Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
07.10.10
17:07 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 6: Der Spielbank wieder Luft zum Atmen geben

Glückspielstaatsvertrag
Nr. 354/10 vom 07. Oktober 2010
Tobias Koch zu TOP 6: Der Spielbank wieder Luft zum Atmen geben
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Der Bruttospielertrag der fünf schleswig-holsteinischen Spielbanken hat sich innerhalb von zwei Jahren um 8,3 Mio. Euro oder anders ausgedrückt um 28% reduziert. Lag der Bruttospielertrag im Jahr 2007 noch bei 29,7 Mio. Euro, waren es im letzten Jahr nur noch 21,4 Mio. Euro.
Nach den Regelungen des geltenden Spielbankengsetztes haben die Spielbanken auf diesen Bruttospielertrag sowohl Spielbankabgabe als auch Zusatzabgabe von zusammen 80% zu entrichten. Lediglich die verbleibenden 20% stehen den Spielbanken somit für die laufenden Betriebskosten, für die Zahlung von Gehältern und für Investitionen zur Verfügung. Verblieb den Spielbanken im Jahr 2007 noch ein Betrag von knapp 6 Mio. Euro so waren es im vergangenen Jahr nur noch 4,3 Mio. Euro. Angesichts dieser Entwicklung ist es nicht verwunderlich, dass die schleswig-holsteinischen Spielbanken zum Teil rote Zahlen schreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist gleich in mehrfacher Hinsicht eine äußerst unbefriedigende Situation: Die Einnahmen aus der Spielbankabgabe im Landeshaushalt sind von Jahr zu Jahr rückläufig und die Verluste der Spielbanken belasten das Land als Eigentümer zusätzlich.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Außerdem sind die Spielbanken aufgrund der Verluste nicht in der Lage ausreichend zu investieren, um die gegenwärtige Entwicklung umzukehren. Die Landesregierung hat deshalb mit dem vorliegenden Gesetzentwurf empfohlen, Spielbank- und Zusatzabgabe für Bruttospielerträge unter 10 Mio. Euro auf 40% und für darüber hinausgehende Bruttospielerträge auf 55% abzusenken. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Gewinnabgabe von 65% auf Gewinne bis zu 1 Mio. Euro und von 85% auf darüber hinausgehende Gewinne eingeführt.
Diese Reduzierung der Abgabenlast soll dazu führen die Spielbanken wieder in die Gewinnzone zu bringen, ihnen wieder Luft zum Atmen zu geben und dadurch auch wieder Investitionen zu ermöglichen. In den Ausschussberatungen wurde dagegen von SSW und Linken das Argument angeführt, das Land könne sich angesichts seiner eigenen Haushaltssituation eine Absenkung der Spielbankenabgabe nicht erlauben.
Meine Damen und Herren, wer sich das zuvor gesagte deutlich vor Augen führt, wird feststellen, wie kurzsichtig ein solches Argument ist. Auch die 80%ige Abgabenlast hat in den vergangenen Jahren nicht verhindern können, dass die Einnahmen des Landeshaushaltes rückläufig waren. Durch Nichtstun würde sich diese Entwicklung fortsetzen, ohne dass eine Besserung in Sicht wäre.
Die durch die Abgabensenkung kalkulierten Mindereinnahmen des Landes von rd. 3,3 Mio. Euro werden zudem durch die Mechanismen des Länderfinanzausgleichs kompensiert – auch andere Bundesländer haben sich diese Regelungen durch die Einführung einer Gewinnabgabe bereits zu nutze gemacht. Lassen Sie uns deshalb mit der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf die Spielbanken wieder in die Lage versetzen, Gewinne zu erzielen, damit sie in die Attraktivität ihres Angebotes investieren können und auf diesem Wege die Bruttospielerträge steigern. Hiervon profitieren dann das Land, die Standortgemeinden und die Beschäftigen der Spielbanken gleichermaßen.
Meine Damen und Herren, ich will darauf hinweisen, dass diese Gesetzesänderung vollkommen unabhängig von einer zukünftigen Privatisierung der Spielbanken ist, wie sie die Regierungsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die jetzt zur Entscheidung anstehenden Maßnahmen sind auch dann erforderlich, wenn die Spielbanken dauerhaft im Eigentum des Landes verbleiben, denn auch dann wären Spielbanken die jährlich rote Zahlen schreiben ein unhaltbarer Zustand.



Seite 2/3 Zu guter Letzt der Hinweis, dass mit der Änderung des Spielbankgesetztes zugleich die Möglichkeiten der Videoüberwachung in den Spielbanken verbessert werden. Dies ist ein Beitrag zur Aufgabenreduzierung, wodurch eine Verringerung der bislang von den Finanzämtern eingesetzten 50 Spielbankenrevisoren ermöglicht wird. Abschließend möchte ich mich bei den Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen bedanken, dafür dass sie die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung ebenso wie ihre zeitliche Dringlichkeit anerkannt haben und dem Gesetzentwurf in den zuständigen Fachausschüssen deshalb zugestimmt haben. Ich gehe deshalb davon aus, dass die heutige Abstimmung eine breite Mehrheit in diesem Hause finden wird.



Seite 3/3