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19.03.10
14:36 Uhr
CDU

Niclas Herbst zu TOP 38 + 56: Subsidiarität sicherstellen

Europapolitik
Nr. 105/10 vom 19. März 2010
Niclas Herbst zu TOP 38 + 56: Subsidiarität sicherstellen
Ohne EU-Strukturfonds und EU-Rechtsrahmen ist eine regionale Strukturpolitik im Land Schleswig-Holstein kaum noch vorstellbar. Dem Bericht der Landesregierung ist zu entnehmen, dass eine Abschätzung möglicher Auswirkungen der derzeitigen Diskussion in Brüssel noch nicht stattfinden kann. Dennoch ist klar, dass die Strukturdiskussion erhebliche Auswirkungen auf unser Land haben wird. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die Generaldirektion Haushalt dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ einen europäischen Mehrwert derzeit noch abspricht. Dieses ist aus schleswig-holsteinischer Sicht nicht hinnehmbar.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist für uns natürlich die Einhaltung des Subsidaritätsprinzips. Die Einflussnahme der EU-Kommission auf Politikbereiche, die nicht ihrer direkten Kompetenz unterliegen darf nicht hingenommen werden! Unabhängig davon, wie wir zu einer europäischen Sozialunion stehe: Bis zur Verwirklichung der Kohäsionsstrategie ist, der Europäische Sozialfonds als wichtigstes arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisches Förderinstrument unverzichtbar!
Die europäischen Strukturfonds wirken nicht nur durch die ausgeschütteten Gelder. Sie tragen dazu bei, dass die regional handelnden Akteure sich auf ein gemeinsames Ziel fokussieren. Nur sie stellen sicher, das Europa gemeinsame
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Ziele mit kohärenten Maßnahmen verfolgt.
Es gibt eine ganz enge Verbindung zwischen der EU-Kohäsionspolitik und dem EU-Beihilfenrecht. Eine Reform der EU-Kohäsionspolitik darf daher nicht ohne eine Überprüfung des EU-Beihilferechts erfolgen. Wer das Europa der Regionen will, muss differenzierte Lösungen vor Ort zulassen!
Die Effizienz und Effektivität der europäischen Kohäsionspolitik muss ständig überprüft werden, gerade wenn die Finanzmittel knapper werden. Effizienz und Effektivität der europäischen Mittel kann durch die Erschließung privater Ressourcen zusätzlich gestärkt werden.
Wir brauchen zukünftig einfache, transparente und leistungsfähige Kontrollverfahren. Die Anerkennung bewährter nationaler zuwendungsrechtlicher Vorschriften sollte hierbei ausreichen.
Die vorgegebenen Ziele, beispielsweise die Senkung des Anteils der Schulabbrecherquote auf unter 10 %, die Umsetzung von 3 % des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung und eine Erwerbstätigenquote von 75 % der Bevölkerung im Alter von 20 und 64 Jahren sind sicherlich gut gemeint, greifen jedoch im Kern auf Kompetenzen zu, die auf nationaler, teilweise auch regionaler Ebene liegen. Damit geht die EU-2020-Strategie deutlich weiter, als der Vertrag von Lissabon.
Man mag zum Bildungsföderalismus stehen wie man will, so lange wir ihn haben, darf ein derart weitgehender Eingriff der EU nicht erfolgen.
Auch bei der Umsetzung der Leitinitiative "Europäische Plattform zur Bekämpfung von Armut" geht die Europa 2020-Strategie im Entwurf deutlich weiter als der Vertrag von Lissabon. Mag es hierzu im Landtag auch unterschiedliche Auffassungen geben, eine derart kurzfristige Diskussion wird der Bedeutung des politischen Themas keineswegs gerecht, hier sollten wir uns gemeinsam wehren.



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