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24.02.11
17:33 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 20, 23 und 34: Der Konsolidierungspfad darf nicht verlassen werden

Haushaltspolitik
Nr. 102/11 vom 24. Februar 2011
Tobias Koch zu TOP 20, 23 und 34: Der Konsolidierungspfad darf nicht verlassen werden
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Das verbindende Element der vorliegenden Anträge, die hier zu einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst wurden, sind die Finanzbeziehungen zwischen Schleswig-Holstein und dem Bund sowie den anderen Bundesländern.
Bei der Klage des Landtages gegen die Schuldenbremse geht es um den Eingriff des Bundes in die Haushaltshoheit des Landtages durch die Vorgabe einer Schuldenbremse im Grundgesetz. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass sich unsere Klage allein gegen das formale Kriterium der Vorgabe durch den Bund richtet. Eine inhaltliche Kritik an der Schuldenbremse ist damit nicht verbunden. Genau deshalb hatten die Fraktionen von CDU und FDP vereinbart, dass die Klage nur dann aufrechterhalten wird, wenn wir zuvor die Schuldenbremse in unsere eigene Landesverfassung aufgenommen haben.
Ich hätte mir gewünscht, dass weitere Bundesländer unserem schleswig-holsteinischen Vorbild gefolgt wären. Wenn sich bei uns eine breite Mehrheit aus CDU, SPD, FDP, Grünen und SSW für eine solche Verfassungsänderung zusammenfindet, warum geht das dann nicht auch in anderen Bundesländern? Nehmen wir das Beispiel Bremen, das genau wie wir
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 auf Konsolidierungshilfen des Bundes und der Länder angewiesen ist.
Wenn dort die CDU-Fraktion unsere Schleswig-Holsteiner Schuldenbremse als Antrag in die Bürgerschaft einbringt und die dortigen Regierungsfraktionen von SPD und Grünen nicht zustimmen, dann gibt das schon zu denken. Dieses Beispiel zeigt, dass für einen Beitritt der Landesregierung zur Klage des Landtages durchaus weitere Gesichtspunkte existieren. Den Landtag bei der Wahrung seines Königsrechtes der Haushaltshoheit zu unterstützen ist dabei ein gewichtiges Argument. Genauso muss die Landesregierung aber auch sicherstellen, dass die Konsolidierungshilfe von Bund und Ländern nicht gefährdet wird. Mit dem Änderungsantrag von CDU und FDP zeigen wir dafür einen gangbaren Weg auf:
Die Regierung wird gebeten, einen Beitritt zur Klage zu prüfen. Bei der Prüfung wird einbezogen, inwieweit sich die anderen Konsolidierungsländer ebenfalls zur Einhaltung der Schuldenbremse bekennen. Ich kann die antragstellende Fraktion von Bündnis90/Die Grünen nur auffordern, in diesem Sinne auf die Grünen Landtagsfraktionen in Bremen und im Saarland einzuwirken. Dort tragen Sie Regierungsverantwortung, dort haben Sie es selber in der Hand.
Noch dringender wäre diese Überzeugungsarbeit allerdings bei ihren Parteifreunden in Nordrhein-Westfalen notwendig. Es kann doch nicht sein, dass unsere Klage es der dortigen rot-grünen Landesregierung am Ende ermöglicht, gegen jegliche Vernunft den Weg in die Staatsverschuldung ungebremst fortzusetzen, gleichzeitig aber Schleswig-Holstein die Konsolidierungshilfe verliert, denn auch diese ist ja Gegenstand der von uns beklagten grundgesetzlichen Regelung. Kommen wir zum zweiten Aspekt der vorliegenden Anträge, der anstehenden Neuregelung des Länderfinanzausgleiches. Die süddeutschen Geberländer haben hierzu ihre Position formuliert. Der vorliegende Antrag von CDU, FDP und SPD zeigt, dass über Regierungs- und Oppositionsgrenzen hinweg, eine gemeinsame Sichtweise zu diesem Thema im Landtag besteht.
Aus Schleswig-Holsteiner Sicht kommt es dabei insbesondere darauf an, dass unser Konsolidierungspfad durch eventuelle Änderungen im Länderfinanzausgleich nicht gefährdet wird. Der zukünftige Länderfinanzausgleich muss außerdem so gestaltet sein, dass eine Fusion von Bundesländern nicht behindert wird. Problematisch am Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist insbesondere die Aufstellung eines verbindlichen Zeitplanes für die vor uns liegenden mehrjährigen Verhandlungen. Gerade die jüngsten Vermittlungsrunden zur Hartz IV Anpassungen haben doch gezeigt, welche Unwägbarkeiten hier bestehen.



Seite 2/3 Auch die vorgeschlagene Prüfung eines vertikalen Bund-Länder-Ausgleichs anstelle des bisherigen horizontalen Ausgleichs zwischen den Ländern ist kritisch zu beurteilen und wird der Aufgabenstellung nicht gerecht. Mit unserem Antrag bekennen wir uns – ebenso wie Bündnis90/Die Grünen – dazu, dass mit Hilfe des Länderfinanzausgleichs gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt werden sollen. Ich will allerdings für meine Fraktion auch betonen, dass wir grundsätzlich Verständnis für die Sichtweise der Länder Bayer, Baden-Württemberg und Hessen haben. Wer wie der Kollege Dr. Stegner diesen Ländern vorwirft, sie würden die Solidarität unseres föderalen Systems aufkündigen, der übersieht, zu welchen unsolidarischen Fehlsteuerungen das jetzige System geführt hat.
Wenn die Geberländern nach dem Finanzausgleich schlechter dastehen, als die Nehmerländer und die Zahlungsempfänger deshalb ihren Bürgern mehr Leistungen zukommen lassen können, als diejenigen Länder, die in den Finanzausgleich einbezahlt haben, dann wird der Anspruch der Solidarität wohl doch überstrapaziert.
Als Schleswig-Holsteiner müssen wir uns in dieser Hinsicht allerdings keine Vorwürfe gefallen lassen. Mit der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2011/2012 haben wir alle Voraussetzungen geschaffen, um die Solidarität der anderen Bundesländer auch zukünftig einfordern zu können. Auch dieser Gesichtspunkt unterstreicht somit noch einmal nachdrücklich die Richtigkeit der getroffenen Haushaltsentscheidung.
Das gilt auch für den von der Landesregierung eingebrachten Vorschlag eines Altschuldentilgungsfonds. Wir können erfreut feststellen, dass auch dieser Vorschlag von einer breiten Mehrheit in diesem Hause geteilt wird. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und beantrage Abstimmung in der Sache.



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