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01.07.11
10:22 Uhr
CDU

Ursula Sassen TOP 18 + 24: Es muß endlich ein einheitliches Konzept her

Sozialpolitik
Nr. 279/11 vom 01. Juli 2011
Ursula Sassen TOP 18 + 24: Es muß endlich ein einheitliches Konzept her
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Der Bundesrat hat am 24.9.2010 im Rahmen einer Entschließung mit der Stimme von Schleswig-Holstein die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah eine Regelung zu schaffen, die einen Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Altenpflege über den gesamten Ausbildungszeitraum vorsieht.
Diese Entschließung hat Schleswig-Holstein in einem Antrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt aufgegriffen und am 16.06.2011 in den Bundesrat eingebracht. Da Niedersachsen und Bayern einen inhaltlich ähnlichen Antrag gestellt haben, hat sich Schleswig-Holstein letztendlich dem angeschlossen.
Damit könnte man den SPD-Antrag „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ in der Sache für erledigt erklären.
Ich möchte der engagierten Kollegin Birte Pauls nicht unterstellen, dass sie mit diesem und dem weiteren Antrag nur öffentlichkeitswirksam das Thema „Pflege“ besetzen wollte, sondern damit die Schlagzahl bis zur Erreichung des Ziels einer besseren personellen Ausstattung und Ausbildung in der
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Altenpflege erhöhen möchte.
Dabei werde ich sie gern unterstützen, auch wenn ich für meine Fraktion eine andere Strategie verfolge. Es macht keinen Sinn, ständig in einzelnen Pflegethemen herumzustochern. Es muss endlich ein ganzheitliches Konzept her! Wir brauchen den großen Wurf, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene!
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege spielt der Zeitaufwand für Dokumentation eine große Rolle. Die SPD greift mit ihrem Antrag „Mehr Zeit für Pflege“ dieses Thema auf und spricht damit sicher allen in der Pflege Tätigen und den Pflegebedürftigen aus der Seele. Der Antrag ist aber nicht konkret genug. Die Formulierungen sind zu allgemein gehalten und zeigen nicht auf, wo genau Handlungsbedarf besteht und wo die Landesregierung überhaupt zuständig ist.
Am 1.8.2009 ist das Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz – SbStG) Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein – zweites Buch in Kraft getreten. Bis zum Inkrafttreten einer Durchführungsverordnung gilt das Heimgesetz, ein Bundesgesetz, das in seinen Vorgaben – mit all der zugehörenden Bürokratie für Schleswig-Holstein gilt.
Im SbStG wurde in § 21 der Forderung nach weniger Bürokratie bereits Rechnung getragen, in dem Regelprüfungen unter bestimmten Voraussetzungen in größeren Zeitabschnitten erfolgen können, so dass damit weniger Personal durch die Prüfungen gebunden wird.
Mit dem § 20 im SbStG „Prüfung von stationären Einrichtungen“ Absatz (9) könnte allerdings eine neue bürokratische Hürde entstehen, dort heißt es: „Um eine möglichst einheitliche Durchführung der Prüfung sicherzustellen, erlässt das zuständige Ministerium eine Richtlinie im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden. Der Landespflegeausschuss ist zu beteiligen. Kommt das Einvernehmen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht zu Stande, entscheidet das zuständige Ministerium.“
Der Entwurf zur Prüfrichtlinie liegt vor. Es gibt bereits erste kritische Stimmen zum Entwurf, der in seinem Umfang und der Fragestellung auf insgesamt 105 Seiten in der Tat ein weiteres Bürokratieaufkommen verheißt. Doppelprüfungen und Abstimmungsmängel zwischen MDK und Heimaufsicht werden befürchtet. Es gibt die Sorge, dass mit diesem weiteren aufwendigen Prüfverfahren und den daraus resultierenden Aufstockungen des heimaufsichtlichen Personals eine Erhöhung der Veraltungskosten verbunden

Seite 2/3 sein wird. Wir bitten das Ministerium, uns zum gegebenen Zeitpunkt darüber zu berichten und hoffen, dass es zu einer einvernehmlichen Ausgestaltung der Prüfrichtlinie kommt, die nachvollziehbare Kriterien enthält und dennoch den Qualitätsanforderungen entspricht.
Die Grenze der Belastbarkeit des Pflegepersonals ist bereits überschritten, daher muss sich für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen etwas ändern. Darin stimmen wir überein. Der SPD-Antrag ist nicht zielführend und enthält nichts Neues. Wir lehnen ihn daher ab.
Für die CDU-Fraktion hat die bedarfsorientierte Neuausrichtung in der Pflege auf Bundes- und Landesebene und das Ziel, die Pflegeberufe attraktiver zu machen, Vorrang.
Die Verordnung zur Durchführung des SbStG bei stationären Einrichtungen muss zeitnah erfolgen.
Die Prüfrichtlinie nach § 20 Abs. 9 SbStG für die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein ist so zu gestalten, dass der zusätzliche Bürokratieaufwand leistbar ist und auch kleinere Einrichtungen nicht überfordert.
Auf dem Weg dorthin werden wir die Landesregierung konstruktiv begleiten.



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