Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.05.10
15:58 Uhr
CDU

Heiner Rickers zu TOP 12: Schleswig-Holstein darf sich den Realitäten nicht verschließen

Agrarpolitik
Nr. 172/10 vom 20. Mai 2010
Heiner Rickers zu TOP 12: Schleswig-Holstein darf sich den Realitäten nicht verschließen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Zum Thema Pro und Contra beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen liegen uns drei inhaltlich unterschiedlich ausgestaltete Anträge der Fraktionen vor.
Im Antrag der SPD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, sich durch Bundesratsinitiativen für eine Änderung des EU-Rechts dahingehend einzusetzen, dass in den Mitgliedstaaten und Bundesländern eigenständig und rechtswirksam über den Einsatz oder das Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen entschieden werden soll. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen weitergehenden Antrag gestellt, der keine Aufweichung der Kriterien bei Zulassung und Anwendung von GVO auf EU-Ebene fordert. Dabei sollen die so genannte Null-Toleranz für nicht zugelassene GVO in Lebens- und Futtermitteln und das Reinhaltsgebot für Saatgut erhalten bleiben. Der von den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP gestellte Antrag zielt darauf ab, sich in Schleswig-Holstein nicht der Realität zu verschließen. Deshalb ist, unter Einhaltung strenger wissenschaftlich abgesicherter rechtlicher Rahmenbedingungen, die Koexistenz unterschiedlicher landwirtschaftlicher Anbauformen zu gewährleisten.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Die Forderung nach „Gentechnikfreien Regionen“ war in der 15. und 16. Legislaturperiode mehrfach Gegenstand der parlamentarischen Auseinandersetzung hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Bisher hat die Landesregierung auf die Europäische Kommission verwiesen, welche die Ausweisung rechts-verbindlicher „Gentechnikfreier Regionen“ als Verstoß gegen bestehendes EU-Recht gewertet hat.
Anfang März diesen Jahres hat die Europäische Kommission sich dahingehend geäußert, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst entscheiden sollen, ob in der EU zugelassene GVO bei ihnen angebaut werden dürfen oder nicht. Laut EU-Kommissions-Präsident Barroso ist es Ziel, eine (ich zitiere) „nationale Selbstbestimmung zu ermöglichen, ohne das gesamte GVO-Zulassungsverfahren in Frage zu stellen.“
Bisher konnten sich die Mitgliedstaaten weder im Regelungsausschuss noch im Ministerrat auf die Anbauzulassung von GVO einigen, so dass die Entscheidung letztendlich wieder der Kommission überlassen wurde. In solchen Fällen muss die Kommission die Zulassung erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verschiebung eines solchen Zulassungsverfahrens auf die nationale Ebene würde eine entsprechende Änderung der Freisetzungsrichtlinie mit sich bringen. Leider fehlen bisher konkrete Entwürfe. Somit bewegen wir uns momentan bei dieser Diskussion im spekulativen politischen Raum.
Aus unserer Sicht hat der EU-Umweltrat positive Verbesserungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Zulassungsverfahren von GVO angedacht. Ich zitiere aus den Schlussfolgerungen, die bereits 2008 gezogen wurden:
Stärkung der Umweltrisikobewertung und der Monitoringregelungen Bewertung sozio-ökonomischer Vorteile und Risiken von GVO Verbesserte Berücksichtigung des bisherigen erarbeiteten Fachwissens Berücksichtigung sensibler und/oder geschützter Gebiete Diese genannten Leitlinien begrüßen wir ausdrücklich. Dadurch wird eine Neuausrichtung des Zulassungsverfahrens angestoßen.
Nun werden in den Anträgen einige Forderungen aufgestellt, die durch ständiges wiederholen nicht besser oder richtiger werden.
So fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag die Nulltoleranz bei Lebens- und Futtermitteln. Diese so genannte Nulltoleranz gilt nach wie vor durch die VO (EG) Nr. 1829/2003. Darin sind keine Ausnahmeregelungen für geringe Spuren von Bestandteilen aus nicht

Seite 2/3 zugelassenen GVO vorgesehen.
Für zugelassene GVO wird auf EU- und nationaler Ebene nach einer technisch praktikablen Lösung gesucht, die laboranalytische und statistische Parameter als „definierte Null“ festlegt. Der EU-Umweltrat sieht momentan vor, für zugelassene GVO einen Schwellenwert auf niedrigstem Niveau festzulegen, der gleichzeitig für alle Beteiligten der Warenkette umsetzbar ist. Aus fachlicher Sicht gilt es einen Wert nicht größer als 0,1 %, bei entsprechender Qualitätssicherung der Unternehmen, politisch zu fordern.
Nochmals: Für nicht zugelassene GVO gilt auch weiterhin die absolute Nulltoleranz.
Was das Monitoring-Verfahren für in 2007 mit geringfügig verunreinigtem Rapssaatgut bestellte Ackerflächen in Schleswig-Holstein betrifft, so können wir aus heutiger Sicht die Information des MLUR gegenüber dem zuständigen Agrarausschuss als umfassend bezeichnen.
Die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemeinsam mit Hamburg freiwillig „Gentechnikfreie Zonen“ zu schaffen, und dieses durch unterschiedliche Maßnahmen und Strategien zu unterstützen, mag für den Stadtstaat Hamburg politisch umsetzbar sein, ist aber für ein immer noch agrarisch geprägtes Flächenland wie Schleswig-Holstein aus unserer Sicht der falsche Weg. Zudem sind es lediglich politisch motivierte Absichtserklärungen, die keine Rechtsverbindlichkeit haben. Wir sehen bei Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben für GVO im Pflanzenbau Chancen für Forschung und Entwicklung. Dieser Entwicklung einer Zukunftstechnologie darf sich Schleswig-Holstein nicht verschließen – alles andere wäre kurzsichtig. Daher lehnen wir die Anträge der Oppositionsfraktionen ab und bitten um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP.



Seite 3/3