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07.05.09
17:32 Uhr
CDU

Peter Sönnichsen zu TOP 13: Der ECOFIN-Beschluss bringt keine neuen Entscheidungsgrundlagen

Finanzpolitik
Nr. 178/09 vom 08. Mai 2009
Peter Sönnichsen zu TOP 13: Der ECOFIN-Beschluss bringt keine neuen Entscheidungsgrundlagen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Begeben wir uns also wieder mal in die Abteilung „Wiedervorlage!“ Waren es 2007 der Grünen-Antrag zur „Weiterentwicklung der ermäßigten Mehrwertsteuer“ und davor oder danach z.B. der Antrag zum Thema „MWSt auf Arzneimittel“, so bietet Ihnen, verehrte Kollegen der FDP, nun der ECOFIN - Beschluss vom 10.03.2009 die Möglichkeit, sich als vermeintliche Steuersenkungspartei zu positionieren. Sei es drum!
Der Sachverhalt ist klar: Die Mitgliedsstaaten der EU dürfen künftig für weitere arbeitsintensive Dienstleistungen den Mehrwertsteuersatz absenken. Dänemark, Bulgarien, Estland und Deutschland haben gleich festgehalten, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen zu wollen. Die Bundesregierung vertritt ihre ablehnende Haltung zu diesem Thema bereits seit Jahren – auch über den Regierungswechsel hinweg.
Schon 1999, als die Europäische Union ihr Modellprojekt auf diesem Gebiet gestartet hat, war die Politik in Deutschland skeptisch. Und das aus gutem Grund ! Denn was unser Land benötigt, ist doch in Wahrheit etwas ganz anderes! Wir brauchen ein in sich geschlossenes Steuerkonzept, dessen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Das deutsche Steuerrecht ist schon heute komplexer und unübersichtlicher als irgendwo sonst auf der Welt.
Dies gilt vor allem im Einkommensteuerrecht. Es gibt hier hohe Steuersätze, doch werden diese nur zu einem geringen Teil tatsächlich bezahlt. Zahllose Ausnahmetatbestände und kaum nachvollziehbare Abschreibungsmöglichkeiten ergeben ein unübersichtliches Bild. Das gilt ebenso für die Mehrwertsteuer, unterschiedliche Steuersätze bedeuten wenig Vorteile, aber viel Verwaltungsaufwand.
Steuerentlastungen sind gut und richtig – aber Vereinfachung hat Vorrang vor anderem! Hier muss man ansetzen, wenn man einen echten Fortschritt erreichen will. Es kann doch nicht sein, dass wir unsere Finanzverwaltung mit noch mehr Prüfpflichten belasten als bisher schon! Aufgabe unserer Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten ist die Sicherstellung von Einnahmen für das Land. Wir sollten ihnen diese Aufgabe nicht künstlich erschweren.
Im Übrigen kommt die Europäische Union schon im Jahre 2003 zu Erkenntnissen, die der jetzt gefasste ECOFIN - Beschluss ignoriert: In einem Bericht an Rat und Parlament schreibt die EU-Kommission, dass eine sektorale Absenkung des Mehrwertsteuersatzes faktisch kaum etwas bringt. So heißt es in dem Bericht, dass man im Modellversuch „keine eindeutig positive Auswirkung dieser Mehrwertsteuer-Ermäßigung auf die Beschäftigung festgestellt“ habe. Außerdem sei die Steuerermäßigung „allenfalls zum Teil auf die Verbraucherpreise übertragen“ worden. Eine Steigerung der Nachfrage habe man nicht erzielt.
Das Absenkungsmodell läuft nicht nur dem Oberziel „Steuervereinfachung“, sondern auch dem Gedanken der Entbürokratisierung entgegen.
Zum Abschluss möchte ich drei Punkte kurz beleuchten: 1) Die Haushaltslage, die wir alle gern beklagen, lässt Spielräume für das Absenken nicht zu.
2) Interessant wäre die Absenkung des MWSt-Satzes gerade im Bereich der Dienst- und Handwerkerleistungen zum Beispiel dann, wenn dadurch die Schwarzarbeit eingedämmt werden kann. Solange jedoch - wie bereits gesagt - nicht eine generelle Lösung für Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und Sozialleistungen geschaffen wird, bleibt eine solche Einzelmaßnahme wirkungslos.

Seite 2/3 3) Und schauen wir noch einmal auf den konkreten ECOFIN - Beschluss. Er ermöglicht nun den ermäßigten MWSt-Satz für Dienstleistungen in Restaurants. Da in unserem örtlichen Dorfgasthof die Preise regelmäßig mit der Zahl 90 hinter dem Komma enden, würde sich an diesen kaum etwas ändern, vielleicht freut sich ja der Wirt. Und:
In der Gastronomie gibt es jetzt schon den Regelsatz für Verzehr im Haus und den reduzierten für den Außer-Haus-Verkauf. Wer bei Mc Donald die abschließende Frage der freundlichen Bedienung : „Zum Hier-Essen oder zum Mitnehmen“ beantwortet, entscheidet über 7% oder 19 % MWSt, weil eine entsprechende Eingabe erfolgt. Sagen Sie also ruhig häufiger mal „Hier essen“ und nehmen das BigMcMenu trotzdem mit - das dient der Umwelt, weil zusätzliche Verpackungen nicht entsorgt werden müssen und bringt den höheren MWSt-Satz, ohne dass der Verbraucher mehr bezahlen muss.
Neue Entscheidungsgrundlagen oder gar Erkenntnisse bringt der ECOFIN – Beschluss nicht. Lassen Sie uns den Antrag gleichwohl noch einmal in die Ausschussberatungen geben.



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