Rolf Fischer: "Wo man lebt, soll man wählen" - erweitertes Wahlrecht für EU-Bürger und Bürgerinnen!"
Kiel, 19. Juli 2011 Nr. 219/2011Rolf Fischer:„Wo man lebt, soll man wählen“ – erweitertes Wahlrecht für EU-Bürger und Bürgerinnen!“Zur Situation der in Schleswig-Holstein lebenden EU-Bürger, die zwar Wahlrecht für die Kommunal- und Europawahl besitzen, nicht aber für die Landtags- und Bundestagswahl, erklärte der europapolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rolf Fischer:„Wir müssen endlich die Gesetze der Realität anpassen. In Schleswig-Holstein leben zur Zeit etwa 44.000 EU-Bürger, d.h. Personen, die aus einem EU-Mitgliedsland stammen und deren Staatsangehörigkeit besitzen. Das sind etwa 30% aller ausländischen Menschen in unserem Bundesland. Diese Gruppe muss auf wichtige demokratische Rechte verzichten. Sie dürfen weder bei der Landtags- noch bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben; sie dürfen nicht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sein und auch nicht an Volksentscheiden teilnehmen. Damit werden ihnen zentrale demokratische Rechte verwehrt, obwohl sie längst integrierter Teil unserer Gesellschaft sind. Diese Menschen leben und arbeiten gern hier, haben Familien, zahlen Steuern, ohne allerdings über deren Verwendung in Land und Bund mitbestimmen zu können.Diese „Demokratielücke“ ist nicht vertretbar und schadet dem europäischen Zusammenwachsen. Im Europa mit Binnenmarkt, Arbeitsmobilität und Freizügigkeit muss auch das gemeinsame Wahlrecht ein politisches Ziel sein. Wahlrecht ist ein Menschenrecht. Und die Ausübung des europäischen Freizügigkeitsrechts darf nicht zur Einschränkung dieses anderen wichtigen demokratischen Rechts führen. Der Satz „Wo man lebt, soll man wählen“ muss europäische Realität werden.Es ist zu akzeptieren, dass EU-Bürgerinnen und Bürger ihre Staatsangehörigkeit behalten wollen. Dafür gibt es gute Gründe, wie Tradition, Bekenntnis zu den Wurzeln, Familiengeschichte usw. Es ist nicht akzeptabel, dass EU-Bürgerinnen und Bürger, die lange 2und etabliert in einem anderen EU-Land leben, dort von zentraler politischer Teilhabe ausgeschlossen werden. Neben der politischen gibt es zudem eine juristische Frage: Die „Unionsbürgerschaft“, seit Maastricht zentraler Bestandteil der europäischen Verträge, macht es fraglich, ob es sich überhaupt um ein „Ausländerstimmrecht“ im engeren Sinne handelt. Noch ergänzt die „Unionsbürgerschaft“ die nationale Staatsbürgerschaft.Der Artikel 28 des Grundgesetzes müsste um das allgemeine Wahlrecht für Unionsbürgerinnen und –bürger erweitert werden und auch im EU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, (AEUV), Art. 20, Abs. 2) muss der entsprechende Hinweis aufgenommen werden. Wir wollen diese Initiative starten und prüfen, welche politischen und parlamentarischen Wege zum Erfolg führen. Die immer wieder erfolgenden Anfragen und Bitten von EU-Bürgerinnen und Bürgern aus Schleswig-Holstein, sich dafür einzusetzen, ist uns Auftrag.“