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26.03.09
17:35 Uhr
CDU

Peter Lehnert zu TOP 13: Die Ehe verdient besonderen Schutz

Innenpolitik
Nr. 134/09 vom 26. März 2009
Peter Lehnert zu TOP 13: Die Ehe verdient besonderen Schutz
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Mit dem Thema der vollständigen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften befasst sich der Landtag heute zum wiederholten Male. Der Landtag hat schon 2004 einstimmig das Lebenspartnerschafts-Anpassungsgesetz in der bestehenden Form beschlossen. Damit wurden insgesamt elf Landesgesetze und darüber hinaus 25 Verordnungen geändert und eine weitgehende, wenn auch nicht vollständige Gleichstellung erreicht.
Schon damals hat die CDU-Fraktion allerdings deutlich gemacht, dass die Ehe unter dem besonderen Schutz des Staates stehen muss. Wir stützen uns dabei weitestgehend auf die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts.
Dieses hat am 20. September 2007 festgestellt, dass die Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Art. 6 Abs. 1 GG besagt als wertentscheidende Grundsatznorm, dass die Ehe unter dem besonderem Schutz der staatlichen Ordnung steht und der Staat verpflichtet ist, die Ehe zu schützen und zu fördern. Dieser verfassungsrechtliche Auftrag berechtigt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber, die Ehe als die förmlich eingegangene Lebensgemeinschaft von Frau und Mann
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 gegenüber anderen Lebensformen herauszuheben und auch zu begünstigen. Insofern liege auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor.
Aus dem Jahr 2006 liegt außerdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, das den Unterschied zwischen dem Familienstand "verheiratet" und dem Familienstand "eingetragene Lebenspartnerschaft" für zulässig hält. Der "besondere" verfassungsrechtliche Schutz, den nach Art. 6 Abs. 1 GG nur die Ehe genießt, stellt bereits den die Verschiedenbehandlung rechtfertigenden Unterschied dar.
Schon in der Plenardebatte vom Februar 2008 habe ich vor diesem Hintergrund in meiner Plenarrede betont, dass für die CDU-Fraktion Ehe und Familie die Keimzelle jeder staatlichen Gemeinschaft darstellen. Die Ehe hat einen herausgehobenen verfassungsrechtlichen Rang, der sich auch in einer besonderen rechtlichen und steuerrechtlichen Privilegierung niederschlägt und mit keiner anderen Lebensgemeinschaft vollständig gleichzusetzen ist.
Bei dem heute vorliegenden Antrag plädiere ich für eine umfassende schriftliche und ggf. auch mündliche Anhörung der durch den Gesetzentwurf betroffenen Kammern. Dabei sollten wir den Kammervertretern die Chance eröffnen, in den Fachausschüssen ihre Argumente vorzutragen. Natürlich beobachten wir parallel dazu die Entwicklung der Rechtsprechung. Am Ende dieses Prozesses sollten wir dann die notwendigen Entscheidungen treffen.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Presseinformation der Kollegin Birk von Bündnis 90/Die Grünen vom 19. März eingehen. Liebe Frau Birk, Sie kritisieren darin, dass die CDU nach wie vor die heterosexuelle Ehe bevorzuge, und Sie versteigen sich zu der Aussage, dass das von vorgestern sei. Die Union hält alle Lebenspartnerschaftsmodelle für eine zunächst ganz persönliche Entscheidung. Bei der weiteren politischen Beurteilung sollte allerdings keine dieser Lebensformen öffentlich diskreditiert werden. Deshalb möchte ich für unsere Fraktion hier deutlich feststellen, dass die Partnerschaft zwischen Mann und Frau kein Auslaufmodell ist, sondern vielmehr einer umfangreichen Unterstützung und Förderung durch den Staat bedarf.



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