Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.01.10
15:53 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron, Heiner Rickers und Günther Hildebrand: Neue Aspekte der Anhörung zum Landesnaturschutzgesetz sind sorgfältig auszuwerten

Naturschutzpolitik
Nr. 010/10 20. Januar 2010
Dr. Michael von Abercron, Heiner Rickers und Günther Hildebrand: Neue Aspekte der Anhörung zum Landesnaturschutzgesetz sind sorgfältig auszuwerten
Aufgrund des Inkrafttretens eines neuen Bundesnaturschutzgesetzes zum 01.03.2010 ist es erforderlich, möglichst zeitnah das Landesnaturschutzgesetz anzupassen, um landesspezifische Regelungen zu erhalten und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Zu der heute erfolgten ganztägigen Anhörung durch den Umwelt- und Agrarausschuss erklärten der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael von Abercron, der agrarpolitische Sprecher Heiner Rickers und der agrar- und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Günther Hildebrand: “Die Anhörung hat neue und interessante Aspekte erbracht, wie z.B.:
- eine Reduzierung der Abweichungen vom Bundesnaturschutzgesetz im Sinne von Deregulierung; - die Möglichkeit der Beibehaltung der bisherigen Winterzeit bei der Gehölzpflege; - eine Privilegierung der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung oder

Pressesprecher Pressesprecher Dirk Hundertmark Frank Zabel Landeshaus, 24105 Kiel Postfach 7121, 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1488 Telefax 0431-988-1444 Telefax 0431-988-1497 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-mail: presse@fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de


Seite 1/2 - eine mögliche Abweichung der Abstandsregelungen im beplanten Innenbereich.
Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP werden jetzt alle vorgebrachten Anregungen sorgfältig auswerten und gewissenhaft prüfen. Dabei wissen wir um die nicht befriedigende Lesbarkeit des Gesetzentwurfes. Sie zu korrigieren und das Gesetz lesbarer zu gestalten, kann aufgrund der zeitlichen Vorgabe (01.03.2010) erst im Rahmen einer späteren, generellen Überarbeitung erfolgen.“



Seite 2/2