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09.07.10
14:00 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron zu TOP 20: Keine Kartografierung privater Funknetze

Datenschutzpolitik
Nr. 258/10 vom 09. Juli 2010
Dr. Michael von Abercron zu TOP 20: Keine Kartografierung privater Funknetze
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Am 5.5.2010 hat im Innen- und Rechtsausschuss die Befragung eines Vertreters der Fa. Google und der Datenschutzbeauftragten der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein im Innen- und Rechtsausschuss Anlass zu erheblicher Beunruhigung gegeben. Die Materie, um die es geht, lässt bei aller Begeisterung über den technischen Fortschritt die sehr ernste Problemstellung leicht in den Hintergrund treten. Deshalb zunächst ein bildhafter Vergleich:
Angenommen, Sie würden vor Ihrer Haustür einen Mitarbeiter eines Unternehmens treffen, der sich an Ihrem Briefkasten zu schaffen macht. Auf die Frage, was er da macht, antwortet er, dass er den Standort Ihres Briefkastens braucht, um ihn als Vermessungspunkt für die Erstellung einer neuen Landkarte zu nutzen. Sie wollen es genauer wissen und fragen nach, ob er denn dafür eine Genehmigung vorliegen habe. Antwort: Eine Genehmigung für diese Art der Kartografierung sei nicht erforderlich!
Weil er entsprechendes Werkzeug bei sich führt, gehen Sie sogar davon aus, dass Ihr Briefkasten durch den Mitarbeiter dieser Firma geöffnet wurde.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Auf Ihre beharrlichen Nachfragen erklärt die Firma schließlich, die Öffnung der Briefkästen sei zwar nicht beabsichtigt gewesen, sei aber aus Versehen passiert. So geschehen vor kurzer Zeit in unserem Land, nur mit neuester High Tech. Es waren natürlich nicht Briefkästen, sondern die Sendeanlagen (wie z. B. WLAN- und Bluetooth) in unseren Häusern, die von der Firma Google gescannt wurden.
Erst durch behördliches Nachsetzen des Hamburger Datenschützers musste Google (per email am 15.5.) eingestehen, dass eben nicht nur die Sendeanlagen als Standortsignale (Namen als SSID, Gerätenummern als MAC-Adressen) erfasst wurden, sondern es wurden sogar die Inhalte wie übertragene Daten dabei gleich mit aufgenommen.
Auf unser Beispiel bezogen bedeutet dies: Es wurden nicht nur die Namen der Briefkästen erfasst, sondern sie wurden geöffnet und sogar die Inhalte der Briefe einschließlich der Empfängeradressen kopiert. Das ist ein ungeheurer Vorgang, der sich in der Zukunft so nicht wiederholen darf! Es zeigt sich, dass die Gesetzgebung auf der Ebene des Datenschutzes beim Post-und Fernmeldegeheimnis nicht mit der technologischen Entwicklung bei der elektronischen Kommunikation Schritt gehalten hat. Deshalb haben CDU und FDP einen Antrag formuliert, der die Landesregierung auffordert, sich auf der Ebene des Bundes für eine Gesetzesinitiative einzusetzen, die diesen unhaltbaren Zustand beenden soll.
Dabei kommt es uns darauf an, eine möglichst anwendungsfreundliche und unbürokratische Regelung zu schaffen. Sie muss sicherstellen, dass wir alle die großen Vorteile der multimedialen Welt nutzen können, ohne durch den Missbrauch bei der Beschaffung und zum Teil sehr lukrativen Weitergabe personenbezogener Daten gefährdet zu werden. Wir freuen uns über die sehr ähnlichen Anträge der anderen Fraktionen. Wir sind davon überzeugt, dass unser Antrag diese Ziele an besten erreicht. Das Original ist eben meist doch besser als das Plagiat!



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