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17.12.10
15:19 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp zu TOP 20 und 34: Wir scheuen auch einen Alleingang nicht!

Glückspielstaatsvertrag
Nr. 461/10 vom 17. Dezember 2010
Hans-Jörn Arp zu TOP 20 und 34: Wir scheuen auch einen Alleingang nicht!
In seinem Debattenbeitrag zu TOP 20 und 34 hat der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp eine grundlegende Reform des Glücksspielwesens gefordert:
"Jetzt ist der Zeitpunkt für eine grundlegende Reform des Glücksspielwesens in Deutschland gekommen. Der Glücksspielstaatsvertrag und damit das umfangreiche Glücksspielmonopol hat versagt! Unser Gesetzentwurf soll die Grundlage für ein neues modernes, zukunftssicheres und europarechtskonformes Glücksspielrecht sein", erklärte Arp in Kiel.
Grundlage für das Glücksspielgesetz müsse der Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages sein, welchen CDU und FDP am 9. Juni 2010 in Berlin vorgestellt haben. Ziel sei es, einen mit allen Ländern abgestimmten Staatsvertrag, der zu einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes führt, zu verabschieden.
"Gleichwohl dokumentiert der Gesetzentwurf, dass wir es ernst meinen mit unserem Anliegen. Sollte es notwendig sein, werden wir auch einen Alleingang nicht scheuen", stellte Arp klar.
Leider seien die Signale aus der Ministerpräsidentenkonferenz nicht zufrieden stellend.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 "Eine Ausweitung des staatlichen Glücksspielmonopols, wie Sie die Ministerpräsidentenkonferenz mehrheitlich befürwortet, ist falsch und gefährlich. Der Schwarzmarkt wird wachsen, der Spielerschutz kann noch schlechter geleistet werden, und letztlich werden die Einnahmen einbrechen. Davon werden auch die Sozialverbände und gemeinnützigen Einrichtungen betroffen sein", warnt Arp.
Offensichtlich hätten viele noch nicht die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 gezogen. "Das Urteil war eine schallende Ohrfeige. Suchtprävention taugt nicht als Begründung für das Glücksspielmonopol. Die vom EuGH geforderte Kohärenz werden wir durch eine Fortschreibung des Monopols nicht erreichen!" so Arp. "Wir haben nur eine Wahl. Wir müssen den Markt kontrolliert öffnen!"
Dabei böte der vorliegende Gesetzentwurf eine Reihe von Vorteilen: "Der Glücksspielmarkt ist in über 20 europäischen Ländern erfolgreich geöffnet worden. Diese Erfahrungen sollten wir nutzen. Durch unseren Gesetzentwurf drängen wir den Schwarzmarkt zurück. Wir erlauben Werbung, was den Anreiz für den Erwerb von Lizenzen sehr stark erhöht. Wir legalisieren das Internetspiel und generieren daraus erstmals Einnahmen für den Staatshaushalt. Wir verbessern auch den Spielerschutz: Nur ein legaler Markt kann wirksam kontrolliert werden. Wir legen den Anbietern Informationspflichten auf, wir verpflichten sie zur Aufklärung über Risiken und zur Erstellung eines Sozialkonzeptes. Dass das die bessere Vorgehensweise ist, bestätigt uns Prof. Sieber vom Max-Planck-Institut und der TÜV Rheinland", so Arp.
Mittels einer zentralen Prüfstelle und einer zentralen Sperrdatei könnte effektiv gegen Spielsucht vorgegangen werden. "Mit unserem Modell wird es eine kohärente Suchtprävention geben."
Wichtig sei außerdem, dass mit dem Vorschlag auf Internetsperren verzichtet werden könne. Das sei auch eine Forderung von SPD und Grünen.
„Nur dann muss man sich auch den Fakten stellen und konstruktiv mit uns zusammenarbeiten. Wir stehen einer Diskussion und weiteren Vorschlägen offen gegenüber“, so Arp abschließend.



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