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17.06.10
16:11 Uhr
CDU

Marion Herdan zu TOP 24: Den Status der Weiterbildungseinrichtungen definieren

Bildungspolitik
Nr. 222/10 vom 17. Juni 2010
Marion Herdan zu TOP 24: Den Status der Weiterbildungseinrichtungen definieren
Es gilt das gesprochene Wort. Freigabe Redebeginn.
Weiterbildung ist mehr als der Töpfer- oder Italienischkurs in der Volkshochschule. Das Bildungsangebot der Einrichtungen der Weiterbildung umfasst Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen. Es umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen, sozialen und kulturellen Weiterbildung und schließt den Erwerb von Schulabschlüssen sowie Eltern- und Familienbildung ein.
Weiterbildung hat in den meisten Bundesländern Verfassungsrang, so auch in Schleswig-Holstein. Die Verankerung in Artikel 9 Abs. 3 der Landesverfassung bezieht sich auf die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen. Die Verfassung verpflichtet unser Land, zusammen mit den Gebietskörperschaften die Weiterbildung zu fördern bzw. die freie Wahl von Bildungsangeboten und/oder den Zugang zu Einrichtungen sicherzustellen. Mit dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz aus 1990 nehmen die verfassungsrechtlichen Ansätze konkretere Gestalt an, sind aber auch gleichzeitig eine Momentaufnahme und somit im Licht der damaligen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


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Weiterbildung ist aber niemals statisch, oder sollte es zumindest nicht sein. Vor diesem Hintergrund macht es auch aus Sicht der CDU-Fraktion Sinn, die Aktualität und Angemessenheit der gesetzlichen Regelung in unserem Lande zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen.
Wenn Weiterbildung als föderative Aufgabe ernst genommen und durch öffentliche Einrichtungen der Kommunen oder anderer Träger erfüllt werden soll, bedarf sie der systematischen Förderung auf gesetzlicher Grundlage.
Volkshochschulen, Bildungsstätten und Heimvolkshochschulen leisten wichtige Arbeit, und dafür gebührt ihnen nicht nur gesellschaftliche Anerkennung, sondern auch die Schaffung von Strukturen und Rahmenbedingungen, welche das Fundament für kontinuierliche und verlässliche Arbeit ermöglichen.
Wenn wir die Weiterbildung als eigenständigen und gleichberechtigten Teil des Bildungswesens verstehen, ist es auch wichtig, den Status der Weiterbildungseinrichtungen im aktuellen Gesamtkontext zu definieren und alsdann zu festigen. Diese Überlegungen könnten dann mit den bereits vorhandenen ausführlichen Regelungen gemeinsam zu einem neuen Ganzen zusammengeführt werden. Meine Damen und Herren, diese Diskussion werden wir insbesondere auch mit Blick auf die Herausforderungen der beginnenden Haushaltskonsolidierung und Neustrukturierung zu führen haben, und ich denke, dieser Prozess wird für alle, für Einrichtungen und Gesellschaft von Nutzen sein.
Lassen Sie uns diese Diskussion auch als Chance begreifen, geistiges Potenzial in unserem Land weiter zu entwickeln und unsere immer älter werdende Gesellschaft voran zu bringen.



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