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08.09.10
18:20 Uhr
CDU

Dr. Christian von Boetticher zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Angesichts der rasanten Entwicklung des Internets ist eine noch kürzere Evaluationsphase notwendig

Medienpolitik
Nr. 286/10 vom 08. September 2010
Dr. Christian von Boetticher zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Angesichts der rasanten Entwicklung des Internets ist eine noch kürzere Evaluationsphase notwendig
In der Debatte um den Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder hat CDU-Fraktionschef von Boetticher eine Verkürzung der Evaluationsphase gefordert. Gleichzeitig warnte er vor dem Eindruck, durch die Änderungen zum Jugendschutz würden die Eltern aus der Pflicht genommen:
„Es ist richtig und notwendig, unverzüglich die Alterskennzeichnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Staatsvertrag aufzunehmen. Allerdings kann auch und gerade im Internet die Regelungskompetenz des Staates die Aufsicht und Begleitung der Mediennutzung durch die Eltern niemals ersetzen“, erklärte von Boetticher.
Vor diesem Hintergrund sei die Evaluationsphase der Novellierung auf zwei Jahre zu verkürzen: „Das Internet entwickelt sich rasant. Wir müssen deshalb hier noch sorgfältiger darauf achten, dass unsere Maßnahmen zielgenau greifen“, so von Boetticher abschließend.



Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


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