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11.09.08
16:55 Uhr
CDU

Wilfried Wengler zu TOP 17C: Künstlersozialversicherung erhalten

Kulturpolitik
Nr. 317/08 vom 11. September 2008
Wilfried Wengler zu TOP 17C: Künstlersozialversicherung erhalten
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
In Deutschland, dem Land der Dichter und Denker, dem Land der Komponisten und Künstler, fehlt es vielerorts noch an einem grundsätzlichen Bekenntnis zur Kultur. Aber die deutsche Politik hat im Vergleich zu anderen Staaten in Europa und der Welt sehr frühzeitig die notwendige soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler sichergestellt. Das 1983 verabschiedete Künstlersozialversicherungsgesetz ist bis heute europaweit einmalig. Seitdem können sich selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichern. Vor der Einführung des Gesetzes hatten sie keinerlei soziale Absicherung. So wurde für sie ein eigenes Versicherungssystem geschaffen, und das aus gutem Grund. So sagte es auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung: “Künstler bringen höchstpersönliche Leistungen . . . Daraus erwächst eine besondere Verantwortung … für die soziale Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten, ähnlich der der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer.“ Auf Bundesebene haben sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag deshalb ausdrücklich zur Künstlersozialversicherung als einem wichtigen Instrument der Kulturförderung und der sozialen Sicherung der Künstlerinnen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 und Künstler bekannt. Es wurde aber auch Handlungsbedarf gesehen. Zum einen muss die Finanzierung auf ein stabileres Fundament gestellt werden. Sie erfolgt zu 50 Prozent durch die Versicherten, zu 30 Prozent durch die Verwerter und zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss. So nimmt der Bund seine kultur- und sozialpolitische Verantwortung für Künstler und Publizisten wahr.
Der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung hat sich in den letzten Jahren massiv erhöht. Die Ursachen sind vielfältig. Das durchschnittliche Jahreseinkommen von Künstlerinnen und Künstlern liegt bei nur 11 000 Euro – für viele von uns unfassbar wenig. Zudem nimmt die Anzahl der Versicherten seit Jahren zu. Der Anteil der selbständigen versicherten Künstlerinnen und Künstler steigt.
Warum? Es fehlen Arbeitsplätze im Bereich der abhängigen Beschäftigung. Dennoch sind die Kultur- und Medienberufe außerordentlich attraktiv. Die Selbständigkeit birgt aber sowohl für die Unternehmen als auch die Tätigen auch die Möglichkeit, Beiträge an die Sozialversicherung zu sparen. Zudem drängen auch Tätige in die Künstlersozialversicherung, die die Voraussetzung dafür nicht immer erfüllen. Der dadurch erhöhte Finanzbedarf hat seinerseits Folgen: Der Bundeszuschuss musste erhöht werden und auch die Künstlersozialabgabe. Dies wirkt sich auf die Wettbewerbsfähigkeit in der Kultur- und Medienwirtschaft aus.
Angesichts der überaus problematischen sozialen Lage vieler Künstlerinnen und Künstler in Deutschland dürfen wir politisch Verantwortliche uns nicht in das romantisch verklärte Bild vom zwar armen, aber schönen Künstlerleben flüchten. Verantwortungsvolle Politik heißt für mich und die CDU-Fraktion, die Rahmenbedingungen der sozialen Absicherung der Künstler zu stärken und fortzuführen. Wir lehnen daher den Vorstoß zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung – wie viele andere Bundesländer und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch – ab und fordern die Weiterführung der Künstlersozialversicherung.



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