Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
11.09.08
10:24 Uhr
CDU

Dr. Johann Wadephul zu TOP 17: Ausufernden Datenmissbrauch bekämpfen

Innenpolitik
Nr. 311/08 vom 11. September 2008
Dr. Johann Wadephul zu TOP 17: Ausufernden Datenmissbrauch bekämpfen
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Der im August in Schleswig-Holstein bekannt gewordene Fall von 17.000 illegal gehandelten Daten ist leider nur die Spitze eines Eisbergs. Nach Einschätzung von Datenschützern sind in Deutschland etwa 10 bis 20 Millionen Kontodaten illegalerweise im Umlauf. Diese werden vor allem von einigen Callcentern für dubiose Geschäftspraktiken genutzt. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen liegen zahlreiche Beschwerden von Personen vor, bei denen Beträge zwischen 50 und 100 Euro illegal abgebucht wurden.
Im Verlauf der aktuellen Diskussion sind weitere illegale Datenbestände aufgedeckt worden. Aufsehen erregte insbesondere der Ankauf von 6 Millionen Datensätzen im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband, und zwar zum Preis von nur 850 Euro. Was besonders beunruhigend ist: Zwei Drittel dieser Datensätze beinhalteten auch Kontodaten.
Wir stehen also vor der Frage, was gegen den ausufernden Datenmissbrauch zu tun ist.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Zunächst einmal halte ich es für völlig richtig, dass Bundesinnenminister Schäuble am vergangenen Donnerstag zu einem Datenschutzgipfel eingeladen hat. Und auch das Ergebnis kann sich sehen lassen. So soll die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Firmen künftig nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung der oder des Betroffenen erlaubt sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wird das Bundesinnenministerium bis Ende November vorlegen. Bei Datenmissbrauch sollen zudem die Strafen verschärft werden. Einzelheiten wird nun eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm erarbeiten.
Ich halte diesen Entschluss für absolut richtig. Denn bislang dürfen Unternehmen eine begrenzte Zahl von Daten – darunter Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf sowie akademische Grade und Titel – nutzen, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Zu diesem so genannten Listenprivileg gehört übrigens nicht die Weitergabe von Bankverbindung und Kontodaten. Diese ist bereits nach geltendem Recht illegal, wenn der Bürger nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Das dem Listenprivileg zugrunde liegende Prinzip soll nun umgedreht werden. Künftig wird es also heißen: Einwilligung statt Widerspruch. Ich halte diesen Schritt für höchst sinnvoll. Denn für die Bürgerinnen und Bürger ist es ein großer Unterschied, ob sie sich die Mühe machen müssen, ausdrücklich der Weitergabe zu widersprechen, oder ob man ihre ausdrückliche Zustimmung erbitten muss.
Darüber hinaus gibt es auch Stimmen, die den Handel mit persönlichen Daten generell verbieten wollen. Hier ist allerdings Augenmaß gefordert. Denn wer zustimmt, dem geschieht kein Unrecht. Für denjenigen, der mit der Weitergabe einverstanden ist, weil er beispielsweise Werbesendungen und Angebote zugesandt bekommen möchte, ist ein generelles Verbot nicht der richtige Weg.
Was die Verschärfung der Sanktionen anbelangt, so scheinen die bisher verhängten Bußgelder tatsächlich keine ausreichend abschreckende Wirkung zu haben. In einzelnen Fällen geht der Rahmen bis 25.000 Euro, in schweren Fällen bis 250.000 Euro. Das hört sich zunächst nach sehr viel an, aber nach meinen Erkenntnissen ist die Masse der Bußgelder, sofern sie überhaupt rechtskräftig geworden sind, in einer Größenordnung verhängt worden, die zwischen 300 und 500 Euro liegt. In großen Unternehmen, in denen mit Milliarden an Umsätzen gearbeitet wird, dürften allerdings selbst Bußgelder in Höhe von 250.000 Euro keine hinreichend abschreckende Wirkung haben.
Hinzutreten sollte unbedingt auch die Gewinnabschöpfung. Das heißt:

Seite 2/3 Derjenige, der illegal mit persönlichen Daten gehandelt hat, soll daraus nicht noch einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen.
Natürlich nützt das allerschönste Gesetz nichts, wenn es Menschen oder Firmen gibt, die sich mit krimineller Energie über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Von allergrößter Bedeutung ist daher natürlich auch, dass wir besonnen mit unseren persönlichen Daten umgehen. Wir haben es nämlich mit folgendem Phänomen zu tun: Auf der einen Seite hat es kaum eine Zeit gegeben, in der so viel und intensiv über Datenschutz gesprochen, geschrieben und gesendet wurde. Auf der anderen Seite: ein kurzer Blick ins Internet genügt, um festzustellen, dass offensichtlich Millionen sofort bereit sind, Privates und sogar Intimes weltweit der Öffentlichkeit freiwillig preiszugeben. Hier besteht schon ein gewisser Widerspruch.
Was das angeht, hatten die Skandale der vergangenen Wochen letztendlich ja auch ihr Gutes: Sie haben uns aufgerüttelt und das Bewusstsein dafür geschärft, mit welchen Gefahren wir im Internetzeitalter rechnen müssen.



Seite 3/3