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25.03.11
11:43 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron zu TOP 18: Energiesparlampen sind alternativlos und müssen daher sicherer werden

Umweltpolitik
Nr. 150/11 vom 25. März 2011
Dr. Michael von Abercron zu TOP 18: Energiesparlampen sind alternativlos und müssen daher sicherer werden
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Mit diesem Thema, was uns eigentlich alle erhellen sollte, lassen sich bei unseren Mitbürgern sehr schnell große Emotionen wecken. Das EU-Glühlampen-Verbot mit seinem Stufenplan bis 2012 hat die Diskussion bis unter die Wohnzimmerlampe gefunden. Die Vorwürfe reichen von einer EU-Ökodiktatur über das ästhetische Unglück bis zum sichtbaren Eingriff in die Atmosphäre der Privatwohnungen.
Sieht man das Problem etwas nüchterner, so geht es um die Abwägung mit dem neuen Lampentyp den Stromverbrauch zu senken und damit die Umwelt von CO2 zu entlasten. Angesichts der aktuellen, durch Fukushima neu entflammten Debatte, ist dies ein sehr starkes Argument. Im Raum stehen etwa 15 Mio. t CO2 bis 2020! Trotzdem dürfen wir mögliche Nachteile nicht verkennen. Beispielhaft nenne ich:
Zu hoher Weißlichtanteil; flackerndes Licht führt zu Problemen bei lichtempfindlichen Menschen; höhere elektromagnetische Strahlung – allerdings um den Faktor 100 niedriger als bei anderen Haushaltsgeräten und bis 5 mg Quecksilber pro Lampe als wichtigster Nachteil.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Gerade die hohen Quecksilberwerte können im Falle eines Bruches die Quecksilberbelastung um das 20-fache des Richtwertes von 0,35 µg / m3 für Innenräume überschreiten. Gerade in dieser Tatsache liegt auch die eigentliche Begründung, warum wir heute über diesen Punkt sprechen.
Es ist damit völlig klar, dass solche Lampen deshalb nicht in den normalen Hausmüll gehören. Die Bruchgefahr bleibt erhöht und eine fachgerechte Entsorgung entfällt. Zurzeit haben wir noch keine sehr genaue Kenntnis darüber, wie sich der Markt unter den gegebenen EU-Prämissen entwickelt. Im September dieses Jahres sollen auch 60-Watt-Glühlampen auslaufen. Im nächsten Jahr folgen dann noch die 40- und 25-Watt-Glühbirnen. Gerade sie dürften, gemessen am Gesamtanteil, die größte Fraktion ausmachen. Noch ist nicht klar, ob die LED-Lichter oder die Hallogenleuchten als Gewinner aus dem Glühlampenverbot hervorgehen möchten.
Wir wissen bis jetzt nur, dass die Rücknahmequote der Energiesparlampen mit ca. 35 % zu gering ist. Nur ein kleiner Teil der Einzelhandelsunternehmen nimmt diese Lampen bisher zurück. Ungenaue Schätzungen liegen bei etwa einem Drittel. Tendenz steigend! Genaue Zahlen über die Sammlungen der Wertstoffzentren und Schadstoffsammelstellen in den Kommunen liegen nicht vor – dies gilt auch für unser Bundesland!
Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, die Umweltministerin zu bitten, dem Umwelt- und Agrarausschuss nach Möglichkeit verlässliche Zahlen für Schleswig-Holstein zur Verfügung zu stellen. Im Punkt 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der übrigens fast wortgleich schon im Bundestag im Oktober 2010 gestellt wurde, wird ein gesetzlicher Rahmen für ein flächendeckendes Rücknahmesystem gefordert. Diesen Zwangsweg halten wir für verfrüht. Wir setzen auf mehr Freiwilligkeit und Information. Deshalb sollten wir den Antrag in den Ausschuss überweisen, wo wir auch Informationen zu dem Punkt Evaluation von Sammelstellen und Informationsmaßnahmen für die Bürger erhalten können. Wir haben sogar den Vorzug, dass unsere Ministerin zurzeit Vorsitzende der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall ist.
Darüber hinaus sollten wir alle Anstrengungen unterstützen, die darauf abzielen, die Energiesparlampen möglichst in einer bruchsicheren Variante zu verkaufen und den Quecksilberanteil in diesen Lampen zu verringern oder wenn möglich, ganz verzichtbar zu machen. Also, warten wir alle auf eine nicht zu sparsame Erleuchtung, in diesem Fall im Agrar- und Umweltausschuss.



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