Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
25.08.11
17:56 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 31: Aus Anschubförderung darf keine Dauerunterstützung werden

Sozialpolitik
Nr. 354/11 vom 25. August 2011
Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 31: Aus Anschubförderung darf keine Dauerunterstützung werden
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
In der Broschüre des Sozialministeriums zu den Qualitätskriterien zur Mädchenarbeit in Schleswig-Holstein steht als Antwort auf die Frage: „Warum gibt es Mädchenarbeit?“ geschrieben, dass Mädchenarbeit heute bunt und vielfältig ist und in Mädchen- und Frauprojekten stattfindet, in kommunalen Jugendeinrichtungen, in Jugendverbänden und auch in der Jugendberufshilfe. Es ist also eindeutig eine kommunale Aufgabe und somit Bestandteil der örtlichen Jugendhilfe.
Wir alle kennen die Argumente, die anlässlich der hinter uns liegenden Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2011 / 2012 von den hier im Plenum vertretenen Fraktionen ausgetauscht worden sind. Wohl alle erinnern sich zur genüge an die schwierigen Verhandlungen, die aus unserer Sicht zwingend notwendig waren, um die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes zu sichern und damit auch die Zukunftsperspektiven der jungen Generation. Und auch fast jeder weiß dass dieses mit Ausgabenkürzungen in fast allen Bereichen des Landeshaushaltes zu tun hatte und auch noch hat. Es muss endlich Schluss sein mit der verantwortungslosen Schuldenpolitik.
Auch wenn wir hier heute schon wieder, wie auch schon in den
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 vorangegangen Plenarsitzungen, erneut über die Mädchenarbeit in Schleswig-Holstein sprechen, ändert sich nichts an unserer bislang vertretenen Meinung zur künftigen Finanzierung der Mädchenarbeit. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Mädchenarbeit eine originäre Aufgabe der kommunalen Jugendhilfe ist, so wie ich es auch schon eingangs erwähnt habe.
Es bleibt immer noch sehr ungewöhnlich, dass eine Projektförderung in diesem Bereich in vier Projekten im Land an die 20 Jahre andauerte und zuletzt mit 144.500 Euro bezuschusst wurde. Wir haben auch hier unsere Meinung nicht geändert und sagen auch weiterhin, dass aus einer Anschub- und Projektförderung keine Dauerunterstützung werden soll. Viele Jugendeinrichtungen, es sind so ca. an die 250 im Land und viele Beratungsstellen in den Kommunen bieten geschlechterdifferenzierte Jugend- und Mädchenarbeit an und finanzieren diese seit langem selbst.
Und das, weil es eben eine kommunale Aufgabe ist und keine Aufgabe des Landes.
Deswegen lehnen wir den gestellten Antrag der SPD Fraktion ab und bekräftigen unseren eigenen Änderungsantrag!



Seite 2/2