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26.03.09
10:27 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 14 und 33: Kinder müssen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse gefördert werden

Bildungspolitik
Nr. 126/09 vom 26. März 2009
Heike Franzen zu TOP 14 und 33: Kinder müssen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse gefördert werden
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist im letzten Jahr von der Bundesregierung ratifiziert worden. Das begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Diese Beschlüsse tragen dazu bei, die Rechte auf Bildung und Gleichstellung in den Ländern zu fördern. Insbesondere in den Ländern, in denen sie noch nicht selbstverständlich sind.
Die Grünen schließen daraus, dass alle Kinder unabhängig von ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten gemeinsam unterrichtet werden müssen. Nein, das ist nicht ganz richtig: Nach Ansicht der Grünen sollen bei einigen Behinderungen allein die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder integrativ oder einem Förderzentrum beschult werden, während bei anderen Behinderungen eine Beschulung an einem Förderzentrum gar nicht mehr möglich sein soll.
Im Einzelfall bedeutet dies: Eltern eines Kindes mit einer ausgeprägten Lernbehinderung, das vielleicht auch noch von einer emotionalen Störung betroffen ist, müssen nach den Vorstellungen der Grünen ihr Kind auf jeden Fall an einer Regelschule anmelden, während Eltern eines Kindes mit Downsyndrom wählen können, wo ihrer Meinung nach der geeignetere Förderort für Ihr Kind ist.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/5 Es gibt Formen von Lernbehinderungen, bei denen die Abgrenzung zu einer geistigen Behinderung nicht eindeutig vorgenommen werden können. Wer von Ihnen entscheidet in solchen Fällen über den Ort der Förderung?
Dieses Aussortieren einzelner Behinderungen lehnen wir entschieden ab. Kinder müssen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse gefördert werden. Hier ist für uns immer der Bedarf des konkreten Einzelfalls ausschlaggebend. Wenn Kinder den Schonraum der kleinen Gruppe und der intensiven Betreuung und Förderung eines Förderzentrums benötigen, um sich entwickeln zu können, dann müssen wir dem auch entsprechen können. Dabei müssen auch Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung Berücksichtigung finden. Kinder brauchen soziale Kontakte und Freundschaften zu Gleichaltrigen. Insbesondere bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen müssen wir darauf achten, dass es bei der integrativen Beschulung nicht zu Ausgrenzung und Vereinsamung im Klassenverband kommt. Wir brauchen für eine verantwortungsvolle sonderpädagogische Förderung von Kindern sowohl die integrative Beschulung als auch die intensive Förderung durch Fachpersonal an den Förderzentren.
Die Grünen haben in ihrer Pressemitteilung zu Recht darauf verwiesen, dass der Anteil der Kinder, die in Schleswig-Holstein integrativ beschult werden, deutlich höher ist als in anderen Bundesländern. Das ist richtig und mit Sicherheit auf die Verfahren zurückzuführen, die in unserem Land angewendet werden.
Wird der sonderpädagogische Förderbedarf eines Kindes festgestellt, werden Koordinierungsgespräche geführt. Führen diese zu keinem Einvernehmen, wird ein Förderausschuss eingerichtet, der unter anderem den konkreten Förderbedarf feststellt, die benötigten Hilfs- und Lehrmittel des Kindes ermittelt und über den geeigneten Förderort entscheidet. Die Behauptung in der Begründung des Gesetzentwurfes der Grünen: „Förderzentren sind Abschiebeplätze für Schülerinnen und Schüler die aufgrund ihrer sozialen Herkunft einem höheren Risiko ausgesetzt sind“ ist daher ungeheuerlich. Diese Aussage ist falsch und diffamiert die gute Arbeit der beratenden Lehrkräfte, der beteiligten Schulen und der verantwortlichen Schulämter.
Die Grünen wollen, dass nur noch 15 % der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderzentren unterrichtet werden.
Alle anderen sollen integrativ an allen Schularten unterrichtet werden, mit einem besonderen Hinweis auf die Gymnasien. Das ist nichts anderes als ein schöner Wert für die Statistik. Wir wollen aber keine Statistiken schönen, sondern junge Menschen fördern. Ich stelle daher in Frage, ob das auch dem

Seite 2/5 gesetzgeberischen Ziel des Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe e) der UN-Konvention gerecht wird? Hier heißt es im Wortlaut:
„Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.“
Bis heute wissen wir nicht, ob die integrative Beschulung in Schleswig-Holstein immer und für alle der erfolgreichere Weg für eine vollständige Integration ist. Zweifel sind hier durchaus angebracht, denn es werden immer wieder Umschulungen in die Förderzentren vorgenommen, weil sich die Verantwortlichen darüber einig sind, dass das Förderzentrum eben doch der geeignete Förderort ist.
Die Grünen gehen davon aus, dass auch bei abnehmenden Schülerzahlen die bestehende Ressourcenausstattung aufrechterhalten wird, die Lehrkräfte aber ab dem Schuljahr 2012/2013 ihre Schülerinnen und Schüler ausschließlich an den Regelschulen betreuen. Derzeit werden für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen zusätzlich 1,7 Wochenstunden für die integrative Beschulung in den Schularten zugewiesen. Das vorgeschlagene Konzept der Grünen wird zu einer weiteren Verschlechterung der Zuweisungen führen.
Glauben Sie, dass Sie damit allen Kindern mit diesem Förderschwerpunkt gerecht werden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben zudem bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entgegen der allgemeinen Tendenz keine rückläufigen, sondern steigende Schülerzahlen, also einen höheren Lehrerbedarf.
Wie wollen Sie den abdecken? Was machen Sie eigentlich mit den Schülerinnen und Schülern, die in diesem Schuljahr an den Förderzentren unterrichtet werden? Darüber hinaus sprechen Sie in Ihrem Antrag von weiteren Fachkräften und Bertreuerinnen und Betreuern der betreffenden Schülerinnen und Schüler. Was sind das für Fachkräfte und Betreuer? Wo kommen sie her und wer finanziert sie? Drei Punkte möchte ich noch aufgreifen: Eine kurze Bemerkung möchte ich vorab an unseren Koalitionspartner richten: Ihre jüngsten Ausführungen zum „Jahr der Inklusion“ haben mich schon verwundert. In Ihrer Pressemitteilung vom 13. März 2009 feiern Sie den Antrag und den Entwurf zu einer Änderung des Schulgesetzes der Grünen als

Seite 3/5 – ich zitiere – „einen Beitrag zum „Jahr der Inklusion 2009“ und eine Unterstützung des Zieles von Bildungsministerin Erdsiek-Rave und der gesamten SPD, den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, der in eigenen Förderzentren unterrichtet wird, auf die im OECD-Rahmen üblichen 15 % und weniger zu reduzieren.“ Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Es stellt doch überhaupt niemand in diesem Hause in Abrede, dass wir im Rahmen der Inklusionsthematik gemeinsam die OECD-Ziele erreichen wollen. Auch stimme ich Ihnen dahingehend zu, dass es
– ich zitiere Sie erneut – „zu Integration und Inklusion keine Alternative gibt“ wie Sie sich presseöffentlich am 20. Februar 2009 ausgedrückt haben. Ich hätte mir jedoch eine differenziertere Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der Grünen gewünscht, die Ausdruck unausgegorener und Sachverhalte vermischender Gedankenspiele sind. Es sei denn, Sie stellen in Frage, dass sich die schulische und insbesondere die sonderpädagogische Arbeit an dem individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen und an den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles orientieren muss!
Zu meinen 3 Punkten: 1. Förderzentren sind öffentliche Schulen, deren besonderer Auftrag im Schulgesetz geregelt ist. Sie sollen junge Menschen mit besonderem Förderbedarf unterrichten, erziehen und fördern sowie Eltern und Lehrkräfte beraten. Sie nehmen Kinder dann auf, wenn sie an den anderen Schularten – auch mit besonderen Hilfen – dauernd oder vorübergehend nicht ausreichend gefördert werden können. Dabei unterliegen sie den allgemeinen Lehrplänen, die sowohl für die Grundschulen als auch für die Sekundarstufe I und II gelten. In Ihrem Antrag unterstellen die Grünen, dass diese Schulen keine Schulen des allgemeinen Bildungssystems sind. Habe ich Sie da richtig verstanden?
2. Sie wollen alle Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und Soziale Entwicklung“ ausschließlich in den Regelschulen unterrichten. Das „Förderzentrum Emotionale und Soziale Entwicklung“ „unterrichtet und erzieht Schülerinnen und Schüler, die sich wegen erheblicher Erziehungsschwierigkeiten im Rahmen von Hilfe zur Erziehung nach § 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform befinden. Des Weiteren unterrichtet und erzieht es, begrenzt auf ein Jahr, Schülerinnen und Schüler, die gemäß des Achten Buches Sozialgesetzbuch Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung in Anspruch

Seite 4/5 nehmen, sofern dadurch eine Heimunterbringung vermieden werden kann.“ Hier handelt sich um Kinder, die sich zum Teil in Einzelbetreuung erst einmal wieder an den Schulbesuch gewöhnen müssen. Das soll nach dem vorliegenden Antrag ausschließlich in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen umgesetzt werden. Ich frage Sie von den Grünen: Ist das wirklich Ihr Ernst?
3. Sie wollen, dass sich Eltern von Schülerinnen und Schülern mit dem „Förderschwerpunkt Sehen“ auch für eine Beschulung im Förderzentrum entscheiden können. Ist Ihnen eigentlich klar, dass das Landesförderzentrum Sehen überhaupt keine eigenen Klassen unterrichtet, sondern ausschließlich integrativ beschult? Wollen Sie das ändern?
Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Der vorliegende Antrag und auch der Gesetzentwurf sind handwerklich so schlecht gemacht, dass sie beide, bei allen redlichen Motiven, die Sie vielleicht damit verbunden haben, zurückziehen sollten.



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