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25.02.11
12:44 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 28: Arbeitnehmerfreizügigkeit als Chance nutzen

Arbeitsmarktpolitik
Nr. 108/11 vom 25. Februar 2011
Johannes Callsen zu TOP 28: Arbeitnehmerfreizügigkeit als Chance nutzen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Zunächst möchte ich festhalten, dass wir einen Großteil der Debatte bereits am Mittwoch geführt haben. Mein Fraktionskollege Werner Kalinka hat die Position der CDU zur Leiharbeit verdeutlicht und unser Fraktionsvorsitzender hat klargestellt, was wir von dem Pairing-Verhalten der Grünen halten. Daher möchte ich mich in dieser Rede auf die allgemeinen Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit konzentrieren.
Die Europäische Union ist ein Glücksfall für unseren Kontinent, der über Jahrhunderte unter Kriegen und Unterdrückung litt. Zunächst war sie auf das westliche Europa beschränkt und hat dort die wirtschaftliche und politische Integration enorm beschleunigt. Nach dem Fall der Mauer und des Eisernen Vorhangs dehnt sich die EU weiter Richtung Osten aus. Das sorgt für Stabilität und Frieden und ist etwas, worüber wir uns alle freuen sollten. Und ich finde, die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein wichtiges Element dieser Erweiterung. Wir können den osteuropäischen Ländern nicht den Weg zur Freiheit zeigen und dann die Grenzen dicht machen. Daher fallen am 1. Mai die letzten Beschränkungen und die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit wird hergestellt. Ich denke, dass der 1. Mai 2011 ein guter Tag in der Geschichte Europas ist.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Dennoch verkennen auch wir nicht, dass die Beschränkungen nicht grundlos eingeführt wurden. Dahinter steckt natürlich die Angst, dass ausländische Arbeitnehmer das Lohnniveau senken und hiesige Arbeitnehmer verdrängen. Eine Angst, mit der man nicht spielen sollte. Doch sas Argument ist leider nicht ganz von der Hand zu weisen. So liegen mir Einladungen zu Seminaren vor, in denen genau erklärt wird, wie man eine Gesellschaft im Ausland gründet und wie man mit dieser Gesellschaft möglichst schnell die Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland oder aber auch die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung organisiert. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen.
Doch die SPD nutzt diese Gelegenheit, um mal wieder ihre umfangreiche sozialpolitische Programmatik auf den Markt zu werfen. So geht es natürlich nicht. Über gesetzliche Mindestlöhne haben wir oft genug debattiert, unsere Haltung hat sich nicht geändert! Der Staat ist nicht der bessere Lohnfestsetzer! Punkt und dabei bleibt es! Wir wollen Branchenlösungen, wir wollen, dass die Tarifpartner sich einigen! Und das ist auch der Weg, den wir beim Arbeitnehmerentsendegesetz gehen müssen. Die Tarifpartner sollen entscheiden, ob sie eine Aufnahme beantragen und Branchenmindestlöhne festlegen wollen. Das ist auch die Grundlage, auf der Tariftreueerklärungen eingefordert werden können. Das Thema haben wir nun so oft diskutiert, dass es eigentlich nicht notwendig ist, weiter darauf einzugehen. Aber weil es im Antrag steht, noch ein Satz: Auch die Tarifpartner im SPNV können diesen Weg einschlagen.
Die Leiharbeitsbranche ist in diesem Zusammenhang insofern eine Ausnahme, weil der Mindestlohn und die Equal-pay-Regel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgenommen werden. Allerdings werden dafür die notwendigen Instrumente des Arbeitnehmerentsendegesetz übernommen.
Abschließend möchte ich noch auf ein grundlegendes Problem hinweisen: Die Sorge um Verdrängungseffekte betrifft in erster Linie die unteren Einkommensgruppen. Das wirksamste Mittel, um dem vorzubeugen, ist Bildung. Wir wollen unsere Arbeitnehmer gut ausbilden und konsequent weiterqualifizieren. Dann erhöhen wir ihre Arbeitsmarktchancen nicht nur beträchtlich, sondern bekämpfen auch den drohenden Fachkräftemangel. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.



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