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17.06.09
12:28 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp zu TOP 11: Die LKW-Maut – Von der Straße in die Straße!

Verkehrspolitik
Nr. 220/09 vom 17. Juni 2009
Hans-Jörn Arp zu TOP 11: Die LKW-Maut – Von der Straße in die Straße!
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Ich bedauere ausdrücklich, dass wir nur 5 Minuten zu diesem Antrag reden dürfen. Daher fasse ich mich kurz. Ich möchte nur zu Beginn ein paar Sätze an die FDP richten: Der Antrag lenkt das Augenmerk auf ein wichtiges Problemfeld. Leider haben Sie sich, lieber Herr Garg, nur einen kleinen Aspekt eines komplexen Themas herausgenommen und viele andere wichtige Punkte weggelassen. Aber dafür stehe ich ja jetzt hier.
Und ich sage Ihnen: Reden Sie doch mal mit den Transportunternehmern, mit der BAG, mit den Verkehrspolizisten und dem Verkehrsministerium. Ein großer Strauß an Themen wird Ihnen entgegen kommen. Was das Gewerbe interessiert
…sind Wettbewerbsnachteile gegenüber den osteuropäischen Konkurrenten! …ist die Begleitung von Schwerlasttransporten! …sind die Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot! …ist die Parkplatzsituation auf Autobahnrastplätzen! …sind die Messeinrichtungen im Digitalen Tacho! …ist der Nachteil der Marktferne im Vergleich zu den Wettbewerbern in
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Hessen! …sind die Besonderheiten, die sich durch die Nähe zu den Häfen ergeben!
Sie haben Recht, Kollege Garg, auch die LKW-Maut ist ein Teil des Problems. Aber mittlerweile ein kleinerer als Sie sich vielleicht vorstellen können. Ja, die LKW-Maut wurde zu einem für die Fuhrunternehmer ungünstigen Zeitpunkt erhöht. Jedoch war bei der Entscheidung für die Anhebung eine solche scharfe Krise nicht absehbar. Daher hat Schleswig-Holstein im Bundesrat auch zugestimmt. Hätten wir das nicht getan, hätten wir sicherlich weniger Geld vom Bundesverkehrsminister bekommen. Geld, mit dem die A 20 jetzt schneller gebaut werden kann – insgesamt handelt es sich um 169 Millionen Euro. Außerdem wäre es töricht, jetzt die Maut zurückzunehmen oder auszusetzen, und zeugt von wenig Kenntnis der Materie. Und damit das jetzt alle besser verstehen, erkläre ich Ihnen das noch mal:
Die LKW-Maut ist gestaffelt und orientiert sich an den Schadstoffklassen der Lastwagen. Wer die Schadstoffklasse 5 erfüllt, bezahlt bis zu 15,5 Cent pro Kilometer. Die größten Luftverschmutzer müssen dagegen bis zu 28,8 Cent auf den Tisch legen – also fast doppelt soviel. Diese Differenz war vorher deutlich geringer. Der Effekt dieser neuen Regelung war, dass sehr viele Spediteure ihren Fuhrpark ausgewechselt haben und sich neue LKWs mit der Schadstoffklasse 5 angeschafft haben. Das waren ganz simple ökonomische Überlegungen – die FDP sollte dafür doch Verständnis aufbringen. Was passiert aber nun, wenn wir die Mauterhöhung aussetzen? Dann profitieren diejenigen, die ihren Fuhrpark nicht modernisiert haben, während diejenigen, die investiert haben, in die Röhre gucken. Das wäre ein klarer Fall von Wettbewerbsverzerrung! Nebenbei bemerkt: Der Wunsch aller Spediteure ist mehr Verlässlichkeit bei Gesetzesentscheidungen.
Bei alldem muss aber eines ganz klar sein: Die Maut muss von der Straße in die Straße. Unserer Infrastruktur muss sie in vollem Umfang zugute kommen! Das, liebe Kollegen, unterscheidet uns von der vormaligen Rot-Grünen Bundesregierung, die einen anderen Verteilungsschlüssel vorsah. Herr Stolpe und Herr Trittin wollten das Geld in andere Verkehrsträger stecken und damit auch die Akzeptanz der Maut bei den Spediteuren verhindern!
Statt sich also übermäßig mit der Maut zu beschäftigen, haben mir die Spediteure ganz andere Probleme geschildert. Nehmen Sie zum Beispiel die Begleitung von Schwerlasttransporten durch die Polizei. Eindringlich wurde mir berichtet, dass der Polizei häufig die Kapazitäten fehlen, diese Aufgaben zeitnah wahrzunehmen. Dadurch stehen die Schwerlasttransporte herum und verursachen nichts als Kosten. Warum privatisieren wir diese Begleitung nicht einfach – so wie es Holländer getan haben?

Seite 2/3 Oder nehmen Sie die Ausnahmeregelung vom Sonntagsfahrverbot: Da soll es bundesweit eine einheitliche Regelung geben – die aber ganz unterschiedlich angewendet wird. Es kann doch nicht angehen, dass Polizisten in anderen Bundesländern die Rechtmäßigkeit unserer Ausnahmeregelungen anzweifeln! Im Interesse der 10.000 Arbeitsplätze, die an dem Gewerbe in Schleswig-Holstein hängen, dürfen wir das nicht zulassen! Aber das Verkehrsministerium ist da an unserer Seite.
Sie sehen also, dass ich gute Gründe dafür habe, über die bescheidenen 5 Minuten Redezeit zu klagen. Ich kann Ihnen noch viel mehr berichten. Aber bevor ich damit fertig bin, ist das Mikrofon aus und das würde ich nicht so gut finden. Ich beantrage die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss.



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