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19.11.10
12:33 Uhr
CDU

Tobias Koch zu Top 26, 42 und 43: Bankgeschäfte setzen Seriosität und Verlässlichkeit voraus

Finanzpolitik
Nr. 413/10 vom 19. November 2010
Tobias Koch zu Top 26, 42 und 43: Bankgeschäfte setzen Seriosität und Verlässlichkeit voraus
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Wir alle sind uns sicherlich darin einig, dass die unappetitlichen Meldungen, die uns in den vergangenen Wochen aus der HSH Nordbank erreichten, eine erhebliche Belastung für das Institut darstellen. Bankgeschäfte gründen sich auf Vertrauen, sie setzten Seriosität und Verlässlichkeit voraus. Untergeschobene Kinderpornographie, falsche strafrechtliche Verdächtigungen und eine mögliche Bespitzelung von Parteien und Abgeordneten erfüllen diesen Anspruch nicht.
Derartige Vorkommnisse sind vielmehr geeignet, der Bank schweren Schaden zuzufügen, indem sie das Vertrauen von Kunden, Kapitalgebern und Geschäftspartnern gefährden. Selbst wenn man die extreme Situation berücksichtigt, in der sich die Bank im Jahr 2009 befand, reibt man sich dennoch fassungslos die Augen, zu welchen Auswüchsen diese Umstände anscheinend geführt haben. Wenn wir hierüber aber politisch diskutieren, dann müssen wir die gleichen Maßstäbe, die wir an die Bank richten, auch an uns selbst anlegen. Auch die Politik steht als Anteilseigner in der Pflicht, mit der Bank, mit ihren Beschäftigten und dem investierten Landesvermögen sorgsam umzugehen. Wenn wir nicht ebenfalls zu einem Vertrauensverlust beitragen wollen, dann
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 muss auch unser Umgang mit der HSH Nordbank verantwortungsvoll, glaubwürdig und berechenbar sein.
Diesem Anspruch wird man nicht gerecht, wenn man erst die damaligen Minister im Aufsichtsrat als unfähige Kontrolleure darstellt und sinngemäß behauptet, dass jeder schon mit normaler Allgemeinbildung die Zeichen der Krise bereits Mitte 2007 erkannt hätte - nur eben die Minister nicht - dann aber fordert, dass die Landesregierung wieder mit Ministern im Aufsichtsrat vertreten sein soll, um dort besser politische Interessen durchsetzen zu können. Meine Damen und Herren, das ist politische Doppelmoral in allerhöchster Vollendung.
Und man kann sich auch nicht im letzten Jahr bei der Kritik an der Bank auf das Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüfer von KPMG stützten und sich die darin geäußerten Vorwürfe zu eigen machen, heute aber den Untersuchungsbericht der KPMG zu den aktuellen Vorfällen nicht mehr gelten lassen und ein zusätzliches Gutachten fordern, welches dann noch unabhängiger als das der Wirtschaftsprüfer sein soll. Ganz nach dem Motto, wir brauchen so viele Gutachten bis das gewünschte Ergebnis herauskommt.
Wir lehnen deshalb den Antrag von Bündnis90 / Die Grünen, Drucksache 17/973 mit den darin enthaltenen Forderungen ab. Das gleiche gilt für den Antrag der Fraktion Die Linke, mit zum Teil identischen Forderungen. Den dritten unter diesem Tagesordnungspunkt zu behandelnden Antrag 17/1012 (neu) - welcher mittlerweile ein interfraktioneller Antrag aller Fraktionen ist – tragen wir schon allein deshalb mit, weil bereits der Ursprungsentwurf von Bündnis90/Die Grünen die konsequente Arbeit der Landesregierung für Transparenz und Aufklärung würdigt.
Selbstverständlich sind alle offenen Fragen zu klären. Der Unterausschuss für Beteiligungen hat sich damit bereits in drei Sitzungen beschäftigt und dabei durchaus Erkenntnisse gewonnen - darauf will ich an dieser Stelle auch einmal hinweisen - die nicht immer mit dem übereinstimmen, was an öffentlich geäußerten Vorwürfen im Raum steht.
Auch aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses haben sich bislang keine anderen Erkenntnisse ergeben. Wenn sich allerdings Vorwürfe bestätigen sollten, dann sind logischerweise entsprechende personelle und organisatorische Konsequenzen zu ziehen – dafür hat sich der Landtag bereits in seiner Septembersitzung mit dem Antrag von CDU und FDP ausgesprochen und das gilt natürlich auch weiterhin. Und bei nachgewiesenen Verstößen gegen das Strafrecht oder das Aktienrecht gibt es selbstredend auch keine Abfindung, entweder weil sofort eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird oder weil durch entsprechende

Seite 2/3 Vertragsklauseln sichergestellt wird, dass ein Anspruch auf Abfindung nachträglich entfällt.
Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Bank gehört an dieser Stelle allerdings auch, dass wir hier nicht den Eindruck erwecken, es würde sich bei einer mögliche Abfindung um eine politische Entscheidung handeln. Die Frage einer möglichen Abfindung ist eine rein rechtliche Frage, bei der es politisch überhaupt nichts zu entscheiden gibt. Es war deshalb genau richtig, dass die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ein geordnetes Verfahren in die Wege geleitet hat. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Bank am Ende nicht nur ohne Vorstandsvorsitzenden, sondern auch ohne geeigneten Nachfolger und ohne Aufsichtsrat dastehen würde.
Eine solche Situation, mitten in einer bislang erfolgreichen aber nach wie vor schwierigen Restrukturierung, die zudem immer noch auf die Zustimmung der EU-Kommission angewiesen ist, wäre für die Bank verheerend gewesen. Angesichts der Milliardensummen mit denen unser Bundesland in Form von Gewährträgerhaftung, Eigenkapital und Garantien für die HSH Nordbank gerade steht, wäre das mutwillige Herbeiführen einer solchen Situation wohl kaum mit dem geleisteten Eid vereinbar, dem Wohle unseres Landes zu dienen. Und damit bin ich wieder am Anfang meiner Rede angelangt: Auch die Politik darf durch ihren Umgang mit der Bank nicht das Vertrauen der Kapitalmärkte, von Kunden und Geschäftspartnern gefährden.



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