von Einnahmen aus Umwelt-Abgaben wie der Grund- und Oberflächenwasserentnahmeabgabe abhängig. Diese Abhängigkeit ist zwar geringer geworden, nach dem erklärten bundesdeutschen Ausstieg aus der Kernenergie - nach den Ereignissen von Fukushima - sind die Einnahmen allerdings deutlich gesunken.
Wir alle wissen, dass die Einnahmen aus dem Oberflächenwasserabgabengesetz, kurz OWAG genannt, zu über 90 Prozent aus der Kühlwasserverwendung und damit aus dem laufenden Betrieb von Kernkraftwerken stammen. Im Jahr 2010 wurden noch, aus der Schlusszahlung von 2009 und der Vorauszahlung von 2010 – auf der Basis der Entnahmemenge des Jahres 2009 – gut 20 Millionen € eingenommen. Dieser Einnahmetitel wird nun mit dem erklärten Kernenergieausstieg langsam aber sicher gegen „null“ laufen.
In § 5 des Gesetzes zur OWAG ist bei der Mittelverwendung festgeschrieben, dass nach Abzug des Verwaltungsaufwandes 50 Prozent der Einnahmen „… zum Schutz und zur Verbesserung der oberirdischen Gewässer, der aquatischen Ökosysteme und der von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete sowie zu Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung zu verwenden“ sind. Was dort nicht geschrieben steht, aber was Fakt ist, ist, dass
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 die andere Hälfte in den allgemeinen Landeshaushalt fließt. Diesen Anteil gilt es zurückzunehmen.
Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zur Mittelverwendung machen: Im laufenden Haushalt werden aus den Einnahmen der OWAG insgesamt zehn Haushaltstitel, vom Artenschutz über Investitionszuschuss, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis hin zum Küsten- und Hochwasserschutz finanziert. Und hier gingen allein rund 6,4 Millionen € in die Unterhaltung der Gewässer, Deiche und Schöpfwerke. Welche Bedeutung diese für die in den Niederungen lebenden und arbeitenden Menschen haben, muss ich wohl nicht weiter ausführen. Ich möchte nur unterstreichen, dass diese Mittel nicht für neben- oder sogar überflüssige Aufgaben verwandt werden. Nein, diese Mittel müssen auch in Zukunft zur Verfügung stehen.
Da der zu verteilende „Kuchen“ der OWAG-Einnahmen nun zwangsläufig kleiner wird, sinken auch die Mittel, die für diese Aufgaben an verschiedenen Haushaltsstellen eingestellt sind. In Folge dessen begrüße ich auch den Vorschlag der FDP, im Rahmen weiter sinkender Einnahmen, zumindest für eine Übergangszeit den prozentualen Anteil auf 70 Prozent zu erhöhen. Mittel- bis langfristig werden Sie sich, meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen, sowieso etwas einfallen lassen müssen, wie sie die Finanzierung dieser Aufgaben nach vollzogenem Kernenergieausstieg sicherstellen wollen.



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