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28.05.08
12:12 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 15: Eine gesetzliche Regelung hilft nicht weiter

Sozialpolitik
Nr. 189/08 vom 28. Mai 2008
Heike Franzen zu TOP 15: Eine gesetzliche Regelung hilft nicht weiter
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Bereits 1995 ist in einem Konsenspapier die in Schleswig-Holstein bestehende, ungleiche Verteilung der Notarztstandorte beschrieben worden, obwohl das Rettungsdienstgesetz eine gleichmäßige Versorgung vorsieht. Gerade im Raum Ostangeln ist das seit Jahren nicht der Fall. Bisher wurde die Region um Kappeln von Schleswig versorgt und wurde bei Bedarf von dort niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten unterstützt. Im Juni 2006 hat die Kassenärztliche Vereinigung dem Kreis Schleswig-Flensburg mitgeteilt, dass die Unterstützung nicht mehr in dem bisherigen Umfang erfolgen kann. Das führt dazu, dass selbst bei Einbeziehung der Notarztstandorte Flensburg und Eckernförde innerhalb von 20 Minuten nach der Alarmierung weite Bereiche Angelns und nach 30 Minuten immer noch Teilbereiche rund um Gelting durch einen Notarzt nicht erreichbar seien. Mir wurde sogar von einem Fall berichtet bei dem sich die Wartezeit auf mehr als 60 Minuten belief.
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat im August 2007 ein Gutachten in Auftrag gegeben, das deutlich macht, dass ein Notarztstandort im Raum Ostangeln notwendig ist.



Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Der Standort Eckernförde hat für die Versorgungssituation im Kreis Schleswig-Flensburg so gut wie keine Bedeutung, da der Notarzt aus Eckernförde in 20 Minuten allenfalls bis zur Kappelner Schlei-Brücke kommt.
Und auch Flensburg ist nach Einschätzung des Gutachtens nur sehr eingeschränkt einzubeziehen, da nicht davon auszugehen ist, dass es in Flensburg auf Dauer toleriert werde, wenn der Notarzt im Rettungsdienst wegen eines Einsatzes im weiteren Kreisgebiet durchschnittlich eine Stunde am Tag in der Stadt fehlt.
Im vergangenen Jahr gab es in Angeln annähernd 1.700 Einsätze für einen Rettungsdienst-Notarzt. Dabei sind die Einsätze der Rettungshubschrauber nicht enthalten; dieses Rettungsmittel steht im Übrigen bei Dunkelheit und bestimmten Wetterlagen nicht zur Verfügung. Bei ca. 1.000 Notarzteinsätzen erreichte der Notarzt mit dem Notarzteinsatzfahrzeug den Einsatzort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist von zwölf Minuten für Rettungstransportwagen.
Das zeigt eindeutig die Unterversorgung der Bevölkerung in einem großen Teil Ost-Angelns.
Gutachter und Kreistag sind sich einig, dass es einen zweiten Notarztstandort im Rettungsdienst im Kreisgebiet geben müsse, um in Angeln eine gleichmäßige Notarztversorgung im Rettungsdienst in angemessener Frist gewährleisten zu können.
Soweit so gut. Man fragt sich wo liegt denn dann das Problem. Es liegt jedenfalls nicht in den gesetzlichen Vorgaben, der Kreis Schleswig-Flensburg ist seiner Verantwortung als Rettungsdienstträger nachgekommen und hat im November den Beschluss gefasst, in Kappeln einen zweiten Notarztstandort einzurichten.
Der Gutachter bezweifelt allerdings, dass mit dem Standort Kappeln in allen Bereichen Ostangeln die Fahrzeiten deutlich verkürzt werden können und schlägt einen Standort zentral in Ostangeln vor, in Sterup/Grünholz - was bedeuten würde, dass sich dort ein Notarzt befindet der keine weiteren ärztlichen Aufgaben wahrnimmt und auf den nächsten Notfall warten soll, während es in Kappeln möglich wäre, den Notarzt an der Margarethen-Klinik anzusiedeln. Das würde Kosten einsparen und könnte zu Synergieeffekten führen.
Ein weiteres Problem ist die Übernahme der Kosten. Der Kostenträger geht derzeit davon aus, dass die notärztliche Versorgung in Ostangeln ausreichend ist und kein weiterer Notarztstandort erforderlich ist.

Seite 2/3 In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spoorendonk verwies die Landesregierung auf die Regelung, die in einem ähnlichen Fall in Pinneberg getroffen worden ist. Hier hat der Kreis einen weiteren Notarztstandort eingerichtet. Auch hier will der Kostenträger nicht finanzieren und man trifft sich nun vor dem Schiedsgericht.
Unsere Aufforderung muss also an den Kostenträger, in diesem Fall an die Kassenärztliche Vereinigung, gehen, seiner Verantwortung für die notärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein nach zu kommen. Wir brauchen für Ostangeln eine pragmatische Lösung für einen Notarztstandort und dass ist für mich Kappeln.
Mit einer gesetzlichen Regelung im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes ist uns hier leider nicht geholfen.



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