Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
11.05.09
15:14 Uhr
CDU

Ursula Sassen: Bei Ausschreibungen von medizinischen Hilfsmitteln das schleswig-holsteinische Gesundheitshandwerk berücksichtigen

Gesundheitspolitik
Nr. 182/09 vom 11. Mai 2009
Ursula Sassen: Bei Ausschreibungen von medizinischen Hilfsmitteln das schleswig-holsteinische Gesundheitshandwerk berücksichtigen
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Schleswig-Holsteinischen CDU-Landtagsfraktion, Ursula Sassen, hat heute eine Kleine Anfrage zur Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln nach dem neuen Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) an die Landesregierung gestellt. Die Gesundheitsexpertin möchte konkret wissen, ob es der Landesregierung bekannt sei, dass die AOK Schleswig-Holstein bereits aktuelle Ausschreibungen für die Versorgung mit Elektro-Rollstühlen und Elektromobilen vorgenommen habe, obwohl dies - nach dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz - nicht verpflichtend vorgesehen ist und eine entsprechende Richtlinie noch nicht vorliege.
„Ich habe die Befürchtung, dass vom landesweit größten Nachfrager AOK bereits Fakten geschaffen werden, bevor die für Ende Juni 2009 angekündigte Richtlinie für die Durchführung von Hilfsmittelausschreibungen vorliegt. Mit dieser Aufgabe sind derzeit der GKV-Spitzenverband und der Bundesinnungsverband Orthopädie-Technik befasst, um die sogenannte „Kann-Vorschrift“ zu spezifizieren“, erklärte Sassen in Kiel.
Die Sorge der Gesundheitspolitikerin sei, dass durch die mitgliederstarke AOK eine Monopolisierung bei den Herstellern erfolgen wird und die bisher rund
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 30 regionalen Anbieter von Elektro-Rollstühlen und Elektromobilen nicht mehr zum Zuge kämen. „Die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Patienten an ihren mobilen Untersatz entsprechend ihrer Krankheit oder Behinderung könnte durch diese Maßnahme sehr stark eingeschränkt werden, wenn alles nur noch über einen einheitlich günstigen Preis eines einzelnen Anbieters im großen Rahmen geregelt wird“, so Sassen.
Ein solches Vorgehen würde nicht nur verheerende Auswirkungen auf einen hochspezialisierten Wirtschaftsbereich haben, sondern auch die bisher vorhandenen Versorgungsstrukturen und Serviceleistungen für die Versicherten sehr stark beeinträchtigen. Daher möchte Ursula Sassen Auskunft darüber, wie die Landesregierung die Folgen dieser bereits realisierten Ausschreibungen beurteilt und welche Möglichkeiten sie für die betroffenen Patienten und die vom wirtschaftlichen Aus bedrohten Unternehmen sieht.



Seite 2/2