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27.01.11
17:31 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 20 + 23: Es kann nicht sein, daß Autoreifen strenger kontrolliert werden als Babyspielzeug!

Verbraucherschutzpolitik
Nr. 034/11 vom 27. Januar 2011
Ursula Sassen zu TOP 20 + 23: Es kann nicht sein, daß Autoreifen strenger kontrolliert werden als Babyspielzeug!
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
CDU und FDP haben sich mit Antrag vom 02.12.2010, Drucksache 17/1083 eines Problems angenommen, das seit Jahren Gegenstand von Debatten im Bundestag und in den Landtagen ist. Bereits in 2007 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag auf Initiative der CDU über gefährliches Spielzeug diskutiert und bemängelt, dass die Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichen.
Wir haben damals einen Bericht zum europaweiten Schnellinformationssystem RAPEX (Rapid Alert System for Non Food Products) eingefordert und kamen zu der Schlussfolgerung, dass Informationen über gefährliche Produkte noch nicht schnell genug den Vollzugsbehörden, den Verbraucherzentralen oder den Verbrauchern selbst vorliegen. Zeitaufwendige Verwaltungs- und Prüfverfahren seitens der ermittelnden Behörden tragen dazu bei. Die 2009 beschlossenen neuen RAPEX-Leitlinien haben zwar zu deutlichen Verbesserungen im Meldewesen geführt, können aber das Grundproblem nicht beseitigen: Noch immer gelangt gefährliches oder schadstoffbelastetes Spielzeug in Kinderhände.
Alle Jahre wieder zu Weihnachten häufen sich Berichte. Die Stiftung
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Warentest hat im vergangenen Jahr ein vernichtendes Urteil über getestetes Spielzeug für Kinder unter drei Jahren gefällt. Mehr als 80 Prozent der 50 getesteten Spielzeuge waren mit Schadstoffen belastet, zwei Drittel sogar stark bis sehr stark.
Besonders betroffen ist Spielzeug, das aus Nicht-EU-Ländern mit niedrigen Umwelt- und Sicherheitsstandards eingeführt wird. Diese Importware macht heute mit 80 Prozent den Löwenanteil auf dem deutschen Spielzeugmarkt aus, wobei der größte Anteil aus China kommt.
Die globalisierte Produktion von Spielzeug führt dazu, dass gerade Weltkonzerne den umfassenden Kontrollen darüber nicht mehr nachkommen, wo ihre Produkte mit welchen Materialien und unter welchen Bedingungen hergestellt worden sind. Die Margen der chinesischen Zulieferer sind sehr gering. Viele chinesische Fabrikanten klagen, dass die internationalen Konzerne Qualitätsprüfungen und Sicherheitsbelege verlangen, aber im Gegenzug oft nicht bereit sind, dafür mehr zu zahlen. Aufgrund des weltweiten Konkurrenzdrucks bei den Herstellungspreisen sind noch immer keine verbindlichen Produktstandards definiert worden, die insbesondere auch die gesundheitlichen und sozialen Bedingungen der Menschen bei der Fertigung sowie eventuelle Umweltschmutzung berücksichtigen. In diesem Bereich ist mehr Verantwortungsbewusstsein der Importeure und Konzerne gefragt. Es war eine überfällige Entscheidung, die EU-Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG zu überarbeiten.
Die neue Richtlinie 2009/48/EG ist mittlerweile in Kraft getreten, hat aber nicht den erhofften Erfolg gebracht, zumal die Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die unter anderem in den so genannten Weichmachern enthalten sind und als krebserregend gelten noch bis 2013 ihre Gültigkeit haben. Ab 2013 wird die EU-Spielzeugrichtlinie bis zu ein Gramm PAK pro Kilogramm erlauben – einen Wert, den Toxikologen immer noch für deutlich zu hoch halten. Ein Kind, das sich eine Stunde lang mit belastetem Spielzeug beschäftigt, würde ähnlich viele Schadstoffe zu sich nehmen wie in 40 Zigaretten enthalten sind. Es kann doch nicht sein, dass Autoreifen relativ strengeren Kontrollen unterliegen als Kinderspielzeug!
Das Bundesinstitut für Risikobewertung fordert einen Grenzwert von 0,2 Milligramm statt ein Gramm PAK pro Kilogramm. Daher muss auch hier nachgebessert werden, noch bevor die Regelung ab 2013 in Kraft tritt.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat bereits im Dezember 2009 eine Überarbeitung gefordert. Ganz offensichtlich haben viele Anfragen und Initiativen in den Länderparlamenten, der Druck der Bundesregierung sowie des EU-Parlaments dazu beigetragen, dass es zu einer weiteren

Seite 2/3 Nachbesserung der Spielzeugrichtlinie kommt.
Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, die in der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug enthaltenen Regelungen für Chemikalien an das besondere Schutzbedürfnis der Kinder anzupassen (Beschluss des Bundesrates, Drucksache 743/10). Es wird sich zeigen, wie erfolgreich diese Maßnahme sein wird. Wir werden uns sicherlich nicht zum letzten Mal mit dem Thema beschäftigt haben.



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