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14.12.11
15:52 Uhr
CDU

Susanne Herold zu TOP 10 und 65: Die Zusammenarbeit von Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung

Minderheitenpolitik
Nr. 551/11 vom 14. Dezember 2011
Susanne Herold zu TOP 10 und 65: Die Zusammenarbeit von Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Der vorliegende 7. Minderheitenbericht der Landesregierung ist eine Fortschreibung aus dem Jahre 2007. Er gibt umfassend und kompetent Auskunft über die Entwicklungen der Minderheiten- und Volksgruppenpolitik in Schleswig-Holstein, ist leicht verständlich, stellt ein qualifiziertes Nachschlagewerk für Insider dar und ist eine gute Materialsammlung für die weitere gemeinsame Arbeit. Dabei ist allein die Berichterstattung innerhalb einer Legislaturperiode für sich genommen Bestandteil einer aktiven Minderheitenpolitik - und das nicht nur, weil wir dann im Plenum darüber diskutieren, sondern weil hier Entwicklungen aufgezeigt werden und sich neue Perspektiven ergeben können.
Ich möchte mich daher bei Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, unserer Beauftragten für Minderheiten und Kultur, Frau Caroline Schwarz, und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für diese informative und umfassende Berichterstattung bedanken. Dank sagen möchte ich auch allen Minderheitenvertretern, entsprechenden Vereinen, Verbänden und Einrichtungen für ihr Engagement hier in Schleswig-Holstein. Sie tragen mit ihrem im Wesentlichen ehrenamtlichen Einsatz entscheidend dazu bei, dass die Minderheiten ein Sprachrohr erhalten und ihrer Bedeutung entsprechend
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 Anerkennung erfahren.
Von einem historisch betrachtet anfangs spannungsreichen Nebeneinander hat sich das Verhältnis zwischen Mehrheiten und Minderheiten zu einem vorbildlichen Miteinander in unserem Land entwickelt. Für uns ist über alle Fraktionen hinweg die politische Teilhabe der Minderheiten eine Selbstverständlichkeit geworden und darauf können wir Schleswig Holsteiner stolz sein.
Die nationalen Minderheiten südlich der Grenze, also Dänen, Friesen, Sinti und Roma sowie die deutschen Nordschleswiger in Dänemark, stehen über Gremien, Arbeitsgruppen und heute hier im Plenum in einem ständigen Dialog mit der Landesregierung und dem Landtag. Sie sind sozusagen „Brückenbauer“ zwischen Nachbarn. Eine Entwicklung, die im gesamten europäischen Raum mit Respekt und Anerkennung wahrgenommen wird.
Wie der Bericht für den Zeitraum 2009-2012 deutlich macht, gibt es auch weiterhin berechtigte Sorgen und Anliegen der Minderheiten diesseits und jenseits der Grenze, für die es bis heute keine ganz und gar befriedigenden Lösungen gibt. So waren die letzten beiden zurückliegenden Jahre vor allem von der Diskussion über die Zukunft der finanziellen Förderung für die Minderheiten und Volksgruppen geprägt. Insbesondere die dänische Minderheit als auch der Bund der Nordschleswiger fordern Gleichbehandlung und Planungssicherheit, um ihre Arbeit auch weiterhin erfolgreich und konstant leisten zu können.
Zu den im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gekürzten Schülerkostensätzen für dänische Schüler sieht die CDU-Fraktion auf Grund der katastrophalen finanziellen Haushaltslage des Landes derzeit leider keine Alternative. Wir werden uns jedoch weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Bund hier ebenfalls Verantwortung übernimmt und die für die Jahre 2011 und 2012 getragenen 3,5 Millionen für den dänischen Schulverein auch zukünftig zur Verfügung stellen wird.
Wir landen damit bei einer Förderquote von 96% und das könnte in Zeiten einer derart angespannten Haushaltslage des Landes auch einmal anerkannt werden. Überdies hat der Kontaktausschuss gerade am letzten Freitag seine Unterstützung für eine vertragliche Regelung zwischen dem Land und dem Bund der Nordschleswiger für eine vierjährige Festschreibung der Fördermittel bekräftigt. Dem BDN soll damit Spielraum gegeben werden, eigene Ausgabenschwerpunkte zu setzen und Mittel gegebenenfalls anzusparen. So ein Vertrag könnte meines Erachtens auch als Vorbild für andere Minderheiten dienen.



Seite 2/4 Und ich halte es für gefährlich, die Unterstützung der Minderheiten im Lande quasi nur auf die finanzielle Ausstattung allein zu reduzieren - die überaus emotional geführte Debatte der dänischen Minderheit zu den vorgenommen Kürzungen kann diesen Eindruck durchaus entstehen lassen. Dabei hat es erste Sparrunden für die dänischen Schulen bereits Ende der 90-iger Jahre gegeben. Damals ging es der rot-grünen Regierung um die Schließung eines Haushaltsloches von 367 Millionen DM, da war Herr Stegner noch nicht Finanzminister sonst wäre der Fehlbetrag wohl höher ausgefallen.
Die ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ute Erdsiek-Rave rechtfertigte die Kürzungen für die Minderheiten 1997 kurz und knapp so: „Eine Ausnahme für die Minderheiten von den geplanten Kürzungen würde Neid bei anderen Organisationen und in der Mehrheitsbevölkerung hervorrufen“. So einfach war das also!
Gerade die gesellschaftliche Bedeutung und die Teilhabe der Minderheiten ist in der jüngsten Vergangenheit immer wieder durch gemeinsame Projekte hervorgehoben und weiterentwickelt worden.Ich nenne hier z. B. die Kompetenz-Analyse zu „Minderheiten als Standortfaktor im deutsch-dänischen Grenzland“ oder die Aufstellung des Idstedt-Löwen in Flensburg, als Zeichen eines friedvollen Miteinanders.
Auch die Aufstellung zweisprachiger Orts- und Hinweisbeschilderung zähle ich durchaus dazu. Der nun bereits zum vierten Mal vereinbarte Arbeitsplan zwischen Schleswig-Holstein und der Region Syddanmark, der in diesem Jahr die Hochschulvernetzung und das Zusammenwirken im Gesundheitswesen als Schwerpunkt beschreibt, gehört ebenso dazu wie die gemeinsame Bewerbung Sonderburgs mit der gesamten Region zur Kulturhauptstadt 2017.
Und die laufenden Verhandlungen zur Errichtung eines deutsch-dänischen Sinfonieorchesters möchte ich ebenfalls nicht unerwähnt lassen. Ein grenzüberschreitendes, ja ein europäisches Orchester würde weit über Schleswig-Holsteins, Deutschlands und Dänemarks Grenzen hinaus strahlen, wäre einzigartig und in seiner kulturpolitischen Wirkung von ungemeiner Bedeutung.
Das sind Belege für eine sehr gute inhaltliche Zusammenarbeit der Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung. Das sind außergewöhnliche und ansehnliche Signale und ich wehre mich entschieden dagegen, Frau Kollegin Spoorendonk, dass die dänische Minderheit dies alles ausblendet und eine gelungene Minderheitenpolitik scheinbar ausschließlich an 100% für dänische Schüler festmacht.
Ich komme abschließend zum Gesetzentwurf zur Minderheiten und

Seite 3/4 Sprachförderung im kommunalen Bereich. Mein Kollege, Werner Kalinka, hat ja hierzu ausführlich in der ersten Lesung Stellung bezogen und die Haltung der CDU-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf deutlich gemacht. Nach den Vorstellungen des SSW soll zukünftig auch auf kommunaler Ebene - also in Kreisen, Gemeinden, kreisfreien Städten und sogar bei kommunalen Betrieben - ein Berichtswesen eingeführt werden, um darzustellen, wie die Minderheiten und Sprachen dort vor Ort geschützt und gefördert werden. Jeder Abfallwirtschaftsbetrieb, jedes Schwimmbad kann dann zukünftig zur Erstellung eines Berichts verpflichtet werden. Hab ich das richtig verstanden?
Für die CDU-Fraktion ist die zusätzliche verpflichtende Belastung unserer Kommunen mit einhergehenden finanziellen Konsequenzen nicht sinnvoll. Zudem würden wir vielen der 1100 Gemeinden im Lande eine Berichtspflicht über ein Thema auferlegen, das für sie überhaupt nicht oder nur im geringem Umfang relevant ist. Die CDU-Fraktion setzt deshalb in diesem Bereich auf Feiwilligkeit!
Jede Kommune kann selbst über die Vorlage eines Berichtes zur Lage der Minderheiten vor Ort innerhalb einer Wahlperiode entscheiden. Der Kreis Nordfriesland und die Städte Flensburg und Kiel haben auf dieser Ebene bereits ein Berichtswesen eingeführt. In Flensburg, der deutsch-dänischen Metropole der Grenzregion, nimmt die dänische Minderheit von jeher einen besonderen Stellenwert ein. Flensburg hat einen dänischen Bevölkerungsanteil von etwa 20 % - hier sind neben der FUEV, dem ECMI auch eine Vielzahl regionaler Einrichtungen für die nationalen Minderheiten angesiedelt.
In der Präambel der Flensburger Hauptsatzung wird explizit von einer „gleichberechtigten Partnerschaft der Kulturen“ gesprochen. In diesem Jahr wurde zum ersten Mal ein Bericht zur Lage der dänischen Minderheit in Flensburg vorgelegt.
Und hier macht ein solcher Bericht auch Sinn - hier gehört er hin! Hier ist ein Bericht als Bestandsaufnahme und als kreativer Ideengeber sinnvoll! Das kann ich mir- ehrlich gesagt - für Dobersdorf oder Elmshorn weniger vorstellen. Meine Fraktion wird den SSW Gesetzentwurf demzufolge ablehnen. Für den Minderheitenbericht bitte ich um Überwesung federführend an den Europaausschuss und mit beratend an den Bildungsausschuss.



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