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06.10.10
12:26 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 7, 8, 15 und 32: Mut zur pädagogischen Vielfalt

Bildungspolitik
Nr. 341/10 vom 06. Oktober 2010
Heike Franzen zu TOP 7, 8, 15 und 32: Mut zur pädagogischen Vielfalt
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Bildungspolitisch haben wir in Schleswig-Holstein eine zentrale Aufgabe zu erfüllen:
Unser Bildungssystem muss jedem einzelnen Kind in diesem Land das Rüstzeug für ein erfolgreiches und erfülltes Leben mit auf den Weg geben.
Welche Rahmenbedingungen haben wir in diesem Land, um dieses Ziel zu verfolgen?
Wir sind ein Flächenland mit all den Vor- und Nachteilen, die bei der Schulentwicklungsplanung damit verbunden sind. Wir haben Städte, die auf Grund ihrer Bevölkerungsentwicklung ganz andere schulpolitische Entwicklungsnotwendigkeiten haben als wir das in der Fläche vorfinden. Insgesamt aber stehen wir vor einer Schülerzahlentwicklung, der wir auch die Schulentwicklung anpassen müssen. 2019 werden rund 50.000 Schülerinnen und Schüler weniger die Schulen unseres Landes besuchen als heute. Das heißt für uns, das Schulsystem muss sich den Bedürfnissen der Kinder anpassen und alle Bildungsabschlüsse sowohl in den Städten als auch im ländlichen Bereich auf einem hohen gleichwertigen Niveau sicherstellen, das
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/5 den internationalen Wettbewerb nicht scheuen muss.
Dazu hat die große Koalition in der letzten Legislaturperiode mit dem damaligen Schulgesetz, das damals übrigens alles andere als unumstritten war und heute scheinbar hoch gelobt ist, die ersten Schritte gemacht. Mit der Zusammenführung von Haupt- und Realschulen zu Regional- und Gemeinschaftsschulen neben den Gymnasien wurde sichergestellt, dass alle Bildungsabschlüsse flächendeckend vorgehalten werden können. Diesen Weg müssen wir weiter gehen. Die Entwicklung in Schleswig-Holstein hat gezeigt, dass es überwiegend die Eltern von haupt- und realschulempfohlenen Kindern sind, die sich für eine Regional- oder Gemeinschaftsschule entscheiden. Im Schuljahr 2009/2010 haben sich lediglich 4 % der Eltern von gymnasialempfohlenen Kindern für eine dieser Schularten entschieden.
Daher ist es auch sinnvoll beide Schulen mittelfristig zu einer Säule neben dem Gymnasium zusammenzuführen. Die Weichen dafür werden mit dem vorliegenden Schulgesetzentwurf gestellt. Beide Schulen bekommen die Freiheit, über die Formen des Unterrichtes zu entscheiden. Sie können alle Kinder gemeinsam im Klassenverband beschulen, wie es derzeit an den Gemeinschaftsschulen gemacht wird, sie haben die Möglichkeit mit unterschiedlichen Lerngruppen zu arbeiten und sie können abschlussbezogene Klassen bilden, so wie es die Regionalschulen machen. Sollte sich das pädagogische Konzept ändern, dann muss das vom Ministerium genehmigt werden und mit dem Schulträger besprochen sein. Die Pflicht für die Regionalschulen, ab der 7. Klasse abschlussbezogenen Unterricht zu erteilen, ist entfallen, sie können es aber weiterführen, wenn sie es für pädagogisch gegeben halten.
Und wenn ich gerade auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in diesem Land eingegangen bin, dann ist es eine logische Schlussfolgerung daraus, dass das an unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern zu unterschiedlichen Lösungen führen kann. Dabei erhalten sie die für sie so notwendige Zeit und Ruhe, weil wir ihnen eben nicht sagen: Und ab dem 1.8.2011 macht ihr das nun so oder so. An unseren Schulen ändert sich so lange nichts, bis die Beteiligten entscheiden, dass sich etwas ändert!
Das halten wir übrigens auch für richtig. Für uns steht die individuelle Förderung der Kinder im Vordergrund. Die bedarf der pädagogischen Vielfalt und nicht eines einzigen vereinheitlichtem Vorgehens.
In diesem Zusammenhang war es auch folgerichtig, die Förderung von hochbegabten Kindern in das Gesetz aufzunehmen. Zumal sich in diesem

Seite 2/5 Bereich im letzten Jahr mehr getan hat als in 20 Jahren zu vor. Meine Fraktion freut sich darüber, dass diese Kinder in unserem Land bei der Förderung endlich nicht mehr benachteiligt werden. Und um es noch einmal ganz deutlich zu sagen. Da wo der Bedarf vorhanden ist, wo genügend Schülerinnen und Schüler vorhanden sind und wo bestehende Oberstufen den Bedarf nicht abdecken können, werden auch an Gemeinschaftsschulen Oberstufen entstehen können. Das war auch schon vorher so. Nur bisher stand es nicht im Gesetz.
Der Gesetzentwurf sieht für die Gymnasien die Wahlfreiheit zwischen dem 8- und dem 9-jährigen Weg zum Abitur vor, wenn damit keine zusätzlichen Personal- und Sachkosten sowie zusätzlicher Raumbedarf verbunden ist. Bei der Parallelität beider Angebote sind zusätzlich die Anzahl sowie die Größe der Lerngruppen vom Ministerium zu genehmigen. Die Entscheidung über das Angebot soll die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger treffen. Sollte hier kein Einvernehmen herzustellen sein, trifft die Entscheidung das Ministerium.
Es ist kein Geheimnis in diesem Haus, dass die CDU-Fraktion Befürworter des 8-jährigen Bildungsganges ist. Wir gehen davon aus, dass die schon ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Erleichterung des G 8, wie die Verringerung der Unterrichtsverpflichtung in der Orientierungsstufe, die Einführung der Intensivierungsstunden, die Überarbeitung der Profiloberstufe und die überarbeiteten Lehrpläne, die im nächsten Jahr vorliegen werden, dazu beitragen, den 8jährigen Bildungsgang zu einem Erfolg zu machen.
Zwei weitere Bereiche müssen dringend neu geregelt werden. In der letzten Legislaturperiode wurden entgegen der Vorgabe, Gemeinschaftsschulen nur dann zu genehmigen, wenn nachgewiesen werden konnte, dass eine zuständige Schule – also eine Regionalschule – in erreichbarer Nähe ist, Gemeinschaftsschulen auch ohne diesen Nachweis genehmigt. Das führt jetzt zu der Situation, dass in einigen Teilen dieses Landes Schülerinnen und Schüler zwar schulpflichtig sind, aber keine Schule verpflichtet ist, diese Schülerinnen und Schüler auch aufzunehmen. Eine unhaltbare Situation für Eltern und Kinder, daher müssen wir die Gemeinschaftsschulen in die Gruppe der zuständigen Schulen aufnehmen.
Der Schullastenausgleich hat uns auch in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt und konnte nicht zufrieden stellend geregelt werden. Das derzeitige Verfahren führt dazu, dass sich Gemeinden aus den Schulverbänden zurückziehen, weil die allgemeinen Schülerkostensätze, die das Land ermittelt, für sie günstiger sind, als die Mitgliedschaft im Schulverband. Die Schülerkostensätze sind zudem für viele Schulträger nicht

Seite 3/5 auskömmlich. Das Vorhalten von Schulen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kosten, die den Schulträgern tatsächlich entstehen, auch beglichen werden sollen. Darüber werden wir uns mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der parlamentarischen Anhörung noch beraten müssen.
Meine Damen und Herren von den Linken. Sie wollen mit Ihrem Antrag erreichen, dass es in den nächsten zwei Jahren gar keine Änderungen am Schulgesetz gibt. Ich gehe mal davon aus, dass Sie diesen Antrag bewusst gestellt haben. Das heißt, Sie lassen die Eltern und Kinder mit den Problemen der Schulwahl und die Schulträger bei der Finanzierung ihrer Schulen im Regen stehen.
Im Übrigen lassen Sie sich bitte mal rechtlich beraten. Ihr Antrag ist sachlich falsch. Diese Landesregierung ist keine Übergangsregierung, sondern die gewählte Regierung für diese Legislatur. Punkt!
Der vorgelegte Gesetzentwurf der Grünen zu den Schulen in freier Trägerschaft enthält einen ganzen Katalog von zusätzlichen Ausgaben für das Land und die Kommunen. Von den während der Wartefrist nicht geleisteten Zuschüsse durch das Land sollen dem Schulträger 50 % wieder erstattet werden. Investitionskosten sollen mitfinanziert werden.
Das bedeutet für die Kommunen einen Mehraufwand für jede Schülerin und jeden Schüler in einer Privatschule von 250 €.
Auch die Förderkostensätze für die allgemein bildenden Schulen und die sonstigen Förderzentren sollen von 80 auf 85 % angehoben werden. Meine Damen und Herren, auch wir wollen die Schulen in freier Trägerschaft unterstützen und ihre berechtige Existenz und ihre gute Arbeit in diesem Land sicherstellen. Das finden Sie sowohl in unserem Wahlprogramm als auch im Koalitionsvertrag wieder. Dabei müssen wir aber die finanzielle Situation unseres Landes berücksichtigen. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns alle diese Vorschläge nicht werden leisten können. Trotzdem sollten wir gemeinsam überlegen, wie wir die Finanzierung dieser Schulen transparenter, planbarer und finanziell für alle tragbar gestalten können.
Wir haben in diesem Hause schon einige Dinge interfraktionell und gemeinsam auf den Weg gebracht. Dabei war es immer guter Brauch, dass man sich auf der Fachebene verständigt hat. Ein Anruf, ein Gespräch. Wollen wir das machen, wie seht Ihr das? Eben im Miteinander. Ein gutes Beispiel aus dieser Legislatur ist der Antrag zur Verankerung der DDR-Geschichte im Lehrplan unserer Schulen. Und aus der Vergangenheit könnte ich noch mehr solcher Projekte benennen.

Seite 4/5 Die Grünen gehen neue Wege. Erst kann man in der SHZ am Sonntag lesen, dass sie einen runden Tisch zur Schulentwicklung wollen gemeinsam mit den anderen Fraktionen. Jetzt haben wir einen Landtagsantrag vorliegen der uns sagt, wer hier was machen soll. So geht man nicht mit Beteiligten um, mit denen man sich sachorientiert an einen Tisch setzen will. Dieses Vorgehen macht uns deutlich, dass es den Grünen leider nicht um die Sache geht, sondern nur um ein bisschen Populismus.
Der runde Tisch zur Bildungspolitik dieses Landtages heißt Bildungsausschuss. Dort sind alle Fraktionen vertreten. Im Rahmen der Schulgesetzanhörung werden alle von Ihnen benannten sicher am Verfahren beteiligt werden. Und ich bin mir sehr sicher, dass am Ende dieses Verfahrens ein modernes, auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtetes Schulgesetz in Kraft treten wird.
Für die CDU-Faktion beantrage ich die beiden Gesetzentwürfe federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Für die anderen beiden Anträge beantragen wir eine Abstimmung in der Sache.



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