Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.05.10
15:12 Uhr
CDU

Jens-Christian Magnussen zu TOP 19, 24 und 25: Mit weniger Mitteln Wachstum schaffen

Wirtschaftspolitik
Nr. 171/10 vom 20. Mai 2010
Jens-Christian Magnussen zu TOP 19, 24 und 25: Mit weniger Mitteln Wachstum schaffen
Es gilt das gesprochenen Wort Sperrfrist Redebeginn
Gestern hat der Landtag mit überwältigender Mehrheit für die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Schleswig-Holsteinische Verfassung gestimmt. Das ist ein deutliches Bekenntnis des Landtages zu einem schwierigen Konsolidierungskurs, der nahezu alle Bereiche treffen wird. Doch Geld ist nicht alles. Wir, die Koalitionsfraktionen, haben uns selbst die Aufgabe gestellt, die optimalen Rahmenbedingungen für das Land, für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft des Landes zu schaffen. Wir, die Koalitionsfraktionen, wollen auch mit weniger Mitteln Wachstum schaffen, Wachstum ermöglichen.
Und mit diesen Anträgen demonstrieren wir dabei unsere Entschlossenheit!
Wir diskutieren diese Anträge zwar zusammen, allerdings beziehen sie sich doch auf sehr unterschiedliche Sachverhalte. Als erstes wollen wir Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht befreien. Von dieser Maßnahme würden ungefähr 20.000 Unternehmen allein in Schleswig-Holstein profitieren. Einsparungen in Höhe von zirka 1.200 Euro je Betrieb ließen sich so erzielen. Das ist eine bürokratische Entlastung für den Mittelstand. Es ist vor allem aber auch eine finanzielle Entlastung für den
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Mittelstand.
Dabei darf man jedoch nicht außer Acht lassen, dass der Jahresabschluss natürlich auch eine Grundlage für die Bonitätsprüfung der Unternehmen ist. Regelungen wie das Führen von Büchern und Aufstellen einer Einnahmen-Überschuss- Rechnung und die persönliche Haftung der Inhaber sind Instrumente um Grundlagen für die Kreditvergaben zu legen. Und wehrte Kollegen: Das Freiwilligkeitsgebot gilt auch hier, wenn der Unternehmer persönliche Vorteile und Erkenntnisgewinne für sein Unternehmen sieht.
Vor diesem Hintergrund sollte man die Kritik der Creditreform, der Steuerberater wahrnehmen, aber nicht überbewerten. Da hier auch die Sorge um das eigene Geschäftsmodell der Antrieb zu sein scheint. Abschließend dazu möchte ich dem Leiter der EU-Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau, Edmund Stoiber, ausdrücklich zu dem Vorschlag zu dieser Initiative gratulieren. Das ist eine sehr gute Idee, die jetzt auch der Unterstützung der Landesparlamente bedarf.
Als zweites wollen wir erreichen, dass die Bundesregelung Kleinbeihilfen verlängert wird. Sie erleichtert unter anderem die Vergabe von Bürgschaften. Dadurch wurde der Bürgschaftsbank ein Instrument gegeben, von dem übrigens nicht nur Unternehmen in Not profitieren. Und das Beste daran ist, dass bei keinem der Fälle, bei der die Bundesregelung zur Anwendung kam, Zahlungsausfälle zu beklagen sind. Wir haben hier also eine unbürokratische und erfolgreiche Regelung, die leider am Jahresende auslaufen soll. Das wollen wir nicht hinnehmen und sehen daher Landesregierung und Bundesregierung in der Pflicht, die nötigen EU-rechtlichen Änderungen zur Beibehaltung der Bundesregelung Kleinbeihilfen bei der Europäischen Kommission durchzusetzen.
Als letzten Punkt wollen wir, dass die Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Kommunen dauerhaft angehoben werden. Auch diese Regelung läuft im Rahmen des Konjunkturpaktes am Jahresende aus. Dabei ermöglicht sie den Abbau von Bürokratie und Kosten durch vereinfachte Vergabeverfahren. Gleichzeitig erwarte ich auch eine Stärkung der heimischen Betriebe. Ich sehe jedenfalls keinen Sinn darin, wenn Planungsleistungen für Projekte in Schleswig-Holstein in München durchgeführt werden oder Bauaufträge an Unternehmen in Thüringen vergeben werden. Gerade die kleineren Maßnahmen müssen unserer Wirtschaft zugute kommen. Und dass mit den höheren Wertgrenzen Schindluder getrieben wurde, kann ich jedenfalls auch nicht erkennen. Verstöße gegen die Bestimmungen zu ordnungsgemäßen Vergabeverfahren haben nicht zugenommen.

Seite 2/3 In Anbetracht der Tatsache, dass wir aus der größten Finanz- und Wirtschaftskrise kommen, sehen Sie also, dass wir hier ein sinnvolles Maßnahmenpaket vorgelegt haben. Es bleibt allein der Wehrmutstropfen, dass wir diese Punkte nicht alleine beschließen können. Wir brauchen die Bundes- und die europäische Ebene dazu. Doch dafür ist es notwendig ein politisches Signal aus den Ländern heraus zu senden. Die kleinen Unternehmen brauchen verlässliche und planbare Rahmenbedingungen. Ich lade daher alle Fraktionen ein, den Anträgen zuzustimmen, damit die Signale umso stärker wahrgenommen werden.



Seite 3/3