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20.05.08
14:45 Uhr
CDU

Heike Franzen zum Entwurf eines Pflegegesetzbuches: Selbstbestimmung steht an erster Stelle

Sozialpolitik
Nr. 179/08 vom 20. Mai 2008
Heike Franzen zum Entwurf eines Pflegegesetzbuches: Selbstbestimmung steht an erster Stelle
Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Heike Franzen, hat den heute erstmals im Kabinett beratenen Entwurf eines Pflegegesetzbuches für Schleswig-Holstein im Grundsatz begrüßt. „Das gemeinsame Ziel des Schutzes und der Selbstbestimmung Pflegebedürftiger und Behinderter und deren professioneller Versorgung sind ein Gebot der Menschlichkeit. Es ist gut, dass Schleswig-Holstein sich mit einem Pflegegesetzbuch daran macht, die Versorgung der Betroffenen zu verbessern. Die Selbstbestimmung der Betroffenen muss dabei an erster Stelle stehen“, so Franzen heute (20. Mai) in Kiel.
Ein wesentlicher Punkt bei der Selbstbestimmung sei kompetente Beratung, so Franzen weiter. Deshalb sei die Weiterentwicklung des bisherigen Heimgesetzes der richtige Weg. „Das nun beginnende parlamentarische Beratungsverfahren gibt uns ausreichend Gelegenheit, mit allen durch das Gesetz Betroffenen – an erster Stelle die Interessenvertreter der pflegebedürftigen Menschen selbst – über die genaue Ausgestaltung des Gesetzes zu beraten. Unser besonderes Augenmerk wird dabei den Pflegeberatungsstellen in der Fläche gelten. Wir sind der Auffassung, dass wir in Schleswig-Holstein bereits auf ein bereits existierendes und gut funktionierendes Beratungssystem aufbauen können“, so Franzen. Ziel sei es dabei, in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine Beratungsstelle anzubieten.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


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