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14.12.11
17:35 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 29: Bei uns gibt es kein staatlich verordnetes Familienmodell

Familienpolitik
Nr. 552/11 vom 14. Dezember 2011
Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 29: Bei uns gibt es kein staatlich verordnetes Familienmodell
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Der nun zum wiederholten Mal gestellte Antrag von B90/Die Grünen sieht vor, das Betreuungsgeld zu verhindern und stattdessen das dafür vorgesehene Geld des Bundes den Ländern zur Verfügung zu stellen, um damit die Familienförderung auszubauen.
Dieser Antrag beschäftigt sich aber keineswegs damit, dass die meisten Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren von einem Elternteil zuhause erzogen werden. Selbst in Großstädten betreuen mehr als die Hälfte aller Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren selbst. Und im ländlichen Bereich sind es aktuell mehr als zwei Drittel. Für uns ist es wichtig zu fragen: „Was wollen die Familien?“
Meine Damen und Herren – ich vermisse bei ihrem Antrag die Möglichkeit zur Wahlfreiheit für die Familien und damit einhergehend die Wertschätzung des Lebensmodells, dass sich die meisten Eltern selbst um die Erziehung und das Aufwachsen in dieser frühen Phase ihrer Entwicklung kümmern wollen.
Wir sind weder gegen das Modell der Betreuung der Kinder in Krippen oder in der Tagespflege, noch sind wir gegen die Betreuung unserer Jüngsten durch
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 die Eltern. Wir sind für die Wahlfreiheit der jungen Eltern und wir unterstützen beide Betreuungsformen.
Uns ist selbstverständlich klar, dass gar nicht alle Mütter und Väter die Freiheit haben, hier auswählen zu können. Uns ist auch klar, dass Eltern eine leistungsfähige Betreuungsinfrastruktur brauchen. Gerade Alleinerziehende benötigen dringend eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung für ihre Kinder, natürlich auch, um das Armutsrisiko zu verhindern oder zu minimieren.
An dieser Stelle möchte ich ein großes Lob in Richtung der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein aussprechen, die seit vielen Jahren kontinuierlich dabei sind, die steigenden Betreuungsbedarfe zu decken, um so auch, die von uns allen gewünschte Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Das Land und der Bund unterstütze sie dabei nach Kräften. Das ist eine gute Investition in unsere Zukunft - in die Zukunft unserer Kinder!
Wir tragen aber auch Verantwortung gegenüber den Eltern, die es vorziehen, in den ersten Lebensjahren - das sind in der Regel das zweite und das dritte Jahr - ihre Kinder selbst zu betreuen. Wir unterstützen diese Entscheidung und wir stehen für die echte Wahlfreiheit.
Das ist unser Gesellschaftsbild!
Wir wollen nicht, dass sich Väter und Mütter rechfertigen müssen, welches Familienmodell sie für die Erziehung ihrer Kinder wählen wollen. Bei uns gibt es kein staatlich verordnetes Familienmodell!
Dazu gehört aber auch, zuzugeben, dass es bei uns Verständnis dafür gibt, eine Barauszahlung des Betreuungsgeldes kritisch zu sehen.
Wir sind der Meinung, dass es beim Betreuungsgeld auf jeden Fall auf die konkrete Ausgestaltung ankommt. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass es rechtlich auf sicheren Beinen steht und wir müssen verhindern, dass es zu möglichen Fehlanreizen durch die Barauszahlung des Betreuungsgeldes kommen kann.
Jedoch sind wir uns in der Koalition im Bund einig, dass es nicht nur darauf ankommt, wo ein Kind betreut wird, sondern es ist auch genauso wichtig, wie ein Kind betreut wird. Wir möchten, dass die betroffnen Eltern entscheiden können.
Wir stehen für die Wertschätzung der Familie und für die Vielfalt der

Seite 2/3 Betreuung unserer Jüngsten.
Wir sind nicht für oder gegen berufstätige Mütter und Väter und wir sind nicht für oder gegen Hausfrauen oder Hausmänner! Wir stehen für die Wahlfreiheit und wir trauen den Eltern grundsätzlich zu, die für sie richtige Entscheidung zu treffen. Deswegen sind wir gegen ihren Antrag und lehnen ihn deshalb auch ab!



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