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10.09.08
16:32 Uhr
CDU

Dr. Johann Wadephul: Gutachter schafft Klarheit über Höhe der durch die Verwaltungsstrukturreform zu erreichenden Einsparungen

Innenpolitik
Nr. 308/08 vom 10. September 2008
Dr. Johann Wadephul: Gutachter schafft Klarheit über Höhe der durch die Verwaltungsstrukturreform zu erreichenden Einsparungen
Der Vorsitzende der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Johann Wadephul, hat die heutigen ergänzenden Hinweise des Gutachters Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Jens Hesse zu dessen für den kommenden Montag, 15. September, zur Veröffentlichung anstehenden Untersuchungsbericht als „hilfreiche Konkretisierung“ begrüßt:
Lege man die bis zum heutigen Tage bekannten Berechnungen der neuen Untersuchung zu Grunde, so komme man beim summierten Ergebnis der so genannten „Einsparkorridore“ des Gutachters auf 5,9 – 26 Millionen Euro. Der von Wadephul herangezogene Mittelwert dieser Summen ergebe die bisher im Umlauf befindlichen 15,95 Millionen Euro. „Professor Hesse hat dies nun auf „bis zu 20 Millionen Euro“ konkretisiert“, so Wadephul heute in Kiel.
Da der Gutachter seine Berechnungen auf Grundlage der zwischen CDU und SPD im letzten Koalitionsausschuss festgelegten Kriterien angestellt habe, gebe es nun endlich eine klare und einvernehmliche Forderung im Hinblick auf die dringend erforderlichen Einsparungen.
„Die Äußerungen der Vertreter der kommunalen Selbstverwaltung lassen erwarten, dass diese Summe auch von den Kreisen als durchaus realistisch angesehen wird“, so Wadephul weiter.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Dies sei nach dem jahrelangen Verfahren ein Durchbruch. „Professor Hesse hat sich durch seine umsichtige und sorgfältige Vorgehensweise auf allen Verwaltungsebenen einen hervorragenden Ruf erworben“, erklärte der CDU-Fraktionschef.
Im Koalitionsausschuss am 19. September werde nun zu bewerten und entscheiden sein, wie die Einsparungen am Besten erreicht und nachgewiesen werden könnten. Professor Hesse habe zu Recht darauf hingewiesen, dass aufgrund der Umstellung zur doppelten Haushaltsführung (Doppik) 2012 keine vergleichbaren Haushaltsdaten zur Verfügung stehen werden, und dies das Klagerisiko erhöhe. Weiterhin sei das Urteil des Greifswalder Verfassungsgerichts zu berücksichtigen.
„Auch die vom Gutachter als unverzichtbar geforderte „fortlaufende, synchronisierte und vergleichbare Beobachtung des kommunalen Organisationsbestandes und Ressourceneinsatzes“ bedarf noch einer näheren Erläuterung“, so Wadephul.



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