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22.08.12
16:20 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 3: Kürzungsziel des Ministerpräsidenten wird verfehlt - Landesregierung bleibt Aussagen zu Mehrkosten des Kabinetts Albig schuldig!

Finanzpolitik
Nr. 330/12 vom 22. August 2012
Tobias Koch zu TOP 3: Kürzungsziel des Ministerpräsidenten wird verfehlt - Landesregierung bleibt Aussagen zu Mehrkosten des Kabinetts Albig schuldig!
In seiner Rede zu TOP 3 "Gesetzentwurf zur Kürzung des Amtsbezüge der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister" kritisierte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch, die deutlich hinter den Versprechungen zurück gebliebenen Anträge der Regierungskoalition.
"Die vollmundige Ankündigung von Torsten Albig vor der Landtagswahl, dass die Mitglieder seines Kabinetts auf 15 Prozent ihres Gehaltes verzichten müssten, wird mit der vorgelegten Änderung des Ministergesetztes klar verfehlt."
Mit dem vorgesehenen Kürzungsbetrag von 75.000,- Euro würden die Gesamtbezüge der Kabinettsmitglieder gerade einmal um 6,58 Prozent verringert. Die Kosten des zusätzlichen Staatssekretärs überstiegen den Kürzungsbetrag zudem bei Weitem.
"Beim angekündigten 2.100 Euro Kürzungsbeitrag des Ministerpräsidenten handelt es sich tatsächlich lediglich um 1.150 Euro netto“, so Koch weiter.
Der großspurig gegenüber den Medien behauptete Kürzungsbeitrag des Ministerpräsidenten von 2.100 Euro monatlich ergäbe sich nur dadurch, dass
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 die vorgesehene Streichung der steuerfreien Aufwandsentschädigung des Ministerpräsidenten von 265,87 Euro auf einen Brutto-Betrag von 490,- Euro hochgerechnet worden sei. Die Einsparung im Landeshaushalt belaufe sich nach Auskunft der Landesregierung deshalb lediglich auf 1.891,98 Euro. (siehe kl. Anfrage 18/48). Nach Abzug der Steuern verbleibe ein Nettoverzicht des Ministerpräsidenten von 1.150,- Euro monatlich.
Und selbst dabei hätten die Regierungsfraktionen den Ministerpräsidenten beinahe im Regen stehen gelassen: Offenbar hatten in den Fraktionen von SPD, Grünen und SSW unterschiedliche Auffassungen zu dem Anfang Juli vom Finanzministerium vorgelegten Formulierungsvorschlag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes bestanden. Erst auf den letzten Drücker im Zuge der Dringlichkeit sei die Gesetzesänderung dann noch auf die Tagesordnung der Landtagssitzung gesetzt worden.
Koch: „Der Ministerpräsident hätte auch einfach auf seine Altersversorgung als Abgeordneter verzichten können. Schließlich zwingt ihn niemand dazu, einen Antrag auf Altersversorgung einzureichen. Eines Einzelfallgesetzes, von dem einzig und allein der Ministerpräsident betroffen ist, hätte es dazu nicht gebraucht.“ Fest stehe außerdem bereits jetzt: Das vom ersten Tag der neuen Landesregierung fällige Grundgehalt eines zusätzlichen Staatssekretärs belaufe sich bei Besoldungsgruppe B9 auf 113.000,- Euro jährlich. Familienzuschlag sowie Kosten für Dienstwagen, Fahrer und Vorzimmer kämen noch hinzu.
„Die Landesregierung ist die Antwort auf die Frage nach diesen zusätzlichen Kosten bislang ebenso schuldig geblieben, wie die Begründung für den zusätzlichen Staatssekretärsposten“, betonte Koch. (siehe kl. Anfragen 18/26 und 18/105).
Angesichts verringerter Zuständigkeiten des Wirtschaftsministeriums sei die gleichzeitige Verdopplung der dafür zuständigen Staatssekretäre ganz offensichtlich ausschließlich dem Parteienproporz innerhalb der Landesregierung geschuldet.


Berechnung zum Entwurf eines Gesetzes zur Kürzung der Amtsbezüge der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister: http://www.cdu.ltsh.de/media/berechnung.pdf



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