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08.07.10
17:14 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 37: Hoffentlich legt die Opposition an ihre Konzepte die gleichen Maßstäbe an

Haushaltspolitik
Nr. 253/10 vom 08. Juli 2010
Tobias Koch zu TOP 37: Hoffentlich legt die Opposition an ihre Konzepte die gleichen Maßstäbe an
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Am letzten Freitag war es endlich soweit: Auch die SPD hat ihr so genanntes Konsolidierungskonzept vorgelegt. Monatelang hatte zuvor ein geheimes SPD-Gremium seine Empfehlungen vorbereitet, alle Beratungen erfolgten am Parlament vorbei und selbst das Datum der öffentlichen Vorstellung fiel mit dem 3. Juli später aus, als ursprünglich angekündigt. Überaus spannend wäre es jetzt die Hintergrundpapiere und Risikoanalysen zu kennen, die diesem Konzept der SPD zugrunde liegen.
Allerdings wird uns die SPD diese Schriftstücke wohl kaum zur Verfügung stellen, denn auf jeder zweiten Seite wäre dort vermutlich zu lesen: Vorschläge ungenügend, Ergebnis mangelhaft, eigene Kürzungsvorschläge Fehlanzeige. Und in der Risikoanalyse hieße es: Das Konzept beinhaltet die Gefahr eines verfassungswidrigen Haushaltes und riskiert damit die von Bund und den anderen Bundesländern zugesagten Konsolidierungshilfen. Jetzt werden Sie sagen, man könne das Zustandekommen des SPD-Konzeptes nicht mit der Arbeit der Haushaltsstrukturkommission vergleichen.
In gewisser Weise haben Sie damit sogar Recht. Der Unterschied besteht nämlich darin, dass CDU und FDP Regierungsverantwortung tragen und es
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 sich deshalb mit ihren Vorschlägen nicht so leicht machen können wie die SPD. Unser Konzept muss belastbar sein und es muss den Erfordernissen der Verfassung Rechnung tragen. Pauschale Luftbuchungen können wir uns dabei nicht erlauben.
Der zweite Unterschied besteht im Übrigen darin, dass es laut Presseberichten innerhalb der SPD-Fraktion zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen gegeben haben soll. Sicherlich kein Nachweis einer stabilen Regierungsalternative. Auch hier wäre es spannend, die Hintergründe für dieses Abstimmungsverhalten zu kennen – auch diese Informationen werden wir aber vermutlich nie erhalten.
Nun richtet sich der heutige Antrag von Bündnis90/Die Grünen nicht an die Fraktionen von CDU und FDP, sondern an die Landesregierung. Für derartige Fälle regelt Artikel 23 der Landesverfassung umfassend die Auskunftsrechte der Abgeordneten bis hin zur Aktenvorlage durch die Landesregierung.
Mit unserem vorgelegten Änderungsantrag bringen wir deshalb zum Ausdruck, dass dem Parlament die für die Entscheidung der Landesregierung sowie die für die Empfehlung der Haushaltsstrukturkommission maßgeblichen Unterlagen unter Wahrung der relevanten Artikel der Landesverfassung zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wie heißt es im Antrag von Bündnis90/Die Grünen: Sie, also die Abgeordneten, müssen die Risikoabwägungen kennen, wenn sie über den Haushalt beschließen sollen. Meine Damen und Herren, über den Haushalt wird der Landtag aller Voraussicht nach in seiner Dezembersitzung entscheiden. Insofern gehe ich davon aus, dass hier kein zeitliches Problem besteht und darin auch nicht der Anlass für den heutigen Antrag zu sehen ist. Angesichts von rund einem halben Jahr an Beratungszeit, die noch vor uns liegt, dürfte es unproblematisch sein, die verbleibende kurze Zeitspanne bis zum Abschluss der regierungsinternen Beratungen abzuwarten.
Was den inhaltlichen Aspekt des Antrages anbelangt, so wird diesem mit unserem Änderungsantrag Rechnung getragen. Im Falle einer Zustimmung stellen wir damit zugleich das in Abs. 2 des Artikels 23 genannte Quorum sicher. Sofern sich also die Sorge von Bündnis90/Die Grünen darauf bezogen haben mag, dass es den Grünen für das Verlangen nach Aktenvorlage an dem erforderlichen Viertel der Abgeordneten mangelt, wäre dieser Umstand bei Zustimmung zu unserem Änderungsantrag behoben.
Abschließend bleibt zu hoffen, dass die bereitgestellten Regierungsunterlagen auch zu einem entsprechenden Erkenntnisgewinn bei der Opposition führen, mit dem die Lücken in den eigenen Konzepten geschlossen werden können.

Seite 2/3 So können wir im Konsolidierungskonzept der SPD zwar an zahlreichen Stellen nachlesen, welche Vorschläge die SPD alle ablehnt, substanzielle Alternativvorschläge werden allerdings nicht unterbreitet. Auch die Reformvorschläge von Bündnis90/Die Grünen sind in Summe nicht ausreichend, um mit dem nächsten Doppelhaushalt die Schuldenbremse in der Landesverfassung einzuhalten. Auf die Vervollständigung ihrer eigenen Konzepte sollte die Opposition deshalb mindestens genauso viel Sorgfalt verwenden, wie auf das Studium der Akten der Landesregierung.



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