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07.07.10
12:56 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 23: Hebammen sind ein wichtiger Baustein im Kinderschutzkonzept

Gesundheitspolitik
Nr. 240/10 vom 07. Juli 2010
Ursula Sassen zu TOP 23: Hebammen sind ein wichtiger Baustein im Kinderschutzkonzept
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die Leistungen von Hebammen und Entbindungspflegern sind für eine den medizinischen Erfordernissen und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern mit ihren Kindern entsprechenden Versorgung vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung.
Neben der Betreuung im Sinne der Gesundheit von Mutter und Kind – für diesen Part sind die Krankenkassen zuständig – sind Hebammen Vertrauenspersonen und nehmen so auch Aufgaben der Familienberatung wahr. Sie sind die ersten, denen Missstände auffallen und die Hilfestellung geben könnten.
Sie sind ein wichtiger Baustein im Kinderschutzkonzept unseres Landes und brauchen unsere Unterstützung. 2007 ist die Vergütung für Leistungen von Hebammen und Entbindungspflegern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Die bis dahin geltende Hebammenhilfe-Gebührenordnung wurde durch die Schaffung des § 134a SGB V durch eine Vertragslösung ersetzt. Danach schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen-Verträge über die Versorgung mit
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung mit den Krankenkassen. Dabei sind auch die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu berücksichtigen. Für den Fall, dass sich die Partner nicht einigen, ist die Einschaltung einer Schiedsstelle vorgesehen.
Nachdem sich der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände nicht über die Berücksichtigung der steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung der in der Geburtshilfe tätigen Hebammen einigen konnten, haben die Hebammen die Vertragsverhandlungen für gescheitert erklärt und die Schiedsstelle angerufen. Diese hat am vergangenen Montag zum ersten Mal getagt. Das Ergebnis wird im August erwartet. Eine freiberuflich tätige Hebamme erzielt einen Durchschnittsumsatz von 23.000 Euro pro Jahr. Das zu versteuernde Einkommen in Vollzeit liegt bei 14.150 Euro im Jahr – bei vollem unternehmerischem Risiko. Die unverhältnismäßig ansteigenden Versicherungsprämien belaufen sich – je nach Versicherungsgesellschaft – auf 3.700 bis 5.400 Euro. Dies würde zum Ende eines Berufsstandes führen, auf den wir nicht verzichten können.
Auch wenn das Land keinen Einfluss auf die Tarifgestaltung hat, sind Verbesserungen der Rahmenbedingungen anzustreben.
Es stellt sich die Frage, ob es moralisch und gesellschaftspolitisch gerechtfertigt ist, diesen von Idealismus geprägten und auf Leben und Zukunft ausgerichteten Berufsstand über Gebühr mit existenzgefährdenden Versicherungsprämien zu belasten.
Es wäre gut zu wissen, auf welcher Basis die hohen Versicherungsprämien erhoben werden und wie diese im Vergleich zu den Risiken anderer Heilberufe stehen.
Der SPD-Antrag ist in einigen Bereichen nicht umsetzbar. Dennoch werden wir der Sache wegen einer Ausschussüberweisung zustimmen.



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